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Löschung von Forenaccount ein Muß?

apple-byte

Stahls Winterprinz
Registriert
22.12.05
Beiträge
5.139
Ein Nutzer meines Forum verlangt die Löschung seiner über 200 Beiträge

Muß ich dem als Administrator Folge leisten?
Oder kann ich einfach den Account deaktivieren und die Beiträge stehen lassen?
 
Habe in einem anderen Forum schon mal gesehen, das die Admins von einem Benutzer per Rechtsanwalt genötigt wurden alle Beiträge des entsprechenden Benutzers zu entfernen. Rein rechtlich scheint es also so zu sein das der Benutzer das verlangen kann.
 
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Ich glaube zwar nicht, daß es ein Recht auf Löschung der Beiträge gibt (immerhin wurden die von ihm wahrscheinlich freiwillig dort verfasst und veröffentlicht), allerdings ersparst Du Dir eine Menge Streß, wenn Du einfach tust, was der Ex-Nutzer will. Also löschen und einfach nicht mehr damit belasten.
 
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Reaktionen: apple-byte
Hallo,

na dann vorsicht, das kann wieder länger dauern...;-)

Ein Posting muss erst einmal die für das Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe erreichen, bevor die urheberrechtliche Vorschriften zur Anwendung kommen können.

Nach meiner Einschätzung stellt sich aber dieses Problem eher selten, da grob geschätzt 99% aller Postings nicht diese erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Nicht alles, was wir Forenuser von uns geben, ist es auch wert, durch das Urheberrecht geschützt zu werden.;-)

Für die restlichen 1% gilt: Grundsätzlich hat jeder Verfasser an seinen geistigen Ergüssen das Urheberrecht. Das heißt, er darf bestimmen, was damit geschieht. So kann ein Urheber natürlich verlangen, dass seine Beiträge gelöscht werden.

;-)Aber... , welches bei uns Juristen obligatorisch ist.

Natürlich kann ein Forenbetreiber mit seinen Usern vereinbaren, dass die geschriebenen Beiträge auch nach "Ausstieg" aus dem Forum erhalten bleiben. Diese Vereinbahrung schreiben die meisten Forenbetreiber in die Nutzungsbedingungen des Forums. Allerdings muss man auch hier ein paar Dinge beachten. So werden auf die Nutzungsbedingungen üblicherweise die Regeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen der § 305ff. BGB anwendbar sein. Darüber hinaus kann es schon ein wenig problematisch sein, ob man so einfach die grundsätzliche Unwiderruflichkeit vereinbaren kann, zumal wenn der User keine Gegenleistungen für seine Posts erhält. Außerdem sieht das Gesetz bestimmte Ausnahmefälle vor, in denen der User in jedem Fall seine Einräumung, die von ihm verfassten Beiträge über das Forum zu veröffentlichen, widerrufen kann.

Ein weiter Gesichtspunkt, der bei der Frage nach der Pflicht zum Löschen der Beiträge eine Rolle spielt, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Danach wird man wohl eine Pflicht zur Anonymisierung des Benutzerprofils annehmen können. In ganz speziellen Fallen kann daraus auch eine Verpflichtung zur Anonymisierung oder Löschung einzelner Beiträge abgeleitet werden.

Bislang gibt es dazu aber noch keine Rechtsprechung in Deutschland.

Viele Grüße
Jens
 
Ich habe den Nutzer jetzt gelöscht, da ich noch 2 E-Mails erhalten habe und mir es keinen Ärger wert ist, diese Beiträge im Forum zu behalten
 
Musst Du nicht. Seine Beiträge sind Dein Eigentum, es sei denn, er ist identifizierbar. Du kannst also nicht als "SchlimmerSchorsch" hingehen und sagen: "Ich fordere mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein! Löscht meine Beiträge!", wohl aber als Karl Meier. Ein Nickname ist nicht als "Persönlichkeit" durchsetzbar.

Zum anderen musst Du erst mal gar nichts, solange Dir ein Gericht keine Aufforderung zukommen lässt.

In der Tat: es ist immer das Beste NICHTS zu machen. Ich bestehe bei so was auf postalische Kommunikation. Da sind die Leute nicht so frech.
 
