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Die geplante und stark diskutierte Onlinedurchsuchung soll anscheinend auch vor dem iPhone nicht halt machen und neben Computern auch internetfähige Handhelds wie Handys oder PDAs betreffen. Dies antwortete die Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordenten Gisela Piltz, ohne auf Details einzugehen: „Das Bundeskriminalamt wird auf der Grundlage geltenden Rechts künftige Entwicklungen im Bereich der IT- und Kommunikationstechnik ausrichten.‟
Zur allgemeinen Entschärfung kann man jedoch sagen, dass sich die Behörden bislang nicht allzu macfreundlich zeigten und dementsprechend auch das Bundeskriminalamt keinen iPhone-Trojaner aus dem Ärmel schütteln kann. Gleichzeitig kann jedoch nicht von der Hand gewiesen werden, dass ein entsprechender Beschluss die notwendige Rechtsgrundlage liefern würde, das iPhone zu ‚durchsuchen‛.
Danke an Movidre!
Zur allgemeinen Entschärfung kann man jedoch sagen, dass sich die Behörden bislang nicht allzu macfreundlich zeigten und dementsprechend auch das Bundeskriminalamt keinen iPhone-Trojaner aus dem Ärmel schütteln kann. Gleichzeitig kann jedoch nicht von der Hand gewiesen werden, dass ein entsprechender Beschluss die notwendige Rechtsgrundlage liefern würde, das iPhone zu ‚durchsuchen‛.
Danke an Movidre!