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Series 2 gebraucht gekauft - "Seriennummer gehört zu einem Produkt, welches ausgetauscht wurde"

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macOMG

Boskoop
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05.01.17
Beiträge
40
Aber, dass das bei Apple dann auch bekannt ist? Die werden doch nicht informiert wenn eine Ihrer Uhren als Beweisstück in einem Verfahren eingesetzt wird....
Ich würde eher davon ausgehen das die Staatsanwaltschaft ein Auskunftsersuchen bei Apple gestellt haben - damit liegt die Seriennummer vor.

Nachdem bereits ein Schreiben der Staatsanwaltschaft angekündigt wurde erscheint mir das nicht als der richtige Weg. Ich würde jetzt abwarten und ein Getränk meiner Wahl trinken. Wahrscheinlich wirst du 'Zeuge' werden.

War bei der Polizei
Respekt, das war gut so - nur so können dubiose Geschäfte vermieden werden.
 

Caribbean

Jonagold
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Der Threadersteller tut mir richtig Leid, da möchte man nur ne Uhr sich kaufen und dann plötzlich bist in so einem Mist drin. Mit eBay muss man echt vorsichtig sein. Wenn ne Uhr so unter Wert verkauft wird, kann ja was nicht stimmen. Wie dem auch sei, würde ich abwarten auf das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Die Frage wäre ja auch, ob die die Uhr einziehen könnten. Weil eigentlich bist du ja gutgläubiger Käufer gewesen und ne Hehlerware ist es ja auch nicht. Der ehemalige Besitzer hat sie auch, mehr oder weniger, normal weiterverkauft. Daher müsstest ja die Uhr behalten können... Auf alle Fälle ist das echt dubios.
 

IamDB

Granny Smith
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Ich bin sicherlich kein Experte des Rechts, aber es wäre mir neu das man ein Rückgaberecht hat wenn man von einer Privatperson etwas gekauft hat.

Ich denke es ist besser die Uhr zu behalten, fürs Erste. Polizei hat gesagt ich bekomme demnächst Post von der Staatsanwaltschaft. Wenn ich die nun abgebe, mache ich mich vielleicht strafbar, weil es ein Beweisstück ist? Aber warum haben die es nicht direkt eingezogen, wenn es wichtig ist!?

Ich würde mich an eBay wenden und den Fall schildern, vielleicht kann man auch Paypal einschalten.

Ebay kann ich leider nicht einschalten, weil es über eBay-Kleinanzeigen abgewickelt wurde und ich bar bezahlt habe. Als ich die Uhr vor Ort getestet habe, hat der Verkäufer behauptet er hätte keine Rechnung, Ladegerät und OVP. Die Uhr war aber auf 100% aufgeladen. Das heisst er muss vorm Verkauf die Uhr aufgeladen haben.

Bei Smartphones ist es doch so:

Wenn ich ein gestohlenes Gerät kaufe, dann mache ich mich strafbar? Ich möchte jetzt keinen Anwalt einschalten, der mir die Lage erklärt, weil ich Student bin und die Anwaltskosten wahrschenlich gar nicht bezahlen könnte...
 

Cohni

Ananas Reinette
Unvergessen
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Die Uhr wurde nicht als gestohlen gemeldet, ist jedoch unter der Seriennummer in einem Prozess als Beweisstück gemeldet!...
So etwas gibt es nicht. Sorry, aber die fairy tale endet an dieser Stelle.

Wenn etwas Beweisstück ist, wird es auch sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Siehe §94 StPO. Sollte es sich um ein Beweismittel in einem Zivilprozess handeln, hat die Polizei und erst recht die Staatsanwaltschaft damit nichts zu tun. Die Geschichte stimmt also vorn und hinten nicht. Schloss.
 
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