apple iphone 16gb zoll

Niller

Golden Delicious
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Hallo zusammen,

auch ich habe mir ein iphone in USA bestellt und es von meinem Bruder mir nach Hause schicken lassen. Heute habe ich Post vom Zollamt bekommen, in der ich aufgefodert werde, die Rechnung vorzulegen und das Echheitszertifikat "Decleration of Confirmity" im " Original " keine Fotokopie. Kann mir einer bitte sagen wie ich das machen soll!

Vielen Dank für die Hilfe

Gruß
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Lasse Dir das Original per Express aus den USA schicken. Solange musst Du halt warten.
 

gloob

Wilstedter Apfel
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Konformitätserklärung im Original wirst du nicht bekommen. Davon reicht ne Kopie bzw. sollte die im Handbuch vom iPhone drinne sein.
Die Rechnung musst du dir halt von deinem Bruder schicken lassen, wenn sie nicht im Päckchen mit drinne ist oder du sie sonst wie schon hast.

PS: Was wollen die eigentlich mit der Rechnung? Zoll bezahlen und gut sollte doch sein.
 

DesignerGay

Danziger Kant
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@ eyecandy
Den Preis eines Deutschen iPhones zugrunde legen.

Solche Sachen sollte man einfach im Voraus mit dem Zoll abklähren.
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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@ eyecandy
Den Preis eines Deutschen iPhones zugrunde legen.
der deutsch preis ist nur eben vollkommen irrelevant.

und selbst wenn man ihn heranziehen würde, würde dies zum nachteil des käufers ausfallen, da der deutsche preis ja um einiges höher ist ...

eine rechnung macht also sinn (was aber bereits im sticky und beinahe jedem anderen threads zum thema us-import festgehalten wurde) ...
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Das was von mir auch etwas ironisch gemeint.

Aber das es ohne Rechnung nicht 100% korrekt ist, das kann schon sein weil sie ja dann eine Schätzung machen.
 

Wunderkind

Rhode Island Greening
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@ eyecandy
Den Preis eines Deutschen iPhones zugrunde legen.

Solche Sachen sollte man einfach im Voraus mit dem Zoll abklähren.

Der deutsche Preis ist nicht relevant. Weiterhin würde mich sehr interessieren, wie hoch der Preis eines iPhones in Deutschland ist.
 

DesignerGay

Danziger Kant
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@ Wunderkind

Ist Deine Frage nach dem Preis des iPhones in Deutschland ironisch gemeint??

iPhone 16 GB = 499 €
 

trinkiwinki

Fießers Erstling
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Hallo Leute

das hat der Zoll geschrieben:




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: [email protected] [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 8. April 2008 14:30
An: Björn Winkler
Betreff: Re: Einfuhr Mobiltelefon aus den USA




Sehr geehrter Herr Winkler,

hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der
Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll (ggf.) und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
zu
entrichten.
Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die
Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer
des „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes
anhand
der nachstehenden Ausführungen selbstständig durchführen/nachvollziehen.

Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke
(Mobiltelefone/Handys);
Code-Warennummer: 8517 1200 900
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): frei (0 %)

Bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland wird lediglich die
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% erhoben.

Die Einfuhrabgaben für zollfreie Waren werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann
in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Der Abgabenberechnung wird also der von Ihnen bezahlte Preis zugrunde gelegt

und nicht ein Marktpreis in Deutschland.

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.
Eine Pauschalierung mit 13,5 % ist lediglich bei einer privaten
Geschenksendung
im Wert von 45-350 Euro möglich, nicht bei einer Kaufsendung.

Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den
Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw.
Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).
Diesen Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften finden
Sie
wie folgt:
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE
Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n

ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion
„Freitextsuche“,
die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage
(unten)
angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl
verschiedener
angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den
Handelsbeschränkungen durchklicken.

Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen
Zolltarif
(EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC
(Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen Gemeinschaft,
ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer).
Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die
Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort Informationen
des
EZT abzurufen.
Den EZT-online finden Sie wie folgt:
http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS >
EZT-
online
Mit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die Abgabensätze

(Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln, sowie die ggf.
vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen.

Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer Postsendung für

Sie skizziert:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen
Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden,
welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie

der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung (bzw. ggf. der e-bay-Ausdruck) der Sendung beigefügt

werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen
und
der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der
Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien
Verkehr überführt.
Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem
Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2
Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt

sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des
Zollbescheides
vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben
verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an
die
für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post
benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung
selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach

dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers
sehen
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem
Warenempfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.

Eine vorherige Anmeldung über die beabsichtigte Einfuhr ist nicht
erforderlich.
Die Anmeldung erfolgt bei der Einfuhr der Ware –wie oben dargestellt-.

Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt,
bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.

Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer

Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen
bietet.

Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hanakam
-------------------------------------------------------------
Zoll–Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Telefon: +49(0)69 469976-00
Telefax: +49(0)69 469976-99
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie das Zoll–Infocenter
Montag – Donnerstag 08:30 - 12:00 u. 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 u. 13:00 - 16:00 Uhr
Besuche sind nach vorheriger Terminabsprache moeglich.
-------------------------------------------------------------
 

Studi

Kaiser Wilhelm
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16GB iPhone für 499EUR im T-Mobile-Vertrag
8GB iPhone für 999EUR OHNE Vertrag (ka, was das 16GB ohne Vertrag kostet, bestimmt 100EUR mehr :D)
 

Wunderkind

Rhode Island Greening
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@ Wunderkind

Ist Deine Frage nach dem Preis des iPhones in Deutschland ironisch gemeint??

iPhone 16 GB = 499 €

Warum ironisch? 499,- EUR ist sicher nicht der in diesem Thread relevante Zollwert. Denn wo kann man denn ein iPhone ohne Mobilfunkvertrag (und nur darauf kommt es hier an) kaufen?

Die Frage stellt sich mir auch im Zusammenhang mit z.B. Versicherungsschäden von iPhones in Deutschland. Wer verkauft mir denn in Deutschland überhaupt eins??
 

steza

Zuccalmaglios Renette
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Blauäugigkeit ^^

Das steht schon tausend mal im Forum ...
Wieso fragt hier jemand nach den deutschen oder amerikanischen iPhone Preisen ...
so was finde ich (ich muss es leider sagen) sehr dumm ... da geht man mal auf www.apple.com oder www.apple.de ...
einen aktuellen Umrechnungskurs Dollar zu EURO findet man zum Beispiel bei yahoo Finanzen oder 1Mio anderer Internet Seiten mit Währungsrechner für Leute mit schwachen Kopfrechenfähigkeiten

unter www.zoll.de findet man alles zum Thema Zoll


Und man ey ... ich platz gleich - der Zollwert ist das was auf deinem Kaufbeleg (sprich Rechnung) steht ... der Brutto-Betrag (das ist der absolute Endpreis, den wer auch immer im Ammi Store in Dollar bezahlt hat) ... den rechnet der Zoll mit einem für jeden Monat festgelegten Umrechnungskurs in EURO um ... daraus werden Steuern und Zoll berechnet - FERTIG!!!

Wenn man keinen Kaufbeleg hat, dann wird geschätzt ... das kann dann vielleicht sogar sein, dass beim Zoll als Verfahrensanweisung hinterlegt wird den letzten bekannten Preis ohne Vertrag nämlich 999,- EUR zu nehmen

ABER nun meine Frage, wieso ist es so verdammt schwer, für ein in Ammi-Land gekauftes Handy einen Kassenzettel vorzulegen *Dicke Fragezeichen im Gesicht*

xD
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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Warum ironisch? 499,- EUR ist sicher nicht der in diesem Thread relevante Zollwert. Denn wo kann man denn ein iPhone ohne Mobilfunkvertrag (und nur darauf kommt es hier an) kaufen?

Die Frage stellt sich mir auch im Zusammenhang mit z.B. Versicherungsschäden von iPhones in Deutschland. Wer verkauft mir denn in Deutschland überhaupt eins??
man muss (wenn man freundlich ist) annehmen, du meinst dies ironisch. den preis für ein us-iphone (und nur dafür sind wohl derzeit zollgebühren relevant) entnehmen nämlich sonst denkende menschen dem us-online-auftritt von apple. die allfälligen zusätzlichen steuern richten nach dem bundesstaat, in dem gekauft wurde.

wenn dir entsprechende aufschläge nichts machen, kannst du aber auch in deutschland bei händlern offene, vertragsfreie iphones kaufen. eine übersicht findest du hier.