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Grafik und Recht

Macholino

Adams Parmäne
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Gibt's hier jemanden, der sich mit Urheberrechten auskennt, wenn auch nur ansatzweise?
Ich habe einmal einen kleinen, wirklich kleinen Beitrag geleistet beim Aufbau der Website der deutschen Botschaft in Wellington. Foto stammt vom Bundespresseamt (das die Nutzung auf Websites des Auswärtigen Amts gestattet), die Montage mit dem Schriftzug von mir.

Das Original ist noch auf der englischsprachigen Seite zu sehen unter http://www.wellington.diplo.de/en/Startseite.html

Der deutschsprachige Teil wurde mit einem Allerweltsbild ersetzt. http://www.wellington.diplo.de/de/Startseite.html

Ist die Ähnlichkeit noch so offensichtlich, dass ich um eine Unterlassung bitten kann?
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Ist zwar nicht so, dass ich behaupten wuerde, mich auszukennen damit, aber...

Du meinst das Bild mit "Kia ora -- Welcome"?
Macholino schrieb:
[..] Ist die Ähnlichkeit noch so offensichtlich, dass ich um eine Unterlassung bitten kann?
Da hast Du wohl kein Glueck. Mit Aehnlichkeit meinst Du die Aehnlichkeit zwischen "Kia ora/Welcome" und "Kia ora/Willkommen"? Nee nee, solche Texte wirst Du zu Hunderten finden, das ist meiner Meinung nach Allgemeingut, selbst wenn Du muehsam diese pixelige Schrift gesetzt hast. Sorry ... aber vielleicht ist ja ein Experte hier anderer Meinung.

Herzlichst, Tom
 

stk

Grünapfel
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Moin,

schau mal unter http://www.law-blog.de/. Dort war vor kurzem eine mehrteilige Serie über Urheberrecht bei Fotos. Sehr erhellend und gut verständlich von Fachleuten (Anwälten) geschrieben.

Gruß Stefan
 

Macholino

Adams Parmäne
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Das Bild mit der Montage auf der englischen Seite habe ich mit deutschem Text auch auf der deutschen Seite gehabt. Dort wurde es ausgetauscht und gegen die pixelige Schrift ersetzt, die *nicht* von mir ist. Das Original quasi ist noch auf der englischen Seite zu sehen.

Diese verunglückte Pixelschrift auf der deutschen Seite scheint mir zu ähnlich zu sein, auch wenn sie wirklich schlecht implementiert ist.

@stk: Danke für den Hinweis, sehe ich mir jetzt gleich mal an.
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Macholino schrieb:
Das Bild mit der Montage auf der englischen Seite habe ich mit deutschem Text auch auf der deutschen Seite gehabt. Dort wurde es ausgetauscht und gegen die pixelige Schrift ersetzt, die *nicht* von mir ist. Das Original quasi ist noch auf der englischen Seite zu sehen.
Oh, OK, sorry.

Dann besteht Dein urheberrechtlicher Beitrag einzig darin, unter das Bild vom Bundespresseamt den Schriftzug zu montieren? Ich fuerchte, da wird kein Richter eine schuetzenswerte kuenstlerische Leistung drin sehen.

Gruss, Tom
 

gaumas

Tydemans Early Worcester
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Ich kenn' mich auch zu wenig aus und werde den oben aufgeführten Links auch gerne mal folgen.

Allerdings denke ich, dass Dein Kia ora Welcome bzw. die Foto/Typo-Kombination wohl kaum unter die Kategorie Urheberrecht fällt, es sei den, Du hast den kompletten Fontsatz selbst entwickelt. Abar auch unter diesen Umständen würde in den meisten Fällen die Rechte nach der Erstellung der Site auf den Auftraggeber übertragen bzw. liegt es im Ermessen des Auftraggebers, das Design zu ver(schlimm)bessern.
 

supermario

Gast
solange dein name nicht darunter steht, kann keine rede sein von urheberrechtsverletzung... und wenn du den schriftzug nicht patentiert hast,
wird dir niemand zu einer klage raten...
sag mal, warum spielst du eigentlich mit dem gedanken?
 

