Soll das Illegal sein, weil es in den Lizenzbedingungen steht? Imho eine sehr fadenscheinige Begründung, denn ich meine mich daran erinnern zu können, das Microsoft sowas auch in den Lizenzbestimmungen der sogenannten System-Builder und OEM-Lizenzen stehen hatte.
Und was daraus geworden ist, wissen wir ja alle.
Die Gültigkeit von Lizenzbestimmungen, die dem Endbenutzer erst präsentiert werden, wenn er
a) den vollen Kaufpreis für ein Produkt bezahlt hat und
b) diese Bestimmungen erst nach Öffnen (und damit nicht-Rückgebbarkeit des Produktes) zu Gesicht bekommt ist in der Rechtsprechung durchaus äusserst umstritten, genau wie
c) Bestimmungen, die einen Endkunden einseitig stark benachteiligen.
Es gibt dazu einige Bücher die an diversen Stellen (u.a. Wikipedia) empfohlen werden, z.B.:
Koch, Frank A.: Computer-Vertragsrecht, ISBN 3-448-04813-5
Marly, Jochen: Softwareüberlassungsverträge, ISBN 3-406-48785-8
Schneider, Jochen: Handbuch des EDV-Rechts, ISBN 3-504-56024-X
Übereinstimmend wird z.B. gesagt, dass der Vertrag schon in Kraft getreten ist, sobald ich z.B. bei Gravis das Paket mit MacOSX gekauft habe. Die Einschränkung, dass dieses Betriebssystem nur mit Apple-Rechnern verwendet werden darf, konnte ich zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht zur Kenntnis nehmen, da dies nicht auf der Verpackung vermerkt wird, kann also zu diesem Zeitpunkt auch nicht Bestandteil des Vertrages gewesen sein!
Die Voraussetzungen zum Betrieb der Software aussen auf der Verpackung sind dabei nicht Bestandteil der Lizenzvereinbarungen!
Damit in dem beschriebenen Fall die Lizenzbestimmungen greifen könnten, dürfte Apple (oder wer auch immer mir das Paket mit der Software verkauft hat) das Entgeld erst bei Akzeptierung der Lizenzbestimmungen fordern dürfen.
Da aber, wie schon beschrieben, schon ein gültiger Vertrag mit dem Kauf des Datenträgers abgeschlossen wurde, ist es nachträglich nicht einseitig möglich die Nutzungsrechte aus dem Kauf des Datenträgers einzuschränken. Im Allgemeinen wird hierbei davon ausgegangen, dass selbst das Aktzeptieren einer EULA keine Rechtskraft hat, da ich nur etwas akzeptiere, was mir ohnehin schon mit dem Abschliessen des Kaufvertrags für den Datenträger erlaubt wurde, nämlich die auf dem Datenträger befindliche Software zu nutzen.
Da Apple die EFI-Umgebungen vor einiger Zeit unter eine OpenSource-Lizenz gestellt hatte und die derzeitigen EFI-Emulatoren auf dieser OpenSource-Version basieren, können diese Emulatoren per Definition _nicht_ illegal sein.
Mittels einer solchen Emulation ist es möglich MacOSX im Prinzip nativ auf normalen PC's laufen zu lassen. Das einzige was angepasst wird sind zusätzliche Treiber in Binärform (z.B. für Grafikkarten) oder das Hinzufügen von Device-ID's für prinzipiell unterstützte, MacOSX aber nativ nicht bekannte Hardware (Intel-Southbridge ICH9 z.B. für Unterstützung aller SATA-Ports im AHCI-Modus in dieser Southbridge. Ohne AHCI werden alle Ports als normale IDE Ports angesprochen).
Selbst der Kernel selber wird von Apple als OpenSource veröffentlicht, was die Erstellung von angepassten Kernels ebenfalls als nicht Illegal beschreibt.
/Cathul