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Plagiatvorwuf bei ähnlichen Logos???

Bananenbieger

Golden Noble
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Hallo zusammen,

nach 7 Jahren wollte ich mal mein Corporate Design (na ja, eigentlich eher "Private Design") aktualisieren, welches ich auf meiner Homepage, meinem Briefkopf und meinem Lebenslauf verwende. Das Logo wird aus einem Grafiklogo (sehr einfache Form mit dem Anfangsbuchstaben meines Nachnamens aus Linien) und einem Textschriftzug mit meinem Namen daneben bestehen (z.B. (B) Betram Bananenbieger )

Könnte es da ein rechtliches Problem geben, wenn mein Logo einem anderen ähnlich sieht. Die graphische Form ist sehr einfach gehalten und ich kann mir vorstellen, dass es da einige ähnlich aussehende Logos gibt. Nur ist der Aufwand für eine Recherche, um ähnliche Logos zu finden, mir verständlicherweise deutlich zu hoch und zu teuer.

Kennt sich jemand mit der rechtlichen Situation aus?

Besten Dank vom

Bananenbieger
 

Skeeve

Pomme d'or
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Das kommt darauf an. Ich denke mal. das Beispiel unten könnte zu Problemen führen. Zumindest zu Problemen mit yoshi007 ;)
 

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rumsi

Mecklenburger Orangenapfel
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Mh das ist immer sehr grenzwertig.
Genau zum Ausdruck bringen kann man das wohl nicht.
Manche lassen sich nur die Form, andere auch die Farbe oder Schriften sichern.
Oftmal reichen geringe Abweichung dass das Recht nicht mehr greift, oftmals fühlen sich die Inhaber der Rechte aber trotz solcher Abweichungen misshandelt und fordern etwas ein.

Dem Vorraus geht für gewöhnlich aber immer eine Unterlassungsklage, in welcher der Unterlass gefordert wird verbunden mit einer folglichen Geldstrafe, sollte der Unterlass nicht vonstatten gehen.

gruß,
der M
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Grr... Dass die Rechtssysteme immer so kompliziert sein müssen.

Bei meinem Namen habe ich eigentlich keinen Zweifel, dass ich dort irgendwelche Probleme haben könnte. Meinen Vornamen gibt es exakt ein Mal in Deutschland und meinen Nachnamen 21 mal auf der Welt (und die sind alle mit mir verwandt).

Nur der Bildmarken-Teil macht mir noch Sorgen. Wobei ich ja ein Privatmensch bin, der außer seiner Arbeitskraft nichts anderes anbietet. So kann ich Ähnlichkeiten im Waren- und Dienstleistungsbereich ausschließen.

Zudem sagt §14 MarkenG
§ 14 MarkenG - Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke; Unterlassungsanspruch; Schadensersatzanspruch
(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
  1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
  2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
  3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
Also wie gesagt: Eigentlich sehe ich nach (2) 1+2 kein Problem. (2) 3 macht mir noch ein wenig Kopfzerbrechen, obwohl mir im Inland keine bekannte Marke einfällt, die ähnlich aussieht.

Ist eigentlich der Entwurf, wonach eine Abmahnung von Privatleuten bei einer Urheberrechtsverletzung max. 50 Euro betragen darf schon durch? Und lässt sich das auf das Markenrecht übertragen?
 

MasterDomino

Roter Eiserapfel
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Bei meinem Namen habe ich eigentlich keinen Zweifel, dass ich dort irgendwelche Probleme haben könnte. Meinen Vornamen gibt es exakt ein Mal in Deutschland und meinen Nachnamen 21 mal auf der Welt (und die sind alle mit mir verwandt).

Moment.
Du heißt Bertram Bananenbieger?
 

neolux

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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also mein tipp ist, lass es und mach dir ein komplett anderes logo.

ich bin momentan noch in der verhandlung mit einem anwalt. ich wurde wegen einer markenrechtsverletzung zu nur 800€ rangezogen.

es ging dabei nicht wirklich um ein logo sondern um eine wortmarke. als beispiel: wenn man die wörter "night to dance" nutzt und ein anderer hat sich das wort "nightdance" gesichert, dann bist du der fisch.

ich konnte es auch nicht glauben und habe einen markenrechtsanwalt beauftragt die sache zu klären, aber ich hab nichr recht bekommen.
lieber komplett umdenken. so was könnte teuer werden.
 

fritzekagel

Pferdeapfel
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Um prinzipielle Ähnlichkeiten mit bestehenden Logos zu finden ist diese Seite hier schon recht gut. Angeblich sind hier ca. 85% aller weltweit existierenden Logos (ab einem bestimmten Verbreitungsgrad) versammelt.
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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Moment.
Du heißt Bertram Bananenbieger?
Nein, ich heiße natürlich nicht Betram Bananenbieger :) War nur so ein Lorem-Ipsum-Platzhaltername.

neolux schrieb:
also mein tipp ist, lass es und mach dir ein komplett anderes logo.
Na ja, wegen der Wortmarke mache ich mir keinerlei Sorgen. Nur mit dem Bildelement habe ich noch so meine Zweifel. Aber selbst mit einem anderen Bild wäre es nicht wenig unsicher.
Bei 700.000 eingetragenen Marken ist es allein schon statischtisch wahrscheinlich, dass es ein ähnliches Logo gibt.
Wird denn eine kombinierte Wort-/Bildmarke als Einheit gesehen? Falls ja, wäre ich schon aus dem Schneider.

fritzekagel schrieb:
... Ähnlichkeiten mit bestehenden Logos zu finden ist diese Seite hier schon recht gut ...
Nur kann man bei BotW nur nach Namen, aber nicht nach graphischer Ähnlichkeit suchen.
 

