Zum Artikel, Zitat des ADAC-Experten:
"So dürfen sich Autofahrer nach derzeitiger Rechtslage schlicht weigern, ihr Handy für eine App-Kontrolle zu entsperren."
Das macht er sich mit dieser pauschalen Aussage aber zu einfach, so ist sie auch völlig falsch. Da gibt es schlichtweg kein verbrieftes Recht zur Verweigerung, allerdings zweifeln wir als Verteidiger derzeit die Grundlage, das Entsperren zu erzwingen an - und höchstrichterliche Rechtsprechung steht dazu noch aus.
Richtig ist:
1. Wir wissen als Verteidiger immerhin, dass uns das Gesetz einige Grundlagen gibt, von der Staatsanwaltschaft (hier bei Gefahr im Verzug: durch die Polizei) erhobene Beweise als verbotene Methode anzuzweifeln.
2. Gehen wir davon aus, die Polizei erzwingt das und kommt durch so eine - vielleicht verbotene (noch nicht abschließend geklärt, s.o.) - Beweiserhebung an gesicherte Erkenntnisse, dass die Blitzer App gerade genutzt wurde (Programm läuft zB nach Entsperren noch). Dann stellt sich die Frage, wenn es denn verboten wäre, wie damit umzugehen ist.
Man würde dann zunächst von einem Beweiserhebungsverbot ausgehen (heißt: "so hätte man den Beweis nicht erheben dürfen").
Die andere Frage ist aber dann, ob sich das gleichzeitig zu einem Beweisverwertungsverbot erhebt (heißt: "das hätten wir Polizisten nicht tun dürfen und dadurch darf man den Beweis überhaupt nicht verwerten, wir müssen als Polizei so tun, als hätten wir nichts festgellt") - und da sind Zweifel geboten, da geht die Rechtsprechung sehr steif mit um.
Also, das muss jetzt einmal deutlich gesagt werden:
diese (und auch andere) Aussagen im ADAC Artikel sind so pauschaliert falsch, nicht geklärt und alles andere als rechtssicher.
Aus einem ganz andren Grund sollte man den Ball flach halten, weil derzeit in den überwiegenden Verwaltungsanweisungen davon Abstand genommen wird, das zu kontrollieren, wird nichts passieren.
Aber das ist eine rein tatsächliche Handhabung, die im Falle einer höchstrichterlichen Klärung jederzeit geändert werden kann.
Der ganze Artikel des ADAC müsste also in einem Satz richtig lauten:
Die Polizei lässt im Allgemeinen die Finger davon, weil sie Anweisung hat.
Mit einer rechtlichen Bewertung hat das im Moment aber nichts zu tun, da schwadroniert der Mann vom ADAC schlicht rum.