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OpenEmu jetzt mit Unterstützung für Nintendo 64, PlayStation und mehr

MIB70

Braeburn
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Ich finde halt, dass hier einige viel zu dünnhäutig reagieren bei einem relativ unspektakulären Thema. Ich halte nicht viel von den ständigen Drohungen hier im Forum, bloß weil eine Diskussion mal minimal abschweift oder man eine Vermutung äußert, zumal wir hier nicht über wirklich schlimme Dinge wie Kinderpornografie o.ä. reden! Mit der "OT-Keule" kann man so ziemlich jede Diskussion im Ansatz ersticken. (Btw, kann mir mal jemand erklären, was eine kostenpflichtige Entsorgung eines OT-Posts ist? )

Ein bisschen mehr Gelassenheit von allen Seiten fände ich angebracht. Das ist meine persönliche Meinung, und ich hoffe, dass man die hier noch sagen darf.
 

Dratatoo

Rheinischer Krummstiel
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Interessant… OpenEMU benötigt OS 10.11… Warum das bitte?
Ist für mich zwar unerheblich, aber trotzdem für so ein Programm meines Erachtens nach irgendwie ungewöhnlich.
Ich freue mich da aber über ein Update, unterstützt OpenEMU eigentlich den DreamCast? Das fänd' ich mal geil, das Anschließen von alten analogen (ich weiß, die Konsolen sind nicht analog, nur die Ausgangssignale…) Konsolen nervt mich nämlich ungemein…

Dreamcast Emulation ist in vielen Bereichen unausgereift und momentan, mangels Entwicklern, auch eingeschlafen. Viele der bekanntesten Titel wurden bereits auf neuere Plattformen portiert, was das Interesse an der Weiterentwicklung der Emulatoren auch einschränkt.

Die Konsole war allerdings von den Anschlussmöglichkeiten sehr vorbildlich. Mit einer Dreamcast VGA-Box kann man sie an einen handelsüblichen Monitor anschließen. (Leider auch analog)
 

KALLT

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Wenn ich die Spiele (und somit eine Art Software-Lizenz) von damals noch besitze, dann kann ich mir aus irgendwelchen zwielichtigen Quellen die Roms laden ohne etwas illegales zu tun? Schließlich habe ich die Spiele ja irgendwann mal gekauft und bezahlt.

Nein, hier musst du aufpassen. Das Urheberrecht erlaubt dir u. A. um Sicherungskopien anzufertigen und um Werke zu dekompilieren, sofern du diese Werke besitzt (im Urheberrecht ist immer von einer Lizenz die Rede; du bist Lizenznehmer, auch bei einer CD). Du dürftest also, zum Beispiel, selbst ISO-Dateien deiner PSX-CDs oder Nintendo-Module anfertigen.

Das ganze ist aber weitaus komplizierter. Du darfst nach wie vor keine geschützten Werke aus rechtswidrigen Quellen beziehen. Bei Websites und P2P ist generell anzunehmen, dass es rechtswidrig ist, es sei denn der Download wird, zum Beispiel, vom Urheber selbst bereitgestellt oder die Lizenzvereinbarung erlaubt es. Darüber hinaus gibt es oft das Problem, dass für das Erstellen dieser ROMs technische Schutzmaßnahmen (DRM) umgangen werden müssen, was ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung ist. Wie Reimann oben meinte, gibt es bei einigen Emulatoren zusätzlich das Problem, dass die benötigten Bios-ROMs, die sich auf den Konsolen befinden, ebenfalls urheberrechtlich geschützt sind. OpenEmu bietet lediglich die Open-Source-Emulatoren an. Wie du an die Spiele-ROMs sowie die Bios-ROMs kommst, ist dein Problem. Eigentlich müsstest du selbst diese ROMs aus deinen Geräten sowie deinen CDs extrahieren, damit die Regelung im Urheberrecht zulässig ist.

Es gibt Seiten, die alle ROMs anbieten. Kurz auf einer Suchmaschine gesucht wirst du schnell fündig werden. Solange du die originalen Spiele besitzt, darfst du auch eine Kopie bzw. ROM auf dem Mac haben. Kritisch wird es nur mit Kopien, die du nicht offiziell besitzt. Der Download an sich ist also nicht illegal.