Dadelu

Reinette Coulon
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Also ich hatte dieses Thema vor einigen Monaten im Urheberrechts Unterricht.. :D

Es ist so.. Die Ähnlichkeit würde in diesem Falle eigentlich gar keine grosse Rolle spielen.. Du hast das Bild "eigenhändig" beschriftet und von dem würdest du ableiten, dass du es verbieten könntest es zu verwenden. Nun das geht leider nicht. Du hast das Bild an sich nicht grundlegend verändert. Zudem ist es ein "normales" Bild im juristischen Sinn. Daher handelt es sich nicht um einzigartiges Bild, welches einmalig ist und die Wahrscheinlichkeit, dass es wieder so aufgenommen werden kann ist auch ziemlich gross..

Was ich damit sagen will ist, dass es weitervendet werde kann, da es nicht einzigartig ist (wäre es das, hättest du automatisch das Gebrauchsrecht, da es unter geistigem Eigentum gehen würde)...

Also kannst du es ihnen nicht verbieten es zu benützen.. Sorry..

Gruss
 

gaumas

Tydemans Early Worcester
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supermario schrieb:
solange dein name nicht darunter steht, kann keine rede sein von urheberrechtsverletzung... und wenn du den schriftzug nicht patentiert hast,
wird dir niemand zu einer klage raten...

Wenn das aus meiner Ausbildung richtig hängen geblieben ist, stimmt das so nicht ganz. Urheberrechte bestehen auch ohne "Namen darunter" oder einer Eintragung in einem Register.
 

supermario

Gast
gaumas schrieb:
Wenn das aus meiner Ausbildung richtig hängen geblieben ist, stimmt das so nicht ganz. Urheberrechte bestehen auch ohne "Namen darunter" oder einer Eintragung in einem Register.
ja sicher aber nicht auf einen schriftzug...
 

gaumas

Tydemans Early Worcester
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In der oben gezeigten Form wohl kaum.
Aber so was wie z.B. das Apfeltalk Logo z.B. schon - auch ohne "Name darunter" oder Copyright Hinweis. Ausschlaggebend ist die künstlerische bzw. geistige Leistung.
 

Dadelu

Reinette Coulon
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gaumas schrieb:
In der oben gezeigten Form wohl kaum.
Aber so was wie z.B. das Apfeltalk Logo z.B. schon - auch ohne "Name darunter" oder Copyright Hinweis. Ausschlaggebend ist die künstlerische bzw. geistige Leistung.

genau.. Auch ohne Namens Angaben ist ein "Werk" geschützt.. Es muss jedoch was einzigartiges sein, was nicht einfach wieder reproduzierbar ist.. (Apfeltalk Logo zum Beispiel..)
 

supermario

Gast
gaumas schrieb:
In der oben gezeigten Form wohl kaum.
Aber so was wie z.B. das Apfeltalk Logo z.B. schon - auch ohne "Name darunter" oder Copyright Hinweis. Ausschlaggebend ist die künstlerische bzw. geistige Leistung.
ich meinte das mit namen eigentlich in einem anderen zusammenhang...
macholino möchte jemand verklagen, wegen eines bildes wo nicht mal ersichtlich ist (keine name dran), dass er irgendwie an dem bild beteiligt ist.
zum apfeltalk-logo:
wenn ich es nachbaue dürfte es keine probleme geben, nur wenn ich es einfach übernehme bekäme ich ärger...es sei den es ist geschützt.
 

