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Im Lieblingsland aller Flugreisenden, den Vereinigten Staaten, gelten ab dem 1. Januar 2008 neue Richtlinien für die Mitnahme von Lithium-Ionen-Akkus, da von denselben eine Brandgefahr ausgehe. So dürften die Bestimmungen insbesondere für Fotografen kompliziert werden.
Ab sofort dürfen die entsprechenden Akkus nur dann im Gepäck mitgeführt werden, solang sie ein fest verbautes Bestandteil eines ebenfalls mitgeführten Gerätes sind. Dies bedeutet im Klartext, dass Fotografen pro Kamera einen Akku mitnehmen dürfen.
Es gibt jedoch ein Schlupfloch: Solange die Akkus im Handgepäck mitgeführt werden und dort zum Beispiel mittels Isolierband vor einem möglichen Kurzschluss bewahrt bleiben, ist die Mitnahme kein Problem.
Ab sofort dürfen die entsprechenden Akkus nur dann im Gepäck mitgeführt werden, solang sie ein fest verbautes Bestandteil eines ebenfalls mitgeführten Gerätes sind. Dies bedeutet im Klartext, dass Fotografen pro Kamera einen Akku mitnehmen dürfen.
Es gibt jedoch ein Schlupfloch: Solange die Akkus im Handgepäck mitgeführt werden und dort zum Beispiel mittels Isolierband vor einem möglichen Kurzschluss bewahrt bleiben, ist die Mitnahme kein Problem.