Vertrag kündbar?

caminc

Boskoop
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Hallo ATler!
Ich habe ein kleines Problem und erhoffe mir von euch einige Ratschläge:
Im Oktober letzten Jahres wollte ich einen Handyvertrag bei eplus abschließen (Zehnsation ohne Handy). Ich hatte meinen Ausweis nicht dabei, aber man erklärte mir, dass ich diesen am nächsten Tag vorbeibringen könne - alles kein Problem. Allerdings würde der Vertrag nicht zustande kommen, wenn ich den Ausweis nicht vorzeige.
Nun habe ich am nächsten Tag erfahren, dass ich für ein halbes Jahr ins Ausland muss und dachte mir: Gut, dann bringe ich den Ausweis nicht vorbei und um meinen Vertrag muss ich mir dann keine Sorgen mehr machen. So weit, so gut.
Als ich (im Ausland) erfahren habe, dass ich am Monatsende eine Rechnung von eplus erhalten habe, war ich dann etwas verwundert. Ich habe die SIM nie benutzt, ja noch nicht einmal aus der Verpackung genommen. Daraufhin schrieb ich eplus in diesem Anliegen an (per E-Mail), aber man verwies mich auf das Geschäft, in dem ich den Vertrag abgeschlossen habe. Nur: dort komme ich schlecht vorbei, wenn ich gerade in den USA wohne.
Was meint ihr: Besteht eine Chance zur Kündigung?
 
Zuletzt bearbeitet:

floorjiann

Strauwalds neue Goldparmäne
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Hast du die Unterlagen unterschrieben?
Wenn nein, dann sollte die Sachlage doch klar sein.
 

neolux

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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wieso kündigen, wenn du angeblich den vertrag nie abgeschlossen hast?
wenn du allerdings den vertrag unterschrieben hast, dann hast du keine chance rauszukommen. normalerweise wird die ausweisnummer aufgenommen, die haben sie nicht, also dürften sie kein vertrag abschließen. sehr verzwickte sache...
 

caminc

Boskoop
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@ floorjiann, neolux: Danke für die Antworten.
Ja, ich habe (leider) unterschrieben, die Ausweisnummer haben sie aber nicht. Ob wohl über die nie genutzte SIM was zu machen ist?
 

craZed

Roter Delicious
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sag doch du warst es nicht, und sie sollen den vertrag stornieren .
 

ma.buso

Châtaigne du Léman
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kleiner tipp: es heißt kündbar :)

nun zum thema: soweit ich weiß, muss (oder will?) der mobilfunkanbieter deine identität zweifelsfrei feststellen - eben durch vorzeigen des personalausweises. normalerweise wird eine kopie gezogen (im geschäft) oder die nummer gespeichert (wenn du im internet abschließt; mit post ident-verfahren).

falls also laut agb oder gesetz der zweifelsfreie identitätsnachweis von nöten ist, dürfte der vertrag unwirksam sein.
 

eki

Johannes Böttner
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kleiner tipp: es heißt kündbar :)

nun zum thema: soweit ich weiß, muss (oder will?) der mobilfunkanbieter deine identität zweifelsfrei feststellen - eben durch vorzeigen des personalausweises. normalerweise wird eine kopie gezogen (im geschäft) oder die nummer gespeichert (wenn du im internet abschließt; mit post ident-verfahren).

falls also laut agb oder gesetz der zweifelsfreie identitätsnachweis von nöten ist, dürfte der vertrag unwirksam sein.

signed.

Aber ich weiß nicht, inwiefern deine Unterschrift da wichtig ist.
Guck einfach mal in den Vertrag; was der zu dem Thema Perso sagt.
 

lm87

Gast
kleiner tipp: es heißt kündbar :)

nun zum thema: soweit ich weiß, muss (oder will?) der mobilfunkanbieter deine identität zweifelsfrei feststellen - eben durch vorzeigen des personalausweises. normalerweise wird eine kopie gezogen (im geschäft) oder die nummer gespeichert (wenn du im internet abschließt; mit post ident-verfahren).

falls also laut agb oder gesetz der zweifelsfreie identitätsnachweis von nöten ist, dürfte der vertrag unwirksam sein.

So ist es, der Vertrag ist nicht zu Stande gekommen, wenn der Identitätsnachweis eine Voraussetzung zum Vertragsabschluss ist. Wenn du vor Ort nicht selber auftauchen kannst, dann bevollmächtige eine Person, der du vertraust, schriftlich, dich in dieser Angelegenheit körperlich zu vertreten :p

In dem Fall darfst du die Rechnung von e-plus auch auf keinen Fall begleichen.
 

caminc

Boskoop
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Wusste ich doch, dass mit dem Titel etwas nicht stimmt ;)

Ich habe in den AGB leider nichts bezüglich eines Identitätsnachweises gefunden. Gibt es vielleicht ein Gesetz, das diesen verlangt?
 

ma.buso

Châtaigne du Léman
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ich hab in den agb auch nichts zum identitätsnachweis gefunden. aber: es steht drin, dass der vertrag zustande kommt, sobald mit der gelieferten sim-karte gearbeitet wird.
 

caminc

Boskoop
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ich hab in den agb auch nichts zum identitätsnachweis gefunden. aber: es steht drin, dass der vertrag zustande kommt, sobald mit der gelieferten sim-karte gearbeitet wird.
Naja, das ist auch so eine Sache:

Der Mobilfunkvertrag zwischen EPS und dem Kunden kommt zustande aufgrund eines
schriftlichen Auftrags des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars, den
EPS - vorbehaltlich der Ziffern 2.4 bis 2.7 - durch Freischaltung der EPS-Mobilfunkkarte(n)
annimmt.
Ein Mobilfunkvertrag kommt ebenfalls zustande, wenn EPS dem Kunden eine oder
mehrere freigeschaltete EPS-Mobilfunkkarte(n) aushändigt und der Kunde mit mindestens
einer der zur Verfügung gestellten EPS-Mobilfunkkarte(n) telefoniert oder andere
entgeltpflichtige Leistungen von EPS in Anspruch nimmt.

