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Was haltet ihr von dem Angebot? Seriös?

Hangkünstler

Zwiebelapfel
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Keine Telephonnummer angegeben!

Ich habe mir angewöhnt immer dort (wo ich Geld hinschicke) vorher anzurufen. Wenn das nicht möglich ist: Finger weg!
Nachtrag: ich kaufe mit alle paar Wochen was über Internet.
 

pattop

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Hi,

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Gruß Jonas
 
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Hangkünstler

Zwiebelapfel
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Das klingt jetzt wieder seriös.
Weshalb hast Du denn keine Telephonnummer angegeben?
 

pattop

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oensen

Ontario
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D.h. ich könnte die Sachen bei Barzahlung abholen?
Wo denn?
 

Qoine

Jonagold
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Dass die Leute meistens eher negative Bewertungen schreiben, als gute, das stimmt, da muss ich Recht geben.
Aber zu einem OnlineShop sollte heutzutage eigentlich die Bezahlung per PayPal dazugehören oder zumindest der Versand per Nachnahme.
 

implied

Rheinischer Bohnapfel
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Ich sage auch "nicht geheuer". Warum?
... Vielleicht auch als Ansatzpunkt für Jonas, an seinem Shop etwas zu ändern ...

Kein PayPal, keine Nachnahme und Schreibfehler auf der Seite, dazu schlechte Rezensionen sind eigentlich die üblichen Hinweise auf "mit Vorsicht zu genießende Webseiten/online-shops". Erschwerend kommen Seiten in der Navi dazu, die dann ohne Inhalt sind.
Unabhängig aber davon besteht zwar tatsächlich keine Pflicht zur Veröffentlichung einer Telefonnumer - aber NUR wenn ein Kontakt per Formular innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantwortet wird (so das Urteil des europäischen Gerichtshofes vom 16.10.2008, AZ C-298/07)
Dort wird weiterhin gesagt, dass die Telefonnummer bei Anfrage eines Kunden per Mail diesem ZWINGEND mitzuteilen ist.

Da eine Beantwortung innerhalb 30 bis 60 Minuten von den meisten Dienstleistern nur schwerlich einzuhalten ist, ist die Veröffentlichung einer Telefonnummer somit faktisch für die meisten Dienstleister/Shopbetreiber faktisch ungeliebte Pflicht.

Wird eine Kontaktmöglichkeit per Telefon im Impressum nicht angeboten und es erfolgt bei Anfrage per Mail nicht innerhalb von 60 Minuten Kontakt kann sogar Abgemahnt werden (man beachte hier die Spezial-Abmahn-Kanzeleien!)

Also Jonas. Vielleicht dann doch mal die Arbeitsweise überdenken?

Grüße
 

Patrick Rollbis

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Wenn wir schon dabei sind:

Laut Gesetz muss das Impressum immer ohne scrollen erreicht werden. Die Position ganz unten ist so nicht in Ordnung. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
 

dirtjumper

Gala
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Wie,hab jetzt gar net mit so vielen posts gerechnet:)

Schade das es nur negative Berichte gibt...

Das Angebot ist halt schon verlockend. Aber vllt kann der hier anwesende shopbetreiber ja mal was dafür dass das Vertrauen gestärkt wird.
Wo stammen die Geräte her dass sie so günstig angeboten werden können
 

Patrick Rollbis

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Wenn das Angebot verlockend ist, trete mit dem Verkäufer in Kontakt.
Wenn man telefoniert, alles klärt und dann kein mulmiges Gefühl hat, sollte alles gehen :)
 

Hangkünstler

Zwiebelapfel
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Das der Verkäufer kein Posting mehr abgesetzt hat, hat ja auch eine gewisse Aussage.
 

warhammer

Rheinischer Bohnapfel
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... mal meine Punkte als (auch) Händler:

Impressum ohne scrollen ist immer so ne Sache. Ich sehs z.B. ohne scrollen. Aber generell ists in Deutschland vermutlich so das vielleicht 10% aller Onlineauftritte nicht irgendwo abgemahnt werden könnten. Willkommen in der Überregulierung...

Paypal: Ich z.B. lehne den Laden wegen seiner dubiosen Datensammlung und seinen Verhaltensweisen ab. Lieber nen Käufer weniger.

Nachnahme: Ist auch so ne Sache. Inzwischen kommt ein bestimmter Anteil von versendeten Artikeln unangenommen zurück. Da ist Nachnahme bei den horrenden Kosten doppelt ärgerlich.

Was die Online-Kommentare angeht: Solange es da genau zwei Einträge gibt würde mich das nicht verrückt machen. Irgendwas kann immer schief gehen, so sehr man sich auch bemüht. Im Gegenteil: Einträge "Ich beschreite jetzt den Rechtsweg, also größte Vorsicht" fallen bei mir schon durch die reisserische Art durch.


... so oder so, irgendwer ist immer unzufrieden. Der muss dann aber auch bei mir nix kaufen.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Laut Gesetz muss das Impressum immer ohne scrollen erreicht werden. Die Position ganz unten ist so nicht in Ordnung. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Wie ist denn hier die genaue Regelung? Welcher Browser und welche Auflösung sind denn hier die Referenz?
 

Patrick Rollbis

Moderator
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Wie ist denn hier die genaue Regelung? Welcher Browser und welche Auflösung sind denn hier die Referenz?

Soviel ich weiß 1024x768, wobei das inzwischen sicherlich geändert wurde. Musste mich damit vor 3 Jahren auseinander setzten und da war es noch so.

Ich habe dazu nur das gefunden:
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Beschluss vom 20.11.2002

1. Ein Internetanbieter muss die Pflichtinformationen über seine Identität nach § 6 TDG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Die Angaben nach § 6 Nr.1, 2 und 4 TDG sind nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar, wenn sie unter einem nicht eindeutigen Oberbegriff ("backstage") geführt werden und/oder der Oberbegriff nicht ohne vorheriges Verschieben des Bildschirms ("Scrollen") vollständig lesbar ist.

2. Die Verletzung dieser Informationspflichten kann unter dem Gesichtspunkt des wettbewerblichen Vorsprungs durch Rechtsbruch gegen § 1 UWG verstoßen.
 

Baumkänguruh

Oberdiecks Taubenapfel
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Lass die Finger von dem "Händler". Einzige Zahlungsweise ist Überweisung und somit siehst du das Geld nicht wieder. Sieht nach einer selbstgebastelten Website aus, die immer mehr in Mode geraten. KLICK
 

pattop

Roter Delicious
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