In der Tat: es ist immer das Beste NICHTS zu machen. Ich bestehe bei so was auf postalische Kommunikation. Da sind die Leute nicht so frech.
Eben! Könnte ja ein gehackter Account sein. Außerdem: Kommt es ncht auch auf die (akzeptierten!) Forenregeln an? Wenn dort steht, daß alle Rechte an den Forenbesitzer übergehen, sollte man doch auf der sicheren Seite sein, wenn man nicht löscht.
 
... Seine Beiträge sind Dein Eigentum, es sei denn, er ist identifizierbar...

Das stimmt nicht. Sobald die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht ist, hat der Urheber das alleinige Urheberrecht. Dieses ist unveräußerlich. Das einzige, was ein Urheber machen kann, ist Nutzungsrechte an andere einräumen. In einem Forum ist das für gewöhnlich das Recht den Beitrag innerhalb der Forenbedingungen zu veröffentlichen. Das heißt das Urheberrecht ist, wie der Name schon sagt, immer beim Urheber. Diese Bezeichnung würde sich selbst karikieren, wenn das Urheberrecht bei jemanden anderes liegen könnte, als beim Urheber.:-/

Die Einräumung eines solchen Nutzungsrechtes kann aber auch unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden. Diese Bedingungen können an die Forenbedingungen, an die Gesetze oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht geknüpft werden.

Viele Grüße
Jens
 
Eben! Könnte ja ein gehackter Account sein. Außerdem: Kommt es ncht auch auf die (akzeptierten!) Forenregeln an? Wenn dort steht, daß alle Rechte an den Forenbesitzer übergehen, sollte man doch auf der sicheren Seite sein, wenn man nicht löscht.

grundsätzlich schon, aber, wie schon gesagt, ist die Rechtssprechung zu diesem Thema recht dünn. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in solchen Fällen entscheiden werden. Zu den Argumenten siehe oben.

Im Hinblick auf die Identität des Löschungsfanatikers wäre es hilfreich, dass man die Identität des Accountinhabers erfragt und sich den Löschungswillen unter dem Klarnamen bestätigen lässt.

Viele Grüße
Jens
 
Hmnja, manchmal möchte ein User vielleicht nicht unbedingt dass gewisse Beiträge zu ihm zurückverfolgt werden, weil ihm evtl. dadurch Nachteile entstehen. Mir ist z.B. ein Professor bekannt, der die StudiVZ-Seiten seiner Studenten durchschaut und nach Reizworten wie "Kampftrinker" etc. Ausschau hält. Arbeitgeber sind evtl. auch bereit, einen gewissen Aufwand in die Rekonstruktion der Onlineaktivitäten bestimmter Mitarbeiter zu investieren. Wenn man Macrumors.com hostet dürfte es schwer werden, bei Apple anzufangen - nur als Beispiel.

Es muss ja nicht immer das Urheberrecht sein. Mir persönlich sind die Urheberrechte an meinen Beiträgen herzlich egal. Sollte rauskommen dass irgendwer meine gesammelten Forenpostings in Buchform rausgebracht und damit den Literaturnobelpreis gewonnen hat würde mich das aufrichtig freuen. Bei "echtem" Gedankendiebstahl sieht die Sache natürlich anders aus, aber Forenpostings... da sitz ich doch nicht lange dran. Ausserdem ist es ein Geben und Nehmen:

Eine hochwertige Community inspieriert (manchen) zu hochwertigen Postings. Diese der Allgemeinheit wieder zur Verfügung zu stellen ist Ehrensache.
 
Dieser User ist bereits in anderen Foren negativ aufgefallen und auch bei uns

Und er ist auch schon verwarnt worden
 
Musst Du nicht. Seine Beiträge sind Dein Eigentum, es sei denn, er ist identifizierbar. Du kannst also nicht als "SchlimmerSchorsch" hingehen und sagen: "Ich fordere mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein! Löscht meine Beiträge!", wohl aber als Karl Meier. Ein Nickname ist nicht als "Persönlichkeit" durchsetzbar.

Interessant; kannst Du dafür Belege anführen? Oder ist das bloß Deine Meinung?