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gewährleistung über 1jährige hardware garantie hinaus?

DocMacintosh

Jamba
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Hi iRob, Du hast sicher recht mir dem was Du sagst. Jedoch ist das mit dem Bluetooth wohl kein "kleiner Mangel", sondern mein Logicboard wird dann zum dritten Mal getauscht! Daher auch meine Frage zur Wandlung, denn ich hatte gehört, dass Apple bei 3mal Reparatur von "Major Parts" eine Wandlung ermöglichen kann (wenn man sich bemüht). Meine Frage ist aber immer noch: Wende ich mich mit einer Anfrage an Apple od. meinen Händler?
 

Muellermilch

Süsser Pfaffenapfel
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hallo, da es bei mir bald soweit ist und meine ein jährige hardware garantie von apple ausläuft würde mich interessieren wie schäden danach gehandhabt werden?
in österreich ist eine gewährleistungsfrist für bewegliche dinge von 2 jahren gesetzlich festgelegt.

sollte mein macbook also nach einem jahr wieder einen defekten akku oder lüfter haben, womit ich ziemlich sicher rechne da sich vorallem der akku schonwieder bemerkbar macht, müsste apple das ganze theoretisch ohne meckern austauschen oder?

hat schon jemand damit erfahrungen gemacht?

danke

lg

mein tip: appleCare ( display + logicboard kosten Geld ); wären dann einen 5er/p.Monat für die nächsten 2 Jahre? Ich würde es mir überlegen?
 

Der Picknicker

Ontario
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Also was jetzt? Wie lang kann ich mir sicher sein, dass apple heile macht? Sechs monate, oder nun doch ein jahr?
 

talkhomey

Gast
Go4times past Gravis and avoid trouble
Ich meine: Verschleiss hin Verschleiss her, in EU gilt gesetzliche Gewährleistung für 2 Jahre auf Neuware für den vertragsgemäßen Gebrauch einer Sache.
Akku ist zum Betrieb mobiler Rechner notwendig, man kann also erwarten dass der 2 Jahre hält. (Kann man beim Auto ja auch). Ausnahme möglicherweise bei extrem unüblichen, extensiven, oder unsachgemäßen Gebrauch. Dafür dürfte aber Apple dann beweispflichtig sein.
Übrings Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene paar schuhe. Sucht mal bei Google unter ebay+gewährleistung, da werdet ihr jede Menge interessanter Sachen dazu finden

Gruss talkhomey


Hallo,

da ich mich gerade mit ähnlichen Fragen beschäftige habe ich mich mal mit jemandem
aus dem Gravis Store unterhalten.

Ich will hier nicht alles aufzählen, aber zusammengefasst kam heraus das die Gewährleistungs-Regelung nicht sehr kulant gehandhabt wird. Du würdest Gewährleistung bekommen, wenn sich z.B. ein Serienfehler findet von dem viele Geräte betroffen sind
(er hat die Gehäuse vom MB als Beispiel genannt).

Wenn dir dein Display kaputt geht kannst du es vergessen. Habe ich so noch nicht erlebt.
Vielleicht ist das aber auch nur bei Gravis so?
 

Muellermilch

Süsser Pfaffenapfel
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Also was jetzt? Wie lang kann ich mir sicher sein, dass apple heile macht? Sechs monate, oder nun doch ein jahr?

Ein Jahr, evtl. geht was die ersten Wochen noch auf Kulanz; aber unter Vorbehalt. Für einen Prozess gegen apple musst du halt diverse Gutachter vorfinanzieren? Ob Du danach Erfolg hast? k.A. Ich würde mich da nicht festlegen - Kurzgesagt: Entweder Garantieverlängerung akzeptieren oder halt Risiko?
 
Zuletzt bearbeitet:

alex99

Gast
Und ich würde mal sagen die Garantieverlängerung zum Kaufpreis dazuzählen
und akzeptieren oder ein anderes Produkt kaufen.

12 Monate sind schnell um. Aussage Gravis:" 1x reingucken = 70 Eur."

Da kannst du dir ausmalen was du mit deinem Macbook machen kannst
wenn nach 12 Monaten was kaputt geht.
 

iRob

Cox Orange
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Hi iRob, Du hast sicher recht mir dem was Du sagst. Jedoch ist das mit dem Bluetooth wohl kein "kleiner Mangel", sondern mein Logicboard wird dann zum dritten Mal getauscht! Daher auch meine Frage zur Wandlung, denn ich hatte gehört, dass Apple bei 3mal Reparatur von "Major Parts" eine Wandlung ermöglichen kann (wenn man sich bemüht). Meine Frage ist aber immer noch: Wende ich mich mit einer Anfrage an Apple od. meinen Händler?

