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mit gehacktem iphone durch den zoll

  • Ersteller freak8383
  • Erstellt am

freak8383

Gast
hallo zusammen,

hatte mir von nem kumpel in den USA ein iphone schicken lassen und dieses gehackt um es in deutschland nutzen zu können.

kann es jetzt probleme geben, wenn ich am flughafen durch den zoll gehe und habe ein gehacktes iphone aus den staaten bei mir?

ich flieg mitte august in die USA und will keine böse überraschung am zoll erleben wenn ich wieder nach deutschland einreise.

mfg freak8383
 

Nathea

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Waren am Zoll vorbei nach Deutschland hinein zu schleusen wäre Steuerhinterziehung und strafbar. User, die Dir Empfehlungen zur Steuerhinterziehung geben, machen sich selbst ebenso strafbar.

Das solltest Du beachten, wenn Du solche Fragen stellst.
 
Zuletzt bearbeitet:

swensa

Friedberger Bohnapfel
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Das, was Du vorhast, ist Steuerhinterziehung und strafbar. User, die Dir Empfehlungen zur Steuerhinterziehung geben, machen sich selbst ebenso strafbar.

Das solltest Du beachten, wenn Du solche Fragen stellst.

So, und jetzt lies dir bitte nochmal den Beitrag des threaderstellers gaaaaaaaaaaaaaanz langsam durch und Du wirst feststellen, dass Deine Antwort falsch ist. Du solltest beachten, dass es Verleumdung sein kann, wenn Du jemandem öffentlich eine Straftat, oder den Vorsatz einer Straftat unterstellst.
Woher willst Du wissen, dass das Gerät bei der Einfuhr nach Deutschland damals nicht ordentlich verzollt wurde?
hallo zusammen,

hatte mir von nem kumpel in den USA ein iphone schicken lassen und dieses gehackt um es in deutschland nutzen zu können.

kann es jetzt probleme geben, wenn ich am flughafen durch den zoll gehe und habe ein gehacktes iphone aus den staaten bei mir?

ich flieg mitte august in die USA und will keine böse überraschung am zoll erleben wenn ich wieder nach deutschland einreise.

mfg freak8383

Wenn Du es damals verzollt hast, und die Zollbescheinigung mitnimmst gibts keine Probleme.

Ausserdem kannst Du ja anhand Deines Anrufregisters nachweisen, dass Du das Gerät nicht während Deines USA - Aufenthaltes gekauft hast (einfach die älteren Anrufe, die vor Deinem Einreisedatum in die USA liegen, nicht löschen, dann hast Du einen Beweis dafür, dass Du das Gerät bereits bei Deiner Einreise dabei hattest.
 
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Reaktionen: Nathea und debunix

isvo

Idared
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Quatsch, er hat sich das iPhone doch zuschicken lassen und wahrscheinlich einwandfrei verzollen lassen. Deshalb sollte es auch keine Probleme für dich geben. Vorsichtshalber kannst du ja auf der Reise die Zollquittung mit dir führen.
 

freak8383

Gast
hi

das ist mir schon bewusst. ich habe das iphone ja auch schon und nutze es hier in deutschland. meine frage ist, wenn ich mit dem iphone aus deutschland ausreise oder nach deutschland einreise wenn ich aus den staaten komm ob dann der zoll auch noch steuern verlangen kann.

da das iphone ja dann schon länger in meinem besitz war und ja mir gehört

mfg
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Mit der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer gilt das iPhone als eingeführt. Damit kannst Du jetzt ganz legal rund um die Welt reisen.

Deutschland -> Ordentlich eingeführt
Reisen ins Ausland -> Muss nicht verzollt werden, da nur vorübergehende Einfuhr im Rahmen des touristischen Aufenthalts.

(Natürlich ist das wie immer keine Rechtsberatung!!!)
 

freak8383

Gast
zollquittung gibt es nicht, da das iphone nicht verzollt wurde. habe auch keine rechnung dafür.
also nichts in der hand wie man so schön sagt :)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Dann hast Du ein Problem... und wenn ich das so sagen darf: Du bist in dem Fall ein Steuerhinterzieher.
 

swensa

Friedberger Bohnapfel
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537
Doch, schau dir mal meinen Beitrag weiter oben an.
 

Meiggel

Klarapfel
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das iPhone wurde nicht verzollt? schuft! ;)


allgemein gilt:
man kann sich am flughafen (vor der reise) vom zoll eine bescheinigung ausstellen lassen, dass das Gerät aus D mitgenommen wurde. Wenn man das macht, kann einem bei der Einreise gar nix mehr passieren.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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25.515
Nein, aufgrund der IMEI-Nummer kann der Zoll auch nachvollziehen, ob es sich um ein deutsches iPhone handelt, oder nicht. Wenn die Beamten sich mit den Anrufen zufrieden geben, dann ist das kein Problem. Wenn nicht, kann es unangenehm werden.

Allerdings: Ich habe bei 4 von 7 Flügen ins Nicht-EU-Ausland in letzter Zeit nicht einen Zöllner bei der Einreise gesehen (außer bei der Passkontrolle).
 

Bananenbieger

Golden Noble
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25.515
allgemein gilt:
man kann sich am flughafen (vor der reise) vom zoll eine bescheinigung ausstellen lassen, dass das Gerät aus D mitgenommen wurde. Wenn man das macht, kann einem bei der Einreise gar nix mehr passieren.
Kann man sich die Nähmlichkeitsbescheinigung (so heißt das Teil in Beamtendeutsch) auch ohne Rechnung ausstellen lassen?
 

Meiggel

Klarapfel
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ja, es wird einfach die seriennummer eines Gerätes notiert. sollte es sich um einen gegenstand handeln der keine besitzt, kann (soweit ich mich erinnnere) auch ein foto als beweis dienen.

das schreiben sagt nicht mehr aus als dass das Gerät vor dem abflug schon aus D (bzw der EU) mitgenommen wurde.
 

freak8383

Gast
beim zoll werden momentan sehr viele einreisende aus den usa kontrolliert aufgrund des schwachen dollars.

ich denk nicht, das der zoll für das iphone so ne bestätigung ausstellt. die wissen ganz genau auf was sie zu achten haben und die iphones stehen meiner meinung nach eh auf der roten liste bei den jungs. bei einem flug der nicht in die usa geht würde ich mir weniger sorgen darüber machen.

aber wenn aus den usa einreist kann es dir halt passieren, das am zoll komplett durchsucht wirst.

mfg
 

freak8383

Gast
da sich das gerät gar nicht in deutschland befinden dürfte. kann es mir nur schwer vorstellen.

Oder machen die das wirklich?
 

Meiggel

Klarapfel
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Zur allgemeinen Info:

Auszug aus www.Zoll.de:
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.
Das Formblatt 0329 ist leider nicht zum downloaf verfügbar.

Details unter http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...recht/b0_rueckwaren/b0_abfertigung/index.html

Gruß
Meiggel
 

freak8383

Gast
heißt also auf gut deutsch, das ich mir diese bescheinigung ausfüllen lassen kann und dann keine probleme bekomm? seh ich das richtig?

auch wenn es sich um illigale ware handelt oder prüfen die das gar nicht in so nem fall?
 

systemsucker

Gast
Lass das Teil doch einfach in Deutschland liegen und nimm ein anderes Handy mit.