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Überwachung Safari Verlauf durch Arbeitgeber

Pit92

Erdapfel
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20.09.17
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3
Hallo zusammen,

habe vor kurzem vom Arbeitgeber ein Iphone 6s bekommen. Nun war ich versehentlich mit dem geschäftlichen Handy anstelle des privaten Handys auf Youporn, xhamster und co unterwegs. Ist für den Arbeitgeber nachvollziehbar auf welchen Seiten ich aktiv war? (privates surfen war zu diesem Zeitpunkt deaktiviert). Den Verlauf habe ich zwischenzeitlich natürlich gelöscht... Kann man auch sehen ob man vom Arbeitgeber auf irgend eine Art und Weise überwacht wird?

VG und besten Dank schon mal!
 
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maddi06

Borowitzky
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9.027
Ich meine es wäre aktuell nicht erlaubt, das der Arbeitgeber das Internet seiner Arbeitnehmer überwachen kann. Aber technisch ist es durchaus möglich.
Zum einen dürfte auf der Verbindungsübersicht der Rechnung die angesteuerten Seiten auftauchen oder über WLAN am Router.
Man darf mich gern berichtigen aber direkte Konsequenzen dürfte das aktuell nicht haben.

Generell sollte man aber immer unter dem Motto leben: Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps. ;)
 

Pit92

Erdapfel
Registriert
20.09.17
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3
Hi maddi,

danke für Deine Rückmeldung - was aber wenn ich über normales 4g im Internet war und nicht über WIFI?

VG und besten Dank vorab!
 

echo.park

deaktivierter Benutzer
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08.06.11
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11.076
Du kannst nachschauen welches Profil auf deinem iPhone installiert ist und welche Berechtigungen das hat.
 
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Macbeatnik

Golden Noble
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05.01.04
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Einstellungen/Allgemein/Profil/...dort mal nachschauen, was dort alles eingestellt ist, eventuell findet sich da ja was zielführendes.
 
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kelevra

Stahls Winterprinz
Registriert
12.07.10
Beiträge
5.165
So ohne weiteres darf der Arbeitgeber das Surfverhalten der Mitarbeiter nicht überwachen, unabhängig auf welchem Gerät.

Ist es aber die private Nutzung schriftlich untersagt und der Arbeitgeber (oder der Vorgesetzte) hat einen Verdacht, dass ein Missbrauch der Arbeitsmittel vorliegt, kann er mit Abstimmung mit dem Betriebsrat (falls vorhanden) die Internetgewohnheiten prüfen lassen. Private Nutzung des Internets obwohl es verboten ist, kann dann auch zu einer Abmahnung und gar einer Kündigung führen, etwa wenn dem Interesse des Unternehmens geschadet wird. Wie sehr sowas ausartet kommt dann immer auf den Arbeitgeber und den Fall an.
 
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