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Rechnung wegen Garantie zurückdatieren erlaubt ?

mkr101

James Grieve
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Moin!

Ich habe vor ca 8 Monaten ein nagelneues Cinema Display geschenkt bekommen. Da der Händler ein bekannter ist, gab es damals keine Rechnung zu dem Cinema

Da das Cinema nun defekt ist, habe ich auf der Apple Homepage wegen der Garantiezeit geschaut und festgestellt, dass das Cinema noch nicht registriert wurde. Laut dem Systembericht wurde es im Dezember 2009 hergestellt.

Mein bekannter hat damals verpennt eine Rechnung zu erstellen und informierte mich nun darüber, dass er keine Rechnungen zurückdatieren darf. Darf er dies wirklich nicht?!

Meine Frage ist nun, wie ich mich am besten verhalten soll. Das Gerät war vor 8 Monaten definitiv NEU und versiegelt. Da das Gerät aber schon älter als 2 Jahre ist, wird Apple wohl bei Garantieanfragen die Rechnung fordern oder ?

Vielen Dank im Voraus
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Nein, darf er wirklich nicht,auch wenn es gern getätigte Praxis ist (wo kein Kläger da kein Richter).

Besonders beim Jahreswechsel von 2006 auf 2007 war das Rückdatieren besonders gefragt, wenn es um größere Summen ging ;)
 

MACaerer

Charlamowsky
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Du brauchst überhaupt keine Rechnung für den Anspruch auf Garantie. Anhand der Seriennummer kann Apple sehr leicht feststellen wann das Gerät gefertigt wurde. Du kannst das Gerät auch im Nachhinein registrieren lassen, wenn du möchtest, das ändert aber nichts am Garantie-Zeitraum. Rufe im Apple-Support an und lasse dir eine Bearbeitungsnummer geben. Damit gehst du zu einem zu einem AASP in deiner Nähe.

MACaerer
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Welche Relevanz hat denn das Fertigungsdatum?
 
Zuletzt bearbeitet:

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Keine.

Relevanz hat nur der Tag der Übergabe der Ware, mit dem die Gewährleistungsfristen zu laufen beginnen.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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War mir bewusst, aber ich wollte gern wissen in welchem Kontext MACaerer das sieht, da ich seinen Post nicht ganz nachvollziehen konnte :(
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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War mir bewusst, dass Dir das bewusst ist ;)

Mit der Fertigung will Macaerer sicher darauf hinaus, dass dann ggf. festgestellt ist, dass das Produktionsdatum kein Jahr her ist.

Dann greift ja ohnehin die einjährige Applegarantie, wohl in dem Sinne...

Nur das bringt hier eben nichts, weil ja schon laut TE 2009 feststeht.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Stimmt, daher habe ich den Post nicht interpretieren können.
Und soweit ich mit entsinne kann sehr wohl ein Kaufnachweis verlangt werden. Dies wird nur bei Apple in den meisten Fällen nicht gemacht.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Wenn der Händler aus rechtlichen Gründen keine Rechnungen zurückdatieren darf, so begründet sich das mit sauberer Buchhaltung, vielleicht auch mit dem Steuerrecht. Aber er darf doch eine Bescheinigung ausstellen, wann das Gerät in den Verkehr gebracht wurde, wenn er es dem TE geschenkt hat, das sollte Apple doch akzeptieren, wenn es ein anerkannter Apple-Händler ist.
 

sale53

deaktivierter Benutzer
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Das kann ich mir schwer vorstellen. Dann könnte ich ja -rein theoretisch- ein 10 Jahre altes Gerät reklamieren. Mir muss nur ein "Bekannter/ Händler" eine Bestätigung schreiben. Für mich hat das Ganze irgendwie ein "Geschmäckle".
 

MACaerer

Charlamowsky
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Ihr habt natürlich recht, ich habe nur "8 Monate" und "nagelneu" gelesen, Daher war ich der Meinung das Gerät ist noch innerhalb der Garantiefrist. Das Baudatum in 2009 habe ich großzügig wie ich bin einfach ignoriert. :innocent:
Tja, dann wird das nichts mehr mit Garantie.

MACaerer
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Warum denn das nicht?

Es ist völlig wurscht wann das Teil gebaut wurde.
Wichtig ist nur das Kaufdatum.

Da der befreundete Händler keine Rechnung geschrieben hat, steht dieser nun ebenfalls im Regen, da nun die Umsatzsteuer nicht korrekt abgeführt wurde bzw. er der Aufbewahrungspflicht nicht nachkommen kann.

Ein findiger Buchprüfer wird logischerweise fragen auf welchem Wege das Display das Lager verlassen hat bzw. wie die Einnahme in seinem Kassenbuch zu Stande kam.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Dann müsste er den Lagerabgang erklären...
 

MACaerer

Charlamowsky
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Mir ist schon klar, dass der Händler im Normalfall für die Garantieabwicklung zuständig ist und das Kaufdatum maßgeblich ist. Aber wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich um das Geschenk eines Bekannten und nicht um den Ladenverkauf. Ich würde das schon als reichlich kühn empfinden, wenn man von dem auch noch die Übernahme der Reparaturkosten verlangen würde.

MACaerer
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Stimmt, das Wort "geschenkt" habe ich übersehen.

Ändert jedoch an der mangelden Buchführung nichts :)

Des Weiteren beschlecht mich das Gefühl, dass du Garantie und Gewährleistung durcheinander würfelst.
Welche Kosten hat denn der Händler in deinen Augen bei einer Garantieabwicklung?
 

mkr101

James Grieve
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Danke für die zahlreichen Antworten!

Mir ist es wirklich schleierhaft, warum damals keine Rechnung erstellt wurde. Ich denke nicht, dass das Gerät ohne Beleg über den Ladentisch gegangen ist. Der Shop ist wirklich seriös und es währe der Buchhaltung, die im selben Haus werkelt, aufgefallen.

Das Gerät wurde laut seiner Aussage nie "ein und ausgebucht". Es gibt keinerlei Firmenbelege. Er wird sich die Tage nochmal erkundigen, denkt aber nicht, dass er noch mehr Infos über den damaligen Kauf auffinden kann.

Er geht erstmal davon aus, dass das Gerät damals in 2009 gekauft und nicht ins Firmeninventar übernommen wurde. (Deswegen gibt's davon wohl auch keinen Beleg)

Es ist mir völlig egal, was damals passiert ist und wer schuld an dem Dilemma ist... ich will doch einfach nur, dass Apple den kostenlos repariert ^^
 

mkr101

James Grieve
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Ich werde ihn morgen online registrieren und als Kaufdatum das übergabedatum an mich Eintragen. Dann wende ich mich bzgl der Reparatur an Apple und kann nur auf Kulanz hoffen :)

Hat jemand etwas gegen diese Idee einzuwenden bzw Verbesserungsvorschläge ?

Vielen Dank !
 

MACaerer

Charlamowsky
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Des Weiteren beschlecht mich das Gefühl, dass du Garantie und Gewährleistung durcheinander würfelst.
Welche Kosten hat denn der Händler in deinen Augen bei einer Garantieabwicklung?
Naja, welche Gefühle dich so beschleichen kann ich schlecht beantworten. :cool:
Aber du kannst mir schon glauben, der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist mir durchaus geläufig. Aber ganz egal ob Gewährleistung oder Garantie, maßgeblicher Ansprechpartner für den Käufer ist immer der Verkäufer und nicht der Hersteller. Der Verkäufer muss dann seine entstehende Kosten mit dem Hersteller abrechnen.

MACaerer