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In dem Rechtsstreit zwischen Apple und Ravensburger um die Verwendung des Wortes Memory bei Produkten aus dem iTunes Store konnte eine außergerichtliche Einigung erreicht werden. Ravensburger hatte, als Inhaber der Wortmarke, verlangt, dass Apple bei derartigen Markenrechtsverletzungen die entsprechenden Programme aus dem Store entfernt. Apple hatte allerdings zunächst nicht auf diese Forderungen reagiert, weswegen sich beide Parteien vor dem Landgericht München wiederfanden. [PRBREAK][/PRBREAK]
Wie das deutsche Unternehmen am Freitag der Nachrichtenagentur AFP mitteilte, konnte die Angelegenheit jedoch jetzt mit einem Vergleich aus der Welt geschafft werden. Ein richterliches Urteil wird es demnach nicht mehr geben. In einer vorherigen mündlichen Verhandlung hatte das Gericht die Meinung vertreten, dass Apple bei den Angeboten im iTunes Store – ebenso wie jeder reale Händler auch – auf Markenrechtsverstöße zu achten hätte.
Via Augsburger Allgemeine
Wie das deutsche Unternehmen am Freitag der Nachrichtenagentur AFP mitteilte, konnte die Angelegenheit jedoch jetzt mit einem Vergleich aus der Welt geschafft werden. Ein richterliches Urteil wird es demnach nicht mehr geben. In einer vorherigen mündlichen Verhandlung hatte das Gericht die Meinung vertreten, dass Apple bei den Angeboten im iTunes Store – ebenso wie jeder reale Händler auch – auf Markenrechtsverstöße zu achten hätte.
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