iTunes ohne Kontenangabe?

der.flops

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Gibt es eine Möglichkeit, sich bei iTunes zu registrieren, ohne zuvor eine Kontonummer Preiszugeben?
Oder ist es schlimm, wenn ich mir eine Kontonummer ausdenke, um mich anzumelden?
Es kommt ja immer dieses Fenster mit "VISA oder andere Kreditkarteninstitute" oder die Möglichkeit über dieses Online-Banking..So oder so muss man iwo eine Kontonummer angeben, das ist nicht so ganz in meinem Interesse. Oder gibts ne andere Möglichkeit einen iPod "ans Laufen zu bekommen",also ohne Verbindung zu einem "iTunes-Rechner"?
Habe darüber nun schon einige Probleme gelesen..

Gruß!"
 

maarten

Empire
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1) es geht auch so ohne probs mit dem ipod
2) ja mit CokeFridge-Dingern und mit iTunes GiftCards
mfg
maarten
 

Zeisel

Spätblühender Taffetapfe
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Oder gibts ne andere Möglichkeit einen iPod "ans Laufen zu bekommen",also ohne Verbindung zu einem "iTunes-Rechner"?

Erstmal ist iTunes "nur" ein Programm, doch Du brauchst dich nicht zu registrieren um iTunes zu benutzen. Für den iPod gibt es zwar alternative Programme, die empfehle ich Dir jedoch nicht.
Die Registrierung brauchst Du nur für den iTunes Store (oder für das automatische Laden der Cover), dort brauchst Du natürlich auch eine Bezahlmethode - z.B. ClickandBuy.
 

Dadelu

Reinette Coulon
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Man muss vieleicht erwähnen, dass du die Kontonummer (oder Kreditkarte) nur angeben musst, wenn du was kaufen willst.

Falls du aber über ein .Mac Account verfügtst, kann du dich auch mit diesem anmelden.
 

Zeisel

Spätblühender Taffetapfe
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@Dadelu: Mir war auch so (bezüglich der Kontonummer), aber ich war mit nicht mehr sicher...
 

Dadelu

Reinette Coulon
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Hehe ok..

Aber vieleicht gleich mal ne andere Frage... Vieleicht sogar ein eher dumme ;) Mein .Mac Account habe ich mit meiner Kreditkarte bezahlt. Jetzt kann ich im iTunes einkaufen, ohne eine andere Kreditkarte angegeben zu haben. Wird dies direkt von meiner .Mac Kreditkarte abgezogen? Logischerweise würde ich ja sagen, aber da ich weiss, dass meine Kreditkarte im Moment wegen den Ferien überzogen ist, bin ich ein wenig verwirrt?
 

Zeisel

Spätblühender Taffetapfe
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Die werden sich schon bei Dir melden wenn Deine Kreditkarte nicht mehr gedeckt ist - vielleicht sperren sie ja Deine Rechte, dann kannst Du die Songs erst wieder abspielen wenn Du die Rechnung bezahlt hast ;)
 

Dadelu

Reinette Coulon
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Hehe ich hoffe do dreisst sind sie nicht ;)
 

Zeisel

Spätblühender Taffetapfe
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Wenn Du so dreist bist mit einer ungedeckten Kreditkarte einzukaufen? *rofl*
 

Dadelu

Reinette Coulon
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Ich kann will es ja nicht wissen dass sie nicht gedeckt ist ;)
 

Euronymus

James Grieve
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sooooooo

da ihr euch nur über creditkarte unterhalted....... so mach ichs:
1. auf neuen account erstellen klicken
2. AGB´s akzeptiern
3. Passwort und nuternamen angeben
4. Zahlart : Andere (dann kannste mit so carten die so funktioniern wie prepatdkaten bezahlen
 

Dadelu

Reinette Coulon
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Dieses Verhalten nennt sich hierzulande "Betrug" - und wird geringfügig anders gewertet als Schwarzfahren oder Turnbeutelvergessen. Ich mein ja nur...

Tja, da unterscheidet sich wohl "dein" Land von "meinem" Land.

Die Kreditkarte verfügt über ein von mir definiertes Bezugslimit. Dies ist im Moment,
erreicht. Wenn Käufe abgewickelt werden könne von Seite Verkäufer, ist dies nicht mein Problem.

Ich werde wahrscheinlich eine nette Erinnerung erhalten von der Bank, dass meine Karte überzogen ist und ich dementsprechend den Betrag ausgleichen soll.

Und wo ist nun bitteschön hier der Betrug?!
 

Rastafari

deaktivierter Benutzer
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Was ist denn Schwarzfahren für Dich? Kein Betrug?
Moralisch? Ja, wenns vorsätzlich geschieht.
Juristisch? Nein.

Vergleiche:

StGB § 265a Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


...versus...

StGB § 266b Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten

(1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Schon ein deutlicher Unterschied, oder?
 

Rastafari

deaktivierter Benutzer
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Die Kreditkarte verfügt über ein von mir definiertes Bezugslimit. Dies ist im Moment, erreicht. Wenn Käufe abgewickelt werden könne von Seite Verkäufer, ist dies nicht mein Problem.
Das solltest du vielleicht mal mit einem Anwalt besprechen. Die Antwort wird dich schockieren: Missbrauch bleibt Missbrauch. Prinzipiell egal ob man ihn dir besonders leicht gemacht hat oder nicht.

Ich werde wahrscheinlich eine nette Erinnerung erhalten von der Bank, dass meine Karte überzogen ist und ich dementsprechend den Betrag ausgleichen soll.
Ja, weil man dich natürlich als Kunde behalten will, um dich weiter schröpfen zu können. Also zeigt man sich eine Weile kulant. Sobald du nicht fristgerecht bezahlen kannst, ist aber Schluss mit Lustig.
Dann folgen die obligatrorischen Mahnbescheide, ein entsprechender negativer "Schufa"-Eintrag, danach ein Vollstreckungsbescheid, ggf. mit Pfändung und Offenbarungseid, und spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Strafantrag. Nicht selten aber geht der schon zusammen mit dem zweiten Mahnbescheid raus.

Und wo ist nun bitteschön hier der Betrug?!
Lies einfach den entsprechenden Paragraphen (oben). Das sollte keiner weiteren Erklärung bedürfen.