prima facie hätte ich gemeint, dass die rep. des bt eine "kleine sache" ist... da ich aber ein technischer laie bin und angesichts deiner ausführungen wohl doch anzunehmen ist, dass der mangel nicht (mehr) "geringfügig" ist und gegebenenfalls weitere verbesserungsmaßnahmen (rep) unzumutbar sind, erscheint ein anspruch auf wandlung nicht abwegig... jedoch aus meiner sicht, (gefühlsmäßig) doch eher aussichtslos...
sinnvoller ist es wohl, die hardware-garantie in anspruch zu nehmen...

im übrigen: ein gewährleistungsanspruch richtet sich grundsätzlich gegen den verkäufer, dh gegen jene person, mit welcher der vertrag geschlossen wurde. dieser hält sich wiederum schadlos am hersteller... (österr. recht)

greetz
 

iRob

Cox Orange
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anm: was ich mir eher nicht vorstellen kann ist, dass apple bei 3-maligem wechsel des major p. eine wandlung (= geld-zurückgabe) des vertrages einräumt... das wäre dann schon mehr als kulant, wenn nicht sogar "unwirtschaftlich"... sry

ABER fragen, schadet ja bekanntlich nicht... :)
 

alex99

Gast
anm: was ich mir eher nicht vorstellen kann ist, dass apple bei 3-maligem wechsel des major p. eine wandlung (= geld-zurückgabe) des vertrages einräumt... das wäre dann schon mehr als kulant, wenn nicht sogar "unwirtschaftlich"... sry

ABER fragen, schadet ja bekanntlich nicht... :)

Wenn du ein Produkt kaufst und dieses Fehlerhaft ist stehen dem verkaäufer
3 Versuche der Reparatur zur Verfügung. (Nachbesserung)
Ist der Fehler weiterhin vorhanden kann der Käufer den Vertrag wandeln und das
Produkt zurückgeben. Das ist gesetzlich festgelegt in Deutschland.
 

Der Picknicker

Ontario
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Dann gibts Geld oder n neues Gerät, kann der Hersteller sich noch aussuchen.
und auch nur, wenn drei mal DERSELBE Fehler ist.
 

schwenn77

Reinette de Champagne
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Und dies in der Gewährleistungszeit ist, NICHT in der (Hersteller)Garantiezeit. Im Endeffekt hat man in D nach 6Monaten jeglichen Rechtsansrpruch verloren, der besteht nur noch theoretisch. Anspruch auf Wandlung hat man bei einem Gerät von 2006 definitv nicht mehr..
 

apflix

Antonowka
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Abgesehen davon: Mein iBook habe ich seit Ende 04 und es macht immer noch keine Zicken.

das kann ich nur bestätigen, habe mein iBook 12" G4 1Ghz 768 MB 60 GB seit Frühjahr 2004 im täglichen Einsatz als Stand-alone-Lösung und es funktioniert wie am allerersten Tag reibungslos :)
 

iRob

Cox Orange
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Wenn du ein Produkt kaufst und dieses Fehlerhaft ist stehen dem verkaäufer
3 Versuche der Reparatur zur Verfügung. (Nachbesserung)
Ist der Fehler weiterhin vorhanden kann der Käufer den Vertrag wandeln und das
Produkt zurückgeben. Das ist gesetzlich festgelegt in Deutschland.

sry, aber diese rechtslage kann ich mir selbst nicht (einmal) für D vorstellen...

da es sich bei einem herkömmlichen mb, mbp udgl um eine gattungsschuld handelt, hat der käufer zunächst nur das recht, die primären gewährleistungbehelfe (verbesserung/austausch) vom verkäufer zu verlangen... dh wird zunächst seitens des verkäufers verbessert (rep.) und schlagen diese versuche fehl, so kann der käufer dann zunächst nur den austausch der sache verlangen... es sei denn, dies wäre unmöglich etc. - dann erst wäre eine wandlung des vertrages durchsetzbar.

das was du ansprichst, kommt in Ö nur bei speziessachen in betracht, was aber ein mb uä zweifellos nicht darstellt...

die gewährleistung zielt nur darauf ab, dem konsumenten für mängel im zeitpunkt der übergabe einen durchsetzbaren rechtsanspruch zu sichern... aus diesem grund wird dieser anspruch auch nach ablauf von 6 monaten eingeschränkt, indem dem konsumenten der beweis des mangels für den zeitpunkt der übergabe obliegt... --> dies ist in der praxis (nahezu) unmöglich!

