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gewährleistung über 1jährige hardware garantie hinaus?

MrRooh

Bismarckapfel
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hallo, da es bei mir bald soweit ist und meine ein jährige hardware garantie von apple ausläuft würde mich interessieren wie schäden danach gehandhabt werden?
in österreich ist eine gewährleistungsfrist für bewegliche dinge von 2 jahren gesetzlich festgelegt.

sollte mein macbook also nach einem jahr wieder einen defekten akku oder lüfter haben, womit ich ziemlich sicher rechne da sich vorallem der akku schonwieder bemerkbar macht, müsste apple das ganze theoretisch ohne meckern austauschen oder?

hat schon jemand damit erfahrungen gemacht?

danke

lg
 

Mark.3k

Angelner Borsdorfer
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so einfach si das net, in Ö weiß ich net so genau, aber in de ist das so:
nach 6 monaten geht die beeislast über auf den käufer=> wenn was nach den ersten 6 monaten und nach der 1 jährigen garantie hinüber ist musst du beweisen das der fehler nicht von anfang an da war.
und das ist in der realität äußerst schwierig.
Deshalb gibts ja die garantie erweiterungen, um nicht nur gewährleisung zu haben, sondern garantie.
 

swensa

Friedberger Bohnapfel
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Den Lüfter betreffend ja, was den akku betrifft, wärw ich mir da nicht so sicher.
 

Derivat

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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nein, ohne meckern sicherlich auf keinen fall.
nur wenn du viel glück mit dem service-mitarbeiter hast, dann eventuell, ist aber auch nicht gesagt!
wenn du wirklich garantie und keinen stress haben willst, kommst du um die kostenpflichtige garantieerweiterung nicht rum.
 

crossinger

Doppelter Melonenapfel
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Akku gilt als "Verbrauchsmaterial" - da ist Apple schon sehr (!) kulant, weil der Akku in dem 1 Jahr Garantie inkl. ist. Andere Hersteller geben gerade mal 6 Monate auf den Akku.

*J*
 

doopey

Rhode Island Greening
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Habe meinen Akku auch "problemlos" umgetauscht bekommen 101 Ladzyklen, plötzlich nur noch 46% Kapazität. 2 Tage später war der neue Akku da. > MBP gekauft im April letzten Jahres!

Habe auch über ebay den MBP Apple Care Protection plan gekauft - Bei einem deutschen Verkäufer für 180 EURO. Bei Amerikanischen Anbietern gibts den sogar noch billiger.
Finde 90 EURO pro Jahr eich ganz OK, wenn man bedenkt was für Kosten bei einer Reparatur auf einen zukommen können!
 

sortenreyn

Empire
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Nach 6 Monaten musst du im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beweisen, dass der Defekt von Anfang an bestanden hat. So ein Beweis ist immer schwer. Deshalb hat man eigentlich nur Chancen, wenn es sich geradezu aufdrängt, dass ein Mangel schon von Anfang an bestanden hat. Dürfte dir schwer fallen bei Akku oder Lüfter. Und Apple würde unnötig Kosten haben, wenn sie da einfach so tauschen. Zumal ja dann auch andere sich fragen werden, warum AppleCare?

Wenn du dir so sicher bist bzw. solche Bedenken wegen möglicher Defekte hast... Was spricht gegen AppleCare? Da hast du 2 weitere Jahre Ruhe. Gibts bei ebay recht günstig. Abgesehen davon: Mein iBook habe ich seit Ende 04 und es macht immer noch keine Zicken.
 

iRob

Cox Orange
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so einfach si das net, in Ö weiß ich net so genau, aber in de ist das so:
nach 6 monaten geht die beeislast über auf den käufer=> wenn was nach den ersten 6 monaten und nach der 1 jährigen garantie hinüber ist musst du beweisen das der fehler nicht von anfang an da war.
und das ist in der realität äußerst schwierig.
Deshalb gibts ja die garantie erweiterungen, um nicht nur gewährleisung zu haben, sondern garantie.

wohl ein tipp- bzw gedankenfehler: nach ablauf von 6 monaten gilt die beweislastumkehr, dh während in den ersten 6 monaten sich der verkäufer "freibeweisen" muss, dass die ware im zeitpunkt der übergabe mangelfrei war, geht diese beweislast nach ablauf von 6 monaten auf den käufer über - dieser muss dann beweisen, dass der mangel im zeitpunkt der übergabe bereits vorhanden war, was in praxi nahezu unmöglich ist....