Das ist eine gefährliche Behauptung. Es ist unerheblich ob du ein Werk bereits ‘besitzt’ oder nicht. Die Lizenz eines PSX-Spiels beschränkt sich auf die eine CD und gibt dir kein Recht um eine neue Kopie aus dem Internet zu laden. Du darfst sowieso nie aus einer rechtswidrigen Quelle laden.
 

roborosti

Gloster
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Das ist eine gefährliche Behauptung. Es ist unerheblich ob du ein Werk bereits ‘besitzt’ oder nicht. Die Lizenz eines PSX-Spiels beschränkt sich auf die eine CD und gibt dir kein Recht um eine neue Kopie aus dem Internet zu laden. Du darfst sowieso nie aus einer rechtswidrigen Quelle laden.

OK, dass erscheint mir logisch.

Ist denn das extrahieren der BIOS-ROMs aus einer PSX oder der Software aus den Nintendo-Cartridges legal? Dann würde ich mir das gerne mal zum Ziel machen.

Ich fände es auch mal Gut, wenn sich ein Jurist zu dem Thema äußern könnte, damit alle Vermutungen und Spekulationen aus dem Weg geräumt werden. Vielleicht wäre das mal ein Thema für eine Folge Apfeltalk!?
 

Schupunkt

Doppelter Melonenapfel
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Du wirst hier wohl keine verbindliche Aussage von nem Juristen bekommen, das ist so ein weites Feld, ich schätze bis es ne Antwort gibt muss sich ja mal wer bis zur höchsten Instanz hoch klagen...
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Die Regelung hier ist eigentlich ziemlich simpel. Es gibt die Privatkopie, die es dir erlaubt zu rein privaten Zwecken eine Kopie deiner gekauften Datenträger zu erstellen. Eingeschränkt wird das Ganze allerdings durch das Verbot einen Kopierschutz zu umgehen. Kurz gesagt: Wenn das Zeug nicht kopiergeschützt ist darfst du damit privat so ziemlich alles machen was du willst (aber nicht beliebig weiterverteilen), sobald das Zeug kopiergeschützt ist darfst du so ziemlich nichts damit machen.
 

leerzeichen

Salvatico di Campascio
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Dieses Update war das schönste was mir in meinem Weihnachtsurlaub hätte passieren können! Endlich ein guter N64-Emulator für OS X - ich bin hin und weg und seit Tagen am daddeln. Übrigens konnte ich keine spürbare Verzögerung beim Streamen an den ATV3/Fernseher bemerken. Schön mit dem PS3 Controller, der ja nativ von OS X unterstützt wird aufm Fernseh spielen. Was könnte es schöneres geben?
 

djtwok

Kleiner Weinapfel
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Die Regelung hier ist eigentlich ziemlich simpel. Es gibt die Privatkopie, die es dir erlaubt zu rein privaten Zwecken eine Kopie deiner gekauften Datenträger zu erstellen. Eingeschränkt wird das Ganze allerdings durch das Verbot einen Kopierschutz zu umgehen. Kurz gesagt: Wenn das Zeug nicht kopiergeschützt ist darfst du damit privat so ziemlich alles machen was du willst (aber nicht beliebig weiterverteilen), sobald das Zeug kopiergeschützt ist darfst du so ziemlich nichts damit machen.

Damit müsste aber ein Retron5 auch illegal sein der ganz offiziell bei Amazon verkauft wird. Schließlich wird die cartridge zwecks spielen hier auch ausgelesen und somit der Kopierschutz umgangen.
http://www.amazon.de/Hyperkin-RetroN-Retro-Gaming-System/dp/B00DZIX3CQ
 

Michael Reimann

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Damit müsste aber ein Retron5 auch illegal sein der ganz offiziell bei Amazon verkauft wird. Schließlich wird die cartridge zwecks spielen hier auch ausgelesen und somit der Kopierschutz umgangen.
http://www.amazon.de/Hyperkin-RetroN-Retro-Gaming-System/dp/B00DZIX3CQ

Interessante Konsole! Ob die legal oder illegal ist, vermag ich tatsächlich nicht zu beantworten. Wenn sie einfach nur über den offiziellen Anschluss ein solches Rom ausliest, und zum Spielen muss man das ja machen, könnte es möglicherweise sogar vollkommen legal sein. Wenn diese Konsole aber spezielle BIOS Dateien enthält, die nur in den Original Konsolen enthalten wären, wäre es vermutlich legal.
 