Macholino

Adams Parmäne
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supermario schrieb:
solange dein name nicht darunter steht, kann keine rede sein von urheberrechtsverletzung... und wenn du den schriftzug nicht patentiert hast,
wird dir niemand zu einer klage raten...
sag mal, warum spielst du eigentlich mit dem gedanken?
Och, das ist eigentlich eine rein persönliche Aktion, über die ich blöderweise noch nicht einmal reden darf. Hat aber etwas zu tun mit "Rache ist Blutwurst".
 

supermario

Gast
Macholino schrieb:
Och, das ist eigentlich eine rein persönliche Aktion, über die ich blöderweise noch nicht einmal reden darf. Hat aber etwas zu tun mit "Rache ist Blutwurst".
...dachte ich es mir doch ;)
 

nickcaveman

Gast
wo ihr schon mal dabei seid.
ich habe folgendes problem: ich soll einen screen machen, der an formel 1 und renault erinnern soll. ich habe mir also aus dem netz ein bild des renaults geholt, stehend bei einer präsentation. den habe ich nun wie folg bearbeited: sämtliche werbung wegretuschiert, fahrer reingesetzt und das ganze in ein photo einer rennstrecke reinmontiert, so dass es aussieht, als ob der wagen fahren würde.

so, jetzt bleiben 2 fragen:
a. wenn ich ein photo aus dem internet benutze und dieses mit anderen photos so kombiniere, das im grunde ein völlig neues foto ensteht, das ausserdem einen ganz anderen eindruck vermittelt, ist das ok?

b. inwiefern darf ich überhaupt den rennwagen von renault nehmen? firmenlogo ist wegretuschiert, aber die lackierung ist genauso geblieben (blau/gelb), ausserdem wird man erkennen, das es sich bei dem wagen um den renault handelt (wenn man sich für formel1 interessieren würde).

wie sieht es aus, wenn ich dem renault den spoiler des ferraries geben würde, wäre das dann auf jeden fall sicher? oder ist die farbkombination im bereich formel 1 grundsätzlich geschützt?

fragen über fragen, deren antworten ich bestimmt irgendwo in den tiefen des internetes finden würde, aber sowas kann schon mal ziemlich zeitintensiv sein und momentan fehlt es daran ein wenig.
falls also jemand direkt zu diesen problemen eine antwort hat, super.
allgemeine links zum thema urheberrecht, nutzungsrechte etc. sind auch immer von interesse, da ich ,erschreckenderweise, überhaubt keine ahnung davon habe.
obwohl, in meinem bekanntenkreis kenne ich niemanden, der/die davon ahnung hat...und das sind auch illustratoren und grafiker.

also, über tipps und links würd ich mich freuen. den schon angeführten link werde ich mir auch noch in ruhe durchlesen...
 

Macholino

Adams Parmäne
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supermario schrieb:
macholino möchte jemand verklagen, wegen eines bildes wo nicht mal ersichtlich ist (keine name dran), dass er irgendwie an dem bild beteiligt ist.
Ganz so ist es nicht. Verklagen ist nicht notwendig, denn es würde auch dienstrechtlich gehen. Zum anderen ist es bekannt, dass das Ding von mir ist, allgemein bekannt sogar.
Und wie ich auf law-blogs.de gelesen habe, sieht § 3 Urheberdingsbumsgesetz durchaus mein geistiges Eigentum, wenn ich das Bild mit einer eigenen Leistung versehe. Die besteht übrigens darin, die Schriftfarben an die dominierenden Farben des Fotos anzugleichen und einen Font zu wählen, der dem Charakter des Fotos entspricht.

Das Foto selbst dürfte wohl nicht zu wiederholen sein.

Alles in allem: Ich danke Euch für die Ausführungen. War ja nur so eine Idee. Aber je länger ich drüber nachdenke, desto alberner finde ich die Geschmacksverletzung, die einen deutsch sprechenden Besucher der Site gleich auf der Homepage erschreckt.

Sieht übrigens so aus, als sei die Navigation der Site auch gleich zerschossen worden. Ich lache einfach drüber!
 

gaumas

Tydemans Early Worcester
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supermario schrieb:
wenn ich es nachbaue dürfte es keine probleme geben, nur wenn ich es einfach übernehme bekäme ich ärger...es sei den es ist geschützt.

Alles was Du entwirfst oder erfindest ist geschützt - auch ohne das Copyright "C". Somit das "C" eigentlich Blödsinn und überflüssig.

Zum Logo, auch wenn Du's nachbaust und den Sinn sowie die Aussage veränderst, könntest Du recht haben. Schliesslich kann auch jeder Musiker alle Songs covern... er muss sie nur selber spielen :)