• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Was gibt es Schöneres als den Mai draußen in der Natur mit allen Sinnen zu genießen? Lasst uns teilhaben an Euren Erlebnissen und macht mit beim Thema des Monats Da blüht uns was! ---> Klick

Handyversicherung trotz Eingriffen

Obito

Stechapfel
Registriert
22.02.09
Beiträge
162
Hi Leute!

ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum, dieses schien mir mal das passendste zu sein.
Mein Problem an sich befasst sich zwar mit einem Androidgerät (genauer gesagt dem HTC One), aber das tut nichts zur Sache, da es sich mit einem iDevice doch recht ähnlich verhalten sollte.

Und zwar..
..habe ich bei meinem Handyvertragsabschluss bei der Telekom die Handyersicherung L dazugebucht. Diese deckt so gut wie alle Unfälle ab, die einem Handy passieren können (Wasserschaden, Sturzschaden, Fremdbenutzung, Diebstahl etc.).


Doch was passiert, wenn ich mein Handy roote (d.h. jailbreake) und Cyanogenmod aufspiele, und danach dann beispielsweise mein Display springt?

An und für sich ist das ja ein Hardwareschaden, der absolut nicht aufgrund von Softwaremodifikationen als Ursache für den Schaden entstand. Doch bei Softwaremodifikationen stellen sich so Dienstleistungen ja auch gerne mal quer. Ich hab schon die AGBs durchforstet und nichts derartiges im Vertrag gefunden. Auch im Telekom-Shop konnte man mir nicht weiterhelfen. Auf kostenpflichtige Hotlines hatte ich bisher eher weniger Lust.


Wenn mir da jemand Auskunft geben könnte, wäre ich überaus dankbar!

Liebe Grüße
 

nomos

Borowinka
Registriert
22.12.03
Beiträge
7.721
Ein Blick in die Vertragsbestimmungen der Versicherung sollte Aufklärung bringen.
 

RheinApfel84

Zuccalmaglios Renette
Registriert
01.12.13
Beiträge
263
Ein Jailbreak ist ein Eingriff in das System. Sogesehen nichts verwerfliches, dein Gerät.

ABER: Durch einen JB verursachte Schäden werden, wenn entdeckt beim Check (wenn einer stattfindet) ausgeschlossen. Eigenverschulden titelt sich das dann. Hatte ich bei einem Samsung Galaxy Tab damals auch.

Grauzone weil steht nicht drin (meistens) dass ein Eingriff nicht NICHT abgedeckt ist, aber das bedeutet auch gleich dass hier Interpretationsspielraum ist. I.d.R. keine Chance.


Gesendet von meinem iPhone mit Apfeltalk
 

smoe

Roter Winterkalvill
Registriert
13.04.09
Beiträge
11.575
Ob ein JB nun verwerflich ist oder nicht ist an der Stelle egal. Wichtig ist was vertraglich geregelt wurde. Wird dort der Versicherungsschutz durch Eingriffe in das Betriebssystem eingeschränkt oder aufgehoben, dann ist das so. Im Zweifel beim Versicherer nachfragen und sich das schriftlich geben lassen.
 

RheinApfel84

Zuccalmaglios Renette
Registriert
01.12.13
Beiträge
263
Wenn es nicht drinsteht bei den versicherten Dingen, aber auch nicht drinsteht dass es ausgeschlossen wird von dem Schutz (bei Eingriff ins OS), wird's wie schon gesagt ne Grauzone sein. Da kann man alle PRO-Argumente auch als CONTRA gelten lassen.

Wenns ein Sturzschaden ist, checken die ja eher nicht das OS. Also ich kann es mir nicht vorstellen. Dann geht das unter quasi. Aber wenn das Gerät so den Geist aufgibt, werden die das sicherlich überprüfen.
 

Obito

Stechapfel
Registriert
22.02.09
Beiträge
162
Okay, das heißt mir bliebt letztendlich nur übrig mich direkt bei der Versicherung zu erkundigen oder auf In dubio pro reo im Fall der Fälle zu hoffen. Danke trotzdem vielmals für die Hilfe!

Wenn nicht, kann ja nach dem Aufgeben des Geistes des Geräts es mir vor Wut auf den Boden fallen und deshalb leeider garnicht mehr angehen :eek:
 

Syxer

James Grieve
Registriert
07.07.14
Beiträge
135
Ich zitiere mich mal selbst

"die auf eine unsachgemäße Handhabungentgegen den Empfehlungen der Gebrauchsanweisung, Reparaturversuche oder Reparatur
durch eine nicht durch den Hersteller autorisierte Fachwerkstatt oder technische Änderungen oder Eingriffe in das Betriebssystem oder betriebsbedingte Abnutzung (z.B. Kratzer) oder Alterung (z.B. Leistungsabfall von Akkus)zurückzuführen sind"

Wichtig ist eine klare Differenzierung zwischen Hard- und Software!

Im Versicherungswesen spricht man von Kausalität - also der Zusammenhang zw. Ursache und Wirkung

Wenn dir dein Handy herunterfällt und defekt ist dadurch, leistet i.d.R. die Versicherung, da der Jailbreak nicht im Zusammenhang mit dem Herunterfallen des iPhones steht.

Geht dein Handy kaputt aufgrund einer fehlerhaften App aus dem Cydiastore o.Ä. sieht die Sache anders aus, denn du hast die AVB´s verletzt mit dem Eingriff in das Betriebssystem - Kausalität vorhanden



Gesendet von meinem iPhone mit Apfeltalk