Der Vertrag kommt also auch ohne Nutzung der SIM zustande, solange diese schon freigeschaltet wurde.
 

ma.buso

Châtaigne du Léman
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Der Vertrag kommt also auch ohne Nutzung der SIM zustande, solange diese schon freigeschaltet wurde.

anders:

Ein Mobilfunkvertrag kommt ebenfalls zustande, wenn
1. EPS dem Kunden eine oder mehrere freigeschaltete EPS-Mobilfunkkarte(n) aushändigt
und
2. der Kunde mit mindestens einer der zur Verfügung gestellten EPS-Mobilfunkkarte(n) telefoniert oder andere entgeltpflichtige Leistungen von EPS in Anspruch nimmt.

sonst hätten sie oder schreiben müssen, damit es nicht missverständlich ist.
 

caminc

Boskoop
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Vielen Dank für deine Mühe und die daraus resultierenden guten Antworten, ma.buso!

Allerdings stört mich das "ebenfalls", da es ja das vorher erwähnte (was ich hervorgehoben habe) nicht ausschließt (d.h. es geht so, aber auch anders). Es kann also eigentlich auch ohne Nutzung ein Vertrag zustande kommen.
Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich erklärt :)
 

robertmk

Normande
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afaik hast du da pech gehabt. Du hast einen Vertrag unterschrieben und hast dich damit verpflichtet! Das mit dem Ausweis ist eine andere Geschichte: Der Mobilfunkprovider will sich damit nur absichern, dass du auch wirklich Geschäftsfähig bist. Währst du das nicht, dann hätte er ein Problem und der Vertrag käme nicht zu stande (gehe jetzt mal aus das du Geschäftsfähig bist, daher reicht das erst mal). Das ganze kannst du leicht im BGB nachlesen: Du hast eine Willenserklärung abgegeben und E-Plus hat dein Angebot angenommen. weiterhin hast du auch noch unterschrieben! Natürlich kannst du dagegen klagen, aber ich glaube nicht, dass du damit weit kommst. Die Aussage der Mitarbeiters, dass kein Vertrag zustande kommt weil du deinen Ausweis nicht vorzeigst, ist nicht wichtig. Der E-Plus kann auch ohne Absicherung der Geschäftsfähigkeit den Vertrag annehmen. Am besten ist du kündigst zum nächstmöglichen Termin. Mal abgesehen davon, hast du mal E-Plus darauf angesprochen?

P.S: ich bin kein Jurist, ist nur das was ich aus der Recht Vorlesung weiß!
 

Skeeve

Pomme d'or
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Mal abgesehen davon, hast du mal E-Plus darauf angesprochen?
Und wieder mal bewahrheitet sich, was ich seit Äonen predige: Nicht wer lesen kann ist im Vorteil, sondern nur derjenige, der das Gelesene auch mental verarbeitet hat.

Daraufhin schrieb ich eplus in diesem Anliegen an (per E-Mail), aber man verwies mich auf das Geschäft, in dem ich den Vertrag abgeschlossen habe. Nur: dort komme ich schlecht vorbei, wenn ich gerade in den USA wohne.
 

Mure77

Golden Noble
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Hallo ATler!
Ich habe ein kleines Problem und erhoffe mir von euch einige Ratschläge:
Im Oktober letzten Jahres wollte ich einen Handyvertrag bei eplus abschließen (Zehnsation ohne Handy). Ich hatte meinen Ausweis nicht dabei, aber man erklärte mir, dass ich diesen am nächsten Tag vorbeibringen könne - alles kein Problem. Allerdings würde der Vertrag nicht zustande kommen, wenn ich den Ausweis nicht vorzeige.
Nun habe ich am nächsten Tag erfahren, dass ich für ein halbes Jahr ins Ausland muss und dachte mir: Gut, dann bringe ich den Ausweis nicht vorbei und um meinen Vertrag muss ich mir dann keine Sorgen mehr machen. So weit, so gut.
Als ich (im Ausland) erfahren habe, dass ich am Monatsende eine Rechnung von eplus erhalten habe, war ich dann etwas verwundert. Ich habe die SIM nie benutzt, ja noch nicht einmal aus der Verpackung genommen. Daraufhin schrieb ich eplus in diesem Anliegen an (per E-Mail), aber man verwies mich auf das Geschäft, in dem ich den Vertrag abgeschlossen habe. Nur: dort komme ich schlecht vorbei, wenn ich gerade in den USA wohne.
Was meint ihr: Besteht eine Chance zur Kündigung?

Die Frage für mich ist warum die ohne Perso einen Antrag aufnehmen und der dann auch noch durchgeht. Zu jedem Handyvertrag müssen die den Ausweis kopieren.
 

robertmk

Normande
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Die Frage für mich ist warum die ohne Perso einen Antrag aufnehmen und der dann auch noch durchgeht. Zu jedem Handyvertrag müssen die den Ausweis kopieren.

Wo hast du das her? Dazu gibt es KEINEN Paragraphen im BGB! Und wenn es hart auf hart kommt,zählt nur das was dort steht.