greetz
 

pepi

Cellini
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hallo, da es bei mir bald soweit ist und meine ein jährige hardware garantie von apple ausläuft würde mich interessieren wie schäden danach gehandhabt werden?
in österreich ist eine gewährleistungsfrist für bewegliche dinge von 2 jahren gesetzlich festgelegt.

sollte mein macbook also nach einem jahr wieder einen defekten akku oder lüfter haben, womit ich ziemlich sicher rechne da sich vorallem der akku schonwieder bemerkbar macht, müsste apple das ganze theoretisch ohne meckern austauschen oder?

hat schon jemand damit erfahrungen gemacht?

danke

lg
Suche mal im Forum nach Gewährleistung und Garantie. Das Thema wurde bereits ausführlichst durchgekaut.

Ein Akku wird definitiv nicht ausgetauscht werden, da es sich um einen Verschleißteil handelt. Ausgenommen davon sind nur freiwillige erweiterte Garantieprogramme von Apple. Anhand der Seriennummer Deines Mac und des Akkus kann man feststellen ob Dein Akku im Zweifelsfall in ein entsprechendes Austauschprogramm fällt.

Für alle anderen Schäden mußt Du im Rahmen der Gewährleistung bereits 6 Monte nach Kauf beweisen können, daß der Schaden bzw. der Defekt des entsprechenden Bauteils bereits beim Kauf des Gerätes vorhanden war. Diesen Beweis wirst Du in Realität nicht erbringen können.

Wenn Du die Garantie Deines Mac verlängern willst (ausgenommen sind immer noch Verschleißteile) kannst Du bist zu einem Jahr nach Kaufdatum (=Rechnungsdatum) ein AppleCare Packet nachkaufen.
Gruß Pepi
 

alex99

Gast
Hallo,

da ich mich gerade mit ähnlichen Fragen beschäftige habe ich mich mal mit jemandem
aus dem Gravis Store unterhalten.

Ich will hier nicht alles aufzählen, aber zusammengefasst kam heraus das die Gewährleistungs-Regelung nicht sehr kulant gehandhabt wird. Du würdest Gewährleistung bekommen, wenn sich z.B. ein Serienfehler findet von dem viele Geräte betroffen sind
(er hat die Gehäuse vom MB als Beispiel genannt).

Wenn dir dein Display kaputt geht kannst du es vergessen. Habe ich so noch nicht erlebt.
Vielleicht ist das aber auch nur bei Gravis so?
 

pepi

Cellini
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Gewährleistung hat nichts mit Kulanz zu tun, sondern mit einem Rechtsanspruch.

Gesetzlich vorgeschrieben sind 6 Monate Garantie. Darüber hinaus geben heutzutage quasi alle Hersteller freiwillig ein Jahr Garantie. Nach Ablauf von 6 Monaten ab Kaufdatum kommt es zur sogenannten Beweislastumkehr. Das bedeutet, daß Du beweisen mußt, daß der Fehler für den Du Garantie beanspruchst bereits beim Kauf da war. Daß Hersteller diesen Beweis (außer bei Verschleißteilen die normalerweise komplett von der Garantieleistung (aber nicht von der Gewährleistung) ausgenommen sind) erst nach 12 Monaten von Dir verlangen ist bereits eine Kulanz des Herstellers. Also eine freiwillige Mehrleistung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Wenn Dir also Dein Display im 13.-24. Monat ab Kauf eingeht, dann ist das entweder Eigenverschulden (was weder von Garantie noch Gewährleistung gedeckt wird, eh klar) oder ein Gewährleistungsanspruch. Bei letzterem mußt Du beweisen können, daß der Fehler schon beim Kauf da war. Diesen Beweis kannst Du in der Realität niemals erbringen. Sollte es tatsächlich einen Serienfehler geben, dann gibt es von Apple aus üblicherweise ein freiwilliges erweitertes Garantieprogramm im Rahmend dessen der Schaden behoben wird.

In Grenzbereichen, also konkret beispielsweise im 13. Monat, kann man durchaus mit dem Apple Support (direkt, nicht über den Händler) reden um eine Kulanzlösung zu finden. Sofern man sich hier artig benimmt und nicht wie das Rumpelstilzchen die unschuldigen Callcenter Mitarbeiter beflegelt ist Apple immer wieder bereit sich hier durchaus wohlwollend zu einigen.

Gravis selbst ist ein eigenes, ganz anderes Thema zu dem Du hier im Forum auch einiges finden wirst. (Jetzt mal ganz unabhängig vom Thema Garantie und Gewährleistung)
Gruß Pepi
 

AtticMike

Tydemans Early Worcester
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Eigentlich "muss" Apple nen Jahr Gewährleistung geben. Auch wenn der Display defekt geht. Ansonsten gehts zum Anwalt.