ich kann mir auch für D gut vorstellen, dass ich als konsument zunächst nur die verbesserung oder den austausch des produkts verlangen kann...- erst wenn das nicht möglich ist etc. kann die wandlung des vertrages begehrt werden... (nicht zu vergessen, wenn der nachweis gelingt, dass der mangel im zpkt. der überg. vorhanden war!!!)

greetz
 

alex99

Gast
Nein, gehört zur Allgemeinbildung. Wer Geschäfte macht sollte das wissen.
Steht im BGB (§440), gilt fürs Auto genauso wie die Kaffemaschine.
Ansonsten gib doch in deiner Suchmaschine mal:
"versuche nachbesserung rückgabe" ein.
Und versmischt nicht immer Gewährleistung und Garantie.
Das ist ja glaube ich schon zig mal erklärt worden.
 

schwenn77

Reinette de Champagne
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Ist tatsächlich so, aber eben nur in den ersten 6 Monaten..
 

iRob

Cox Orange
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Nein, gehört zur Allgemeinbildung. Wer Geschäfte macht sollte das wissen.
Steht im BGB (§440), gilt fürs Auto genauso wie die Kaffemaschine.
Ansonsten gib doch in deiner Suchmaschine mal:
"versuche nachbesserung rückgabe" ein.
Und versmischt nicht immer Gewährleistung und Garantie.
Das ist ja glaube ich schon zig mal erklärt worden.

als österr. konsument mache ich idR keine geschäfte in D... soviel dazu... :cool:

nichts desto trotz kann ich dir versichern, dass es dir in der praxis nicht gelingen wird, nach nahezu 2 jahren den vertrag nach § 440 BGB zu wandeln... aber du kannst es ja einmal probieren... (ra´s suchen immer streitwillige und zahlungskräftige klienten) :p
denn wenn der mangel einmal behoben wurde und das gerät auch wieder einwandfrei funktioniert, dann ist der verkäufer auch seiner verbesserungspflicht ordnungsgem. nachgekommen und liegt dann zu einem späteren zeitpunkt, gerade kein mangel vor, der im zeitpunkt der übergabe bereits vorhanden gewesen sein soll (konsument beweispflichtig nach 6 monaten)...

mir scheint, als wenn du gewährleistung mit garantie vermischen würdest... :-D

greetz
 

alex99

Gast
Nein, verwechsele ich nicht. Ich habe nirgends etwas von 2 Jahren geschrieben.
Ist mir jetzt auch egal.
Es geht um die gesetzliche Gewährleistung gem. BGB (6Monate)
Hat ja schwenn auch so ergänzt.
Und es muss natürlich nicht immer der gleiche fehler sein, es geht um den Bestimmungsgem. Zustand..

Ich weiss eh nicht mehr worum es in diesem Beitrag ging.
Also, Gruß nach Österreich. ;)
 

iRob

Cox Orange
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kurze anm.: die gesetzliche gewährl.frist beträgt für bewegl. körperl. sachen 2 jahre... - die 6 monate markieren lediglich den zeitpunkt der beweislastumkehr...

ich gehe mit dir überein --> lassen wir das "verfahren" ruhen ;)

schöne grüße nach D und eine spannende EURO 08 !!! :)
 

apfelandi

Jamba
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In meinem Fall war die 1-jährige Garantiezeit meines MBP's um 2 Monate überschritten, als das Logicboard respektive der Grafikchip den Geist aufgab. Eine Garantieverlängerung auf 3 Jahre hatte ich bei Kauf nicht abgeschlossen....leider :(.
Mein Apple-Service-Partner teilte mir dann gegen Entrichtung von 60,-- € mit, dass mein Grafikchip auf dem Logicboard defekt sei (als ob ich es nicht schon vorher gewusst hätte) und eine Reparatur ca. 1.000,-- € inkl. Einbau und MwSt. kosten würde. Vielen Dank! :mad:
Mit dem Hinweis das er als Servicepartner nichts weiter für mich tun könnte, nannte er mir glücklicherweise die Telefonnummer von Apple Care. Ich sollte dort einfach mal anrufen und die Sachlage erklären, was ich dann auch prompt getan habe.
Die freundlichen Mitarbeiter konnte ich nach einigem Hin- und Herverbinden, mit dem Hinweis auf meine getätigten Käufe bei Apple im vergangenen Jahr davon überzeugen, mir das Logicboard und den Einbau auf Kulanz zu ersetzen. Puuh...nochmal gut gegangen! Wie jeder verstehen kann ist mir da ein Stein vom Herzen gefallen.

Mein Fall ist sicherlich nicht auf jeden übertragbar, aber ich denke mit etwas Vernunft und dem richtigen Ton läßt sich doch Einiges bewegen, auch bei Apple :)

Ein zufriedener Apple-Kunde
Andi