KALLT

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Die Regelung hier ist eigentlich ziemlich simpel. Es gibt die Privatkopie, die es dir erlaubt zu rein privaten Zwecken eine Kopie deiner gekauften Datenträger zu erstellen. Eingeschränkt wird das Ganze allerdings durch das Verbot einen Kopierschutz zu umgehen. Kurz gesagt: Wenn das Zeug nicht kopiergeschützt ist darfst du damit privat so ziemlich alles machen was du willst (aber nicht beliebig weiterverteilen), sobald das Zeug kopiergeschützt ist darfst du so ziemlich nichts damit machen.

Ganz so simpel ist es leider auch nicht. Computerprogramme haben zum Beispiel eine eigene Regelung und kennen die Privatkopie gar nicht. Man darf von einem Programm nur eine Sicherungskopie machen. D.h. du dürftest ohne Lizenz ein Programm nicht auf all deinen Computern installieren.

Computerspiele sind besonders kompliziert, weil aus der Rechtsprechung folgt, dass Computerspiele mehr als bloß Computerprogramme sind und demnach auch das ‘allgemeine’ Urheberrecht anzuwenden ist. Dadurch gibt es diesen interessanten Konflikt zwischen den Regelungen: Computerprogramme
haben keine Privatkopieregelung, Computerspiele aber vielleicht schon; bei Computerprogrammen dürfen technische Schutzmaßnahmen umgangen werden, bei Computerspielen aber vermutlich nicht.
 

Michael Reimann

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roborosti schrieb:
Das sehe ich nicht so. Ich nutze einen Emu, um meine alten PSX Spiele mal wieder zu spielen. Die Konsole dazu existiert schon lange nicht mehr. Daher kann man sich ein ISO der CD-ROM erstellen und diese dann als Kopie abspeichern. Alles ist legal und nicht alle Emulator-Benutzer müssen als Raubkopierer deklariert werden. Wer so etwas behauptet macht sich ebenfalls lächerlich.
Man muss aber bedenken, dass für den Betrieb des PSX-Emulators so genannte BIOS-Roms vorhanden sein müssen. Diese unterliegen ebenfalls dem Copyright.

Ich spiele fast nur Mr. Do auf Mame und davon habe ich zwei Arcarde-Platinen hier rumliegen. Eine ist sogar eingebaut und läuft mach über dreißig Jahren immer noch. :D

geilofanyes schrieb:
Meine Fresse hier werden die News nur übernommen von englischen Apple News Seiten. Der Ersteller hat es exakt so gemacht. Man übernimmt immer von den großen englischen Apple News Seiten, sehr selten aus eigene Interesse geschrieben. Deswegen verstehe ich die Logik von @iFritz Jailbreaker,Tutorial schreiber usw.. Werden einfach in jeden deutschen Forum einfach angepisst. Ich kenne das. Das ist Zensur und keine Informationskultur
.​
Interessante Aussagen für jemanden, der gerade neu hier ist. Du hast mit Deiner Anmeldung unseren AGBs zugestimmt. Daher ist Dir sicher klar, dass wir hier nicht zensieren. Ich bitte Dich hiermit, beim Topic zu bleiben. Danke. Ach und schon isser wieder weg. Sein Beitrag bleibt bestehen. Soviel zum Wertgehalt der Aussage. Aber noch mal für Alle: Hier wird über das Projekt OpenEmu diskutiert. Alles andere, wie zum Beispiel Spekulationen, wozu der benutzt wird und insbesondere das unter Generalverdacht stellen unserer User wird nicht länger toleriert. Beiträge dieser Art werden sofort entsorgt. (Gerne auch Gebührenpflichtig!)
 
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