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iTunes ohne Kontenangabe?

Zeisel

Spätblühender Taffetapfe
Registriert
07.08.07
Beiträge
2.809
Erschleichen von Leistungen

Moralisch? Ja, wenns vorsätzlich geschieht.
Juristisch? Nein.
[...]
StGB § 265a Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Moralisch? Ja, wenns vorsätzlich geschieht.
Juristisch? Gerichte gehen grundsätzlich von Vorsatz aus!
Das erhöhte Beförderungsentgeld ist in jedem Fall fällig, in der Regel auch eine Strafanzeige, die Personalien werden immer festgestellt.

Es mag vielleicht ein Unterschied im Strafmaß bestehen, das ist aber auch der einzige. Wie dem auch sei, ich fordere meine Fahrgäste nur zum Bezahlen oder Aussteigen auf - Notfälle und Kinder mal ausgenommen - doch mein Kollegen vom Kontrolldienst sehen das schon ein wenig strenger. Wenn allerdings jemand weder bezahlen noch aussteigen will ist das Nötigung, kein Betrug, aber auch strafbar... ;)

Hier ein guter Artikel dazu...

Irgendwie sehr OT diese Diskussion, aber lustig :)
 

MacAlzenau

Golden Noble
Registriert
26.12.05
Beiträge
22.509
StGB § 266b Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten

(1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Den fett markierten Passus sollte man dabei nicht überlesen.
Eine Kontoüberziehung schädigt niemanden außer dem, der überzieht, da er erkleckliche Zinsen zahlen muß.
 

Dadelu

Reinette Coulon
Registriert
06.07.05
Beiträge
939
Ja, weil man dich natürlich als Kunde behalten will, um dich weiter schröpfen zu können. Also zeigt man sich eine Weile kulant. Sobald du nicht fristgerecht bezahlen kannst, ist aber Schluss mit Lustig.
Dann folgen die obligatrorischen Mahnbescheide, ein entsprechender negativer "Schufa"-Eintrag, danach ein Vollstreckungsbescheid, ggf. mit Pfändung und Offenbarungseid, und spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Strafantrag. Nicht selten aber geht der schon zusammen mit dem zweiten Mahnbescheid raus.


Mooooment mal :) Ich habe der Bank eine Limite angegeben die ich ins "Minus" gehen kann (800Franken). Diese ist jeden Monat ausgelastet und wenn ich bei 800.- angekommen bin, kann ich mir nicht mal mehr ein Kaugummi kaufen mit der Kreditkarte. Ist ja bis anhin auch alles korrekt. Ende Monat kriege ich einen Einzahlungsschein mit dem Betrag den ich überweisen muss damit die Kreditkarte wieder gedeckt ist. Alls in Ordnung. Meine einzige Aussage war, dass ich bei iTunes, obwohl ich die 800er Limite erreicht habe, trotzdem weiter einkaufen kann was ja eigentlich nicht sein sollte. Meiner Meinung nach, fragt Apple beim Kreditkarten Anbieter gar nicht nach, ob die Bezugslimite erreicht ist oder nicht - jeder anderer Shop macht das, nur schon aus eigener Sicherheit.

Ich habe auch nie was erwähnt, dass ich die Einkäufe bei iTunes gratis habe oder desgleichen! Diese werde ich ganz normal berappen müssen. Wie oben schon erwähnt, meine einzige Aussage war, dass ich theoretisch gar nichts mehr einkaufen dürte, da meine Limite erreicht ist!