im normalfall sind denen die eigenen erklärungen egal und man bekommt nur vorformulierte schreiben aufgedrückt, von da aus würde ich mir gar nicht die mühe machen.wenn die schreiben die haben deine IP zu dem jeweiligen zeitpunkt aufgezeichnet heisst das noch lange nicht das Du vor dem Rechner saßt. ich hatte auch mal so eine Forderung. Habe dann zurückgeschrieben das ich nicht mehr nachvollziehen wer genau zu der angegebenen zeit am rechner saß, da meine freunde bei mir ein- und ausgehen. danach war ruhe.
es geht nicht darum das es kleine beträge sind, sondern dass die einforderung der beträge für die (nicht) erbrachte leistung nicht rechtens ist.Hallo,
hab jetzt die 11 Seiten nicht komplett durchgelesen, aber mir ist auch schon etwas sehr ähnliches passiert.
Damals war es eine Seite, glaub Simsen.de hieß sie, wo ich mich registriert hatte nur hatte damals die AGB's noch nicht durchgelesen. Da es noch ein Gewinnspiel gab, hab ich meine richtigen Daten angegeben.
Diese forderten von mir 90€ für 12 Monate Mitgliedschaft. Ich hab mich dann ganz höflich in Verbindung gesetzt, ihnen den Fall geschildert und auch, dass Sie mit Minderjährigen keine Verträge abschließen dürfen usw. Daraufhin wurde mein Fall gelöscht und ich hörte nie wieder was davon.
Aber hab schon öfters von solchen Fällen gelesen, wo empfohlen wird nicht zu zahlen, da es sowieso ein zu kleiner Betrag ist, aber ob sowas etwas bringt kann ich dir nicht sagen.
Gruß
Sehr geehrten Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem, in der Rechnung vom 09.10.2006 aufgeführten, Vertrag.
Ich habe irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben.
Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 BGB an,
da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre.
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten
nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden
und in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen wurde.
Die ganz offensichtlich sehr hohe Anzahl der bei ihnen eingehenden Widerrufe belegt dieses eindeutig.
Daher ist die Vertragsgestaltung mangelhaft
und bereits aus diesem Grunde ist die Rechtsgültigkeit des Vertrages zweifelhaft.
Desweiteren trete ich mit Verweis auf §§5e, 6 KSchG von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma,
mit sofortiger Wirkung zurück.
Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 KSchG nicht erfüllt haben
ist mein unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.
Ersatzweise nehme ich mit sofortiger Wirkung mein Recht auf Widerruf meiner Erklärung in Anspruch.
Ich ersuche Sie um eine Bestätigung für den Erhalt dieses Schreibens und darauf folgend,
um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten.
Weiter untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
wenn die schreiben die haben deine IP zu dem jeweiligen zeitpunkt aufgezeichnet heisst das noch lange nicht das Du vor dem Rechner saßt. ich hatte auch mal so eine Forderung. Habe dann zurückgeschrieben das ich nicht mehr nachvollziehen wer genau zu der angegebenen zeit am rechner saß, da meine freunde bei mir ein- und ausgehen. danach war ruhe.
Ab wann verjähren solche Zahlungsansprüche? Ich gehe davon aus das hier keine besteht, aber Wissen schadet ja nicht.
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Genealogie.de !
Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.
Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.
Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.
Ein Widerruf dieses Vertrags ist nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Das Widerrufsrecht ist somit nach Ihrer Aktivierung des Datenbank-Zuganges erloschen, da wir Ihren Zungang freigeschaltet haben und unter anderem bereits eine eigene Ahnenhomepagen für Sie angelegt haben.
Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.
Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Genealogie.de - Team
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