MasterDomino

Roter Eiserapfel
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Nein, ich heiße natürlich nicht Betram Bananenbieger :) War nur so ein Lorem-Ipsum-Platzhaltername.

Ich dachte das für einen Moment, weil du so die Seltenheit deines Namens betont hast. :-D

Ich war schon kurz davor zu fragen, ob du eine heiratswillige Schwester oder Cousine hast, auf dass mich eines Tages ebenfalls dieser Nachname zieren könnte. :p;)

Gruß, MasterBananenbieger (geb. Domino)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ne, leider gehört mein Nachname in die Kategorie "nicht schön, aber selten". Und Betram heiße ich auch nicht...
 

Bajuware

Apfel der Erkenntnis
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Allein wenn ich Google nutze, finde ich zum selben Thema, Logos die sich überaus ähnlich sind und sogar gleiche Elemente verwenden. Wenn du nicht gerade "rein zufällig" so ähnlich aussiehst wie eine Weltmarke ( RedBull oder Jägermeister oder Ferrari ... ) dann wird wohl nichts weiter passieren. Sofern du ja sagst, es könnte - du weißt es aber nicht. Zumal schätzungsweise keine Firma gleich einen Prozess anfängt, sollte so ein missverständnis nicht schriftlich geregelt werden. Recherchieren ist eh fast unmöglich, jedenfalls auf Basis von Anfangsbuchstaben und Logos. Zumal es soweit ich weiß ebenfalls nicht möglich ist, das pure anordnen einer Schriftart ohne Zusatz zu schützen. Bei der Deutschen Bahn gehört die Umrandung und der Abstand zum festen Bestandteil.

Sprich Helvetica in Größe 12 mit zwei Buchstaben, nebeneinander - ich denke nicht das sich das irgendwo eintragen lässt.
 

Utz Gordon

Schöner von Nordhausen
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Ne, leider gehört mein Nachname in die Kategorie "nicht schön, aber selten". Und Betram heiße ich auch nicht...

Macht nichts. Meinen Familiennamen findet das deutsche Telefonbuch auch nur 30 Mal oder so. Dafür haben so Leute wie wir halt den Special-Bonus.. ;)


Aber zur Sache: kannst du dein Logo nicht einfach mal zum zuständigen Amt bringen und fragen, ob die das so eintragen & schützen können? Die würden dir dann ja sagen, ob du damit aus dem Schneider wärst. Wenn nicht, musst Du wohl 'ne Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Auch Markenzeichen und -Namen sind wohl manchmal die Wollmilchsau für Abmahner.


lG
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Marken kann man sich nur für gewerbliche Zwecke eintragen lassen. Und "privates Vergnügen" ist defintiv nicht gewerblich.
Aber nachdem ich jetzt mehrmals die entsprechenden Paragraphen im MarkenG und etliche Urteile von diversen Gerichten durchgelesen habe, komme ich zu dem Schluss, dass es scheinbar wohl für einen Privatmenschen wohl nicht zu einem großen Problem kommt.
Wettbewerbsrechtlich kann man mich nicht abmahnen, da ich Privatmensch bin und somit salopp gesagt gar keine gewerblichen Wettbewerber haben kann. Außerwettbewerblich kann nur bei sehr bekannten Marken wie Coka-Cola oder Deutsche Bahn abgemahnt werden und mir ist keine Marke bekannt, die so aussieht wie meine.
Urheberrechtlich scheint es auch wohl keine Probleme zu geben, da alles ja auf meinem eigenen Mist gewachsen ist. Zur Not kann ich sämtliche AI- und PSD-Quellfiles vorweisen :)
 

Axel!

Osnabrücker Reinette
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Wenn du uns das Logo mal schicken könntest, wäre das cool.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Hmm... dann wäre das mit der Anonymität hier aber hinfällig. Tut mir leid.
 

Skeeve

Pomme d'or
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Namenshäufigkeit im Telefonbuch

off-topic.gif
Im Telefonbuch
Bananenbieger: 21 mal
Gordon: 30 mal.
Skeeve: 39 mal.
Mist! Und ich dachte, ich hätte einen seltenen Nachnamen
 

neolux

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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off-topic.gif
Im Telefonbuch
Bananenbieger: 21 mal
Gordon: 30 mal.
Skeeve: 39 mal.
Mist! Und ich dachte, ich hätte einen seltenen Nachnamen

meiner ist selten: Es wurde kein Eintrag zu Ihrer Eingabe im Feld "Name/Begriff" gefunden. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe oder nutzen Sie unsere Eingabehilfen .

:-D
 

Maluku

Finkenwerder Herbstprinz
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Haha meinen Nachnamen gibts nur 17 mal, aber ich bin mit nur mit meinen Eltern verwandt.