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Zollfrage: Was ist denn das?

uhura

Carola
Registriert
09.03.08
Beiträge
112
Hallo,

ich habe mir aus den Statten einen refurb ipod shuffle für einen Warenwert von 40 Doller schicken lassen. Heute kommt nun DHL zu mir und will dafür ganze 30 Euro Zoll und Mehrwertsteuer haben.
Kann mir das jemand erklären.

Ich dachte immer Zoll fällt bei MP3 player nicht an und die 19 Prozent werden auf den Warenwert von 39 Euro gerechnet?

Gruss
 
Warum soll da kein Zoll anfallen ? Das ist doch eine Abgabe um die Produktion des Herkunftslandes zu sichern. Warum sollte da ein iPod aus den USA nicht betroffen sein ?

Die Mehrwertsteuer, von der du geschrieben hast: Kann das auch die Einfuhrumsatzsteuer sein ?

Gruss
CRiMe
 
Ich meine mal gelesen zu haben, dass fpr handy und mp3 player kein Zoll anfällt.
 
Warum soll da kein Zoll anfallen ? Das ist doch eine Abgabe um die Produktion des Herkunftslandes zu sichern. Warum sollte da ein iPod aus den USA nicht betroffen sein ?

Die Mehrwertsteuer, von der du geschrieben hast: Kann das auch die Einfuhrumsatzsteuer sein ?

Gruss
CRiMe

Die Höhe dieser Steuer ist aber viel zu hoch. ;) :-o Das wären ja 40 Prozent.. grob geschätzt

EDIT: 30 Euro = 45 Dollar, das wären um die 55-60 %. Ehm, dann müsstest du mehr als den doppelten Preis nach meiner Rechnung nun bezahlen, kann doch nicht sein, oder? :-/
 
Es geht nicht um dein Einkaufswert, sondern der Zoll/EUSt ermittelt den Marktpreis auf dessen Höhe dann der Zoll berechnet wird.
So wird Dumpingpreisen der Riegel zugeschoben....
Bin in dem Business tätig: Von meiner Seite also absolut korrekt.
 
Du kannst mal hier etwas schmöckern.

Über die Höhe kann ich in diesem speziellen Fall nichts sagen.
Jedes Gut wird in Warenarten- und Gruppen unterteilt und daraus wird in Verbindung zum Marktwert der Zoll und die sonstigen Abgaben ermittelt.
 
Es geht nicht um dein Einkaufswert, sondern der Zoll/EUSt ermittelt den Marktpreis auf dessen Höhe dann der Zoll berechnet wird.
So wird Dumpingpreisen der Riegel zugeschoben....
Bin in dem Business tätig: Von meiner Seite also absolut korrekt.


Auch wenn das so so ist. Der shuffle hat ja nun einen Marktpreis von 49 Euro....dann kommt das ja aber auch nicht hin.
 
Auch wenn das so so ist. Der shuffle hat ja nun einen Marktpreis von 49 Euro....dann kommt das ja aber auch nicht hin.

Was du machen kannst, wenn du es ganz genau wissen willst, gehe mal zu deinem zuständigen Zollamt mit den Unterlagen die du bekommen hast und frag nach.
 
Das ist genau der Grund, warum ich solche Dinge bei UNS kaufe. Dann verdient auch der hiesige Verkäufer sogar noch dran, bzw. ich trage dazu bei, dass er seinen Job behält...

Grüsse, Steven
 
Schit... du hast Recht... Ich war auf dem iPod Touch "unterwegs".
 
Einfuhrumsatzsteuer = Mehrwertsteuer
Zollwert = Warenwert (Marktpreis inkl. anteiliger Frachtkosten.)

Vielleicht solltest du mal einen Abzug vom Zollbeleg machen und mit hier einstellen.. Dann könnte ich dir vielleicht sagen warum das so viel kostet.
 
Also mein Kollege schüttelt auch den Kopf... Heißt: Zwei Personen, die tagtäglich mit dem Zoll zu tun haben, kennen diese Praktik nicht.
 
Also ist da was schief gelaufen. Schwer da nun noch was zu machen.

Was meinst du denn, wurde da falsch berechnet.

Wie gesagt es war ein mpr3 Player mit etwa 39 Doller Wert. Der Versand nach D wurde durch www.myus.com mit 0 Doller beziffert.
 
Fällt auch Zoll an, wenn ich z. B. Druckertinte per eBay kaufe?
 
Habe mich jetzt mal kundig gemacht.....

Zollgebühren bei minderwertigen Gütern:
19% Einfuhrumsatzsteuer auf den reinen Warenwert.
Zusätzlich 2,5% Zollgebühr auf den Gesamtwert einschl. Versandkosten und Einfuhrumsatzsteuer.
(Zollpauschale => Minimum EUR 25.00)
 
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Reaktionen: Peter Maurer
Oki dann hat sich das ja mit der Zollpauschale geklärt....wusste ich bisher nicht.

Aber was fällt unter minderwerten Waren und fällt diese Pauschale auch an, wenn der Artikel nicht minderwertig ist?

Danke für Deine Hilfe!
 
Oki dann hat sich das ja mit der Zollpauschale geklärt....wusste ich bisher nicht.

Aber was fällt unter minderwerten Waren und fällt diese Pauschale auch an, wenn der Artikel nicht minderwertig ist?

Danke für Deine Hilfe!

Je nach Höhe des Zollsatzes zahlst du die Pauschale oder entsprechendem Wert darüber..

Wie gesagt, diese Problematik ist mir völlig neu. Wenn du Handelstreibender bist, dann gibt es eine Grenze von EUR 500.00 Warenwert z.B. bei Testgeräten. Alle Geräte unter diesem Wert können zollamtlich "freigeschrieben" werden, so dass nur EUSt fällt. Was auch in der Regel der Fall ist.