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[XS] Face ID ausgefallen kurz darauf ein Teil des Touