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Mangelhafte AGBs: Verbraucherzentrale klagt gegen Apple und Google

Marc Freudenhammer

Horneburger Pfannkuchenapfel
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Wer liest sich schon die Nutzungsbestimmungen von iTunes und Co. in allen Einzelheiten durch, bevor er diesen zustimmt? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)hat es getan und kommt zu einem erschütternden Ergebnis. Die App-Plattformen von Microsoft, Apple, Google, Nokia und Samsung weisen erhebliche Mängel in Sachen Verbraucherschutz nach deutschem Recht auf. Gegenüber Apple und Google hat der VZBV jetzt sogar Klage erhoben. [PRBREAK][/PRBREAK]

„Unternehmen wie Google und iTunes agieren weltweit, doch ignorieren sie leider allzu oft deutsche Verbraucherschutzvorschriften“, so Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim VZBV. Unter anderem kritisieren die Verbraucherschützer die Datenschutzbedingungen der App-Plattformen. Für die Nutzung der Verbraucherdaten werde keine explizite Zustimmung eingeholt. Außerdem wurden die Länge der Nutzungsbestimmungen und nicht eindeutige Formulierungen kritisiert. Diese seien oftmals nicht verständlich, nicht nachvollziehbar und schränkten Kündigungs-, Widerrufs- und Gewährleistungsrechte der Nutzer erheblich ein. Bei den App-Plattformen von Microsoft, Google und Nokia fehle sogar das Impressum, was im Falle einer Beschwerde den Kontakt mit dem Unternehmen erheblich erschwere, heißt es in dem Bericht des VZBV.


iTunes_AGBs.jpg
Via MacEinsteiger
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Prince Junior

Martini
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Genauso die laecherliche 1 jaehrige garantie. Ich finde das ein geraet ab 500€ gesetzlich die vollen 2 jahre garantie besitzen sollte.
 

meru

Winterbanana
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Gibt es doch schon , nennt sich Gewährleistung.

Gruß Meru
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Welche nach einem halben Jahr quasi wertlos für den Kunden ist...
 

meru

Winterbanana
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Habe in der Praxis noch nie irgendwelche Probleme gehabt, außer den Kassenzettel nicht mehr zu finden.

Gruß Meru
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Dann hattest du wohlwollende Händler, die ihre AGB vielleicht entsprechend angepasst haben.
Daraus kann man jedoch leider keine Allgemeingültigkeit herleiten.
 

Applicator

Halberstädter Jungfernapfel
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Ich kann nur empfehlen in einem der großen Versandhäuser zu bestellen. Diese sind of äußerst kulant mit der auslegung der Gewährleistung, oder geben meist sogar freiwillig eine 24 monatige Garantie.
 

batollo

Gala
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51
Habe in der Praxis noch nie irgendwelche Probleme gehabt, außer den Kassenzettel nicht mehr zu finden.

Gruß Meru

Den man im Zweifel nicht braucht! Man muss allerdings beweisen können, dass man den Artikel dort gekauft hat (zB durch Zeugenaussage)..
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Sachlich vermutlich vollkommen korrekt, ABER:

Als weitaus effektiver dürfte sich der Kassenzettel erweisen... Oder gehst du immer mit Zeugen einkaufen?
 

Bitwalker

Schweizer Glockenapfel
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Unsere Gesellschaft ist mittlerweile wirklich erbärmlich. Sofort wird geklagt, .... ob es nicht reichen würde mal eine Verwarnung auszusprechen oder einfach zu informieren....
 

benMac

Goldparmäne
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563
Unsere Gesellschaft ist mittlerweile wirklich erbärmlich. Sofort wird geklagt, .... ob es nicht reichen würde mal eine Verwarnung auszusprechen oder einfach zu informieren....
Wenn eine Rechtsabteilung eines großen Unternehmen es nicht schafft AGB nach geltendem Recht zu erstellen und somit Kunden wissentlich oder unwissentlich geschädigt werden ist eine Klage nicht verwerflich. Wesentlich verwerflicher ist es, dass sich anscheinend Unternehmen über Gesetze hinwegsetzen.
 

Moriarty

Pommerscher Krummstiel
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Wenn eine Rechtsabteilung eines großen Unternehmen es nicht schafft AGB nach geltendem Recht zu erstellen und somit Kunden wissentlich oder unwissentlich geschädigt werden ist eine Klage nicht verwerflich. Wesentlich verwerflicher ist es, dass sich anscheinend Unternehmen über Gesetze hinwegsetzen.

Zustimm!

Und nicht verwerflich, aber traurig ist es, wenn Privatpersonen sich unentgeltlich zum Anwalt solcher Praktiken machen.

Unternehmen sind den Kunden gegenüber in einer so starken Position, die benötigen absolut _keine_ Verteidigung durch manche ihrer Kunden. Daher sollte man eigentlich immer auf Seite der Verbraucher sein, schon allein, weil ein Großteil der Fälle am Ende sowieso im Sinne der Konzerne ausgeht.
 

svaeni

Reinette Coulon
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949
Wollen wir es nicht dem Gesetzgeber überlassen, zu beurteilen, wer stark oder schwach ist?

Und bevor solcher Blödsinn publiziert wird, lieber Moriarty, bring doch Quellen ja?
 

Moriarty

Pommerscher Krummstiel
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17.05.04
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3.057
Wofür denn Quellen? Für meine Meinung?
 

Ronald011

Hildesheimer Goldrenette
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22.12.06
Beiträge
680
Oh mein Gott, sagt mir lieber, wann endlich der neue iMac kommt!;)
(nicht ernst nehmen)