Es ist, wie ich finde, zwar tatsächlich hauptsächlich zur Gerätesychronisation gedacht, was es hervorragend macht. Es ist aber genauso gut zur Ablage von Nutzdaten gedacht, was es meiner Meinung nach ebenso gut über die „Dateien“-Anwendung macht. Und da ist mir die integrierte Drag-and-Drop-Funktionalität allemal lieber als der Weg über irgendwelche Tools, Webseiten und halbherzig integrierten Add-Ins. iCloud funktioniert einfach im Hintergrund und „ab Werk“, das gefällt mir sehr gut. Und „Dateien“ bemüht sich unter iOS noch redlich, die Apps anderer Cloud-Speicher-Anbieter so zu integrieren, dass deren Apps nicht nicht das konsistente Benutzererlebnis stören.Bei der Funktionalität gibt es das Problem (das auch in diesem Forum immer und immer wieder diskutiert wird), dass iCloud absichtlich nur zur Synchronisation ausgelegt ist, und nicht zur Datenablage
End-2-End Verschlüsselt sind sie, daher kann man schon davon ausgehen.
Das reicht nicht. Eine Datenablage auf einem nicht gesetzeskonformen Server kann nicht durch Verschlüsselung geheilt werden.End-2-End Verschlüsselt sind sie, daher kann man schon davon ausgehen.
Dann musst du jetzt ganz stark sein: ich gehöre zu denen, die sich seitenlange Datenschutzerklärungen ohnehin NIE durchlesen. Mein Leben ist zu kurz.Natürlich beides.
Wenn Apple nicht deutlich erklärt, dass die Daten gemäß der deutschen, bzw. europäischen Vorschriften geschützt werden, z.B. was die Zusicherung eines bestimmten Ablagelandes angeht, kann man auch nicht davon ausgehen, dass diese Daten gesetzeskonform geschützt werden.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.