Nur darfst du nicht am Defekt schuld sein. Du musst beweisen das der Display so kaputt gegangen ist, ohne das du dran beteiligt bist.

Tiaja... Aber Apple muss dennoch die deutsche Gewährleistung leisten. Teoeretisch hat man zwei Jahre bei Ihnen.

Apple darf bei einem solchen Fall auch nicht abweisen. Anwalt wie gesagt.
 

alex99

Gast
Hallo Pepi,

danke für die ausführliche Erklärung.
Wie das funktioniert ist schon klar. Ich habe aber noch bei keinem Händler oder Hersteller das Problem gehabt, innerhalb der Gewährleistung beweisen zu müssen, das der Fehler schon vorher vorhanden war.
Rechtlich ist das so wie du sagst, aber ob das so praktiziert wird ist ein anderes Thema.

Die Erklärung von Gravis, die nichts anderes bedeutet wie: 1 Jahr Garantie und Schluß....
Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden so gut wie nicht durchzusetzen. Und das stimmt auch so,
wird aber normalerweise (wie gesagt) vom Händler nicht so praktiziert.

Ich habe auch immer mehr das Gefühl was falsch gemacht zu haben, aber das gehört hier nicht her.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

pepi

Cellini
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Die Erklärung von Gravis ist in diesem Fall auch korrekt. Es gibt nur ein Jahr Garantie. Da ist nichts worüber man Diskutieren könnte oder müßte. Im bereits genannten Grenzbereich ist auch nicht der Händler zu kontaktieren sondern der Hersteller. Gravis selbst gibt die Garantie ja nicht, sondern der Hersteller. Der Händler ist nur ausführendes Organ um den Ablauf zwischen Endkunden und Herstellern zu vereinfachen.
Gruß Pepi
 

MrRooh

Bismarckapfel
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Im bereits genannten Grenzbereich ist auch nicht der Händler zu kontaktieren sondern der Hersteller.

das stimmt so nicht! der händler haftet! ob er den mangel verschuldet hat, oder apple ist in diesem fall nicht relevant. ihm gegenüber besteht das recht auf reperatur, austausch oder sogar wandel.

worauf ich zu beginn hinaus wollte ist, dass sich mein macbook in solch einer fehlerhaften produktserie befand und ich meinen akku bei 110 zyklen und 20% leistung zum umtausch gab. doch auch der neue akku hatte bei erstbenützung nur 96% und sinkt nach 2 wochen bei jetzt 12 zyklen auf bereits 93%.
irgendwas ist da wohl faul, ob es wohl gar das battery management des macbooks ist?
gleiches gilt für meine bluetooth maus die ich wegen defektem mausrad zum umtausch gab.
auch diese beginnt nun langsam wieder kleine mängel aufzuweisen.

doch auch hier findet sich eine regelung im privatrecht. auf bereits getauschte ware besteht abermals 90tage gewährleistung, die ich dann auch in anspruch nehmen werde, sollte sich der akku nicht schlagartig "eholen".
 

DocMacintosh

Jamba
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Hallo zusammen, ich hoffe ich nerve nicht mir meiner "persönlichen" Frage zum Thema Gewährleistung:

Ich hab ein MacBook vom Juli 2006: Im ersten Jahr wurde (wegen Displayflackern) 2mal das Display, Inverter- & Logicboard und 1mal das Keyboard und Topcase getauscht. Jetzt ist mein Bluetooth auch noch defekt, ich habe aber ja noch bis Ende Juli diesen Jahres "Gewährleistung". Zum Glück habe ich einen Hardwareschutz von Cancom, die das Book natürlich versuchen würden zu reparieren. Ich möchte es aber nicht unbedingt das dritte Mal einschicken (das dauert jedes Mal 14 Tage)! :(

Ich hab bereits viel im Forum gelesen, aber keine genaue Antwort zu Folgendem gefunden: Wann besteht konkret ein Anspruch auf Wandlung (bzw. Austausch des Geräts)? Und gilt dieser Anspruch auch in der Gewährleistungszeit? Mache ich meinen Anspruch dann bei Apple oder Cancom geltend??

Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar, damit ich die richtige Entscheidung treffen kann. o_O
 
Zuletzt bearbeitet:

iRob

Cox Orange
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Hallo zusammen, ich hoffe ich nerve nicht mir meiner "persönlichen" Frage zum Thema Gewährleistung:

Ich hab ein MacBook vom Juli 2006: Im ersten Jahr wurde (wegen Displayflackern) 2mal das Display, Inverter- & Logicboard und 1mal das Keyboard und Topcase getauscht. Jetzt ist mein Bluetooth auch noch defekt, ich habe aber ja noch bis Ende Juli diesen Jahres "Gewährleistung". Zum Glück habe ich einen Hardwareschutz von Cancom, die das Book natürlich versuchen würden zu reparieren. Ich möchte es aber nicht unbedingt das dritte Mal einschicken (das dauert jedes Mal 14 Tage)! :(

Ich hab bereits viel im Forum gelesen, aber keine genaue Antwort zu Folgendem gefunden: Wann besteht konkret ein Anspruch auf Wandlung (bzw. Austausch des Geräts)? Und gilt dieser Anspruch auch in der Gewährleistungszeit? Mache ich meinen Anspruch dann bei Apple oder Cancom geltend??

Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar, damit ich die richtige Entscheidung treffen kann. o_O

hallo!
ich kann dir "nur" zur österr. Rechtslage auskunft geben...
bei der von dir angesprochen wandlung handelt es sich um einen sog. "sekundären" gewährleistungsbehelf, welcher dem konsumenten erst dann zukommt, wenn die "primären" behelfe (verbesserung/austausch) fehlgeschlagen sind. obendrein setzt die wandlung des vertrages voraus, dass es sich nicht um einen "geringfügigen mangel" handelt, da dieser die auflösung des vertrages unverhältnismäßig erscheinen lässt...
obendrein kann und wird dir auch die "beweislastumkehr" probleme bereiten (siehe thread)
ein austausch des gesamten mac´s nach ablauf von nahezu 2 jahren nutzungszeit, erscheint, angesichts des geringfügigen mangels, wenig erfolgversprechend...

ich rate dir: stütze dich auf deine vertragliche hardware-garantie und lass es reparieren...

(alle angaben ohne gewähr) :)
 

DocMacintosh

Jamba
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Danke iRob und schönen Gruß nach Österreich. Noch jemand anderes mit Tips zur deutschen Rechtslage in meinem Fall? ;)
 

alex99

Gast
In der Praxis ist es doch so:
Bei etwas besseren Produkten gibt es in der regel ja sowieso mehr als 1 Jahr Garantie.
Da stellen sich viele Fragen nicht. Oder die verlängerung kostet nur relativ wenig.
Dann ist es auch kein Problem.

Oder man kauft bei Media Markt und Konsorten. da gibt es innerhalb der Gewährleistungzeit
auch relativ wenig Probleme.

Oder aber, man kauft ein Apple Produkt. Das ist teuer, hat nur ein Jahr Garantie.
Und weil es dann auch noch ganz gerne kaputt geht will der Händler nicht auf den
Kosten sitzenbleiben und sagt gleich (wie in meinem Fall, Gravis):
Gewährleistung nur auf dem Rechtsweg (nicht wortwörtlich natürlich).

Das merkt man doch schon daran, was die Verlängerung auf 3 Jahre Garantie
beim MBP offiziel kostet. Die Höhe des Betrages richtet sich ja sicherlich nach der Reparaturanfälligkeit. Wäre doch toll, wenn man nicht in der Bucht aus irgendwelchen amerikanischen Quellen komische Angebote kaufen könnte sonder bei Apple 460,- dafür bezahlen müsste.

Und wenn ein Akku nicht mal ein Jahr hält ist es wohl selbstverständlich das diese
ausgetauscht werden. Das ist für mich keine besondere Leistung.
 

iRob

Cox Orange
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Danke iRob und schönen Gruß nach Österreich. Noch jemand anderes mit Tips zur deutschen Rechtslage in meinem Fall? ;)

sry... war für mich nicht ersichtlich... aber schönen gruß nach D !!! :)

hinweis: die österreichische wie die deutsche rechtsordnung zeichnen sich jedoch dadurch aus, dass sie viele gemeinsamkeiten aufweisen... ergo kann ich mir nicht vorstellen, dass du nach deutscher rechtslage mit einem derartigen mangel eine wandlung erlangen kannst...

nicht zu vergessen ist nämlich, dass die gewährleistung einen rechtsbehelf darstellt, der auf den mangel im zeitpunkt der übergabe abstellt... wie bereits mehrfach erwähnt, wird es dir idR nach Ablauf von 6 monaten (beweislastumkehr) nicht gelingen zu beweisen, dass der anspruch begründet ist...

greetz und alles gute!