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Wer liest sich schon die Nutzungsbestimmungen von iTunes und Co. in allen Einzelheiten durch, bevor er diesen zustimmt? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)hat es getan und kommt zu einem erschütternden Ergebnis. Die App-Plattformen von Microsoft, Apple, Google, Nokia und Samsung weisen erhebliche Mängel in Sachen Verbraucherschutz nach deutschem Recht auf. Gegenüber Apple und Google hat der VZBV jetzt sogar Klage erhoben. [PRBREAK][/PRBREAK]
„Unternehmen wie Google und iTunes agieren weltweit, doch ignorieren sie leider allzu oft deutsche Verbraucherschutzvorschriften“, so Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim VZBV. Unter anderem kritisieren die Verbraucherschützer die Datenschutzbedingungen der App-Plattformen. Für die Nutzung der Verbraucherdaten werde keine explizite Zustimmung eingeholt. Außerdem wurden die Länge der Nutzungsbestimmungen und nicht eindeutige Formulierungen kritisiert. Diese seien oftmals nicht verständlich, nicht nachvollziehbar und schränkten Kündigungs-, Widerrufs- und Gewährleistungsrechte der Nutzer erheblich ein. Bei den App-Plattformen von Microsoft, Google und Nokia fehle sogar das Impressum, was im Falle einer Beschwerde den Kontakt mit dem Unternehmen erheblich erschwere, heißt es in dem Bericht des VZBV.
Via MacEinsteiger
„Unternehmen wie Google und iTunes agieren weltweit, doch ignorieren sie leider allzu oft deutsche Verbraucherschutzvorschriften“, so Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim VZBV. Unter anderem kritisieren die Verbraucherschützer die Datenschutzbedingungen der App-Plattformen. Für die Nutzung der Verbraucherdaten werde keine explizite Zustimmung eingeholt. Außerdem wurden die Länge der Nutzungsbestimmungen und nicht eindeutige Formulierungen kritisiert. Diese seien oftmals nicht verständlich, nicht nachvollziehbar und schränkten Kündigungs-, Widerrufs- und Gewährleistungsrechte der Nutzer erheblich ein. Bei den App-Plattformen von Microsoft, Google und Nokia fehle sogar das Impressum, was im Falle einer Beschwerde den Kontakt mit dem Unternehmen erheblich erschwere, heißt es in dem Bericht des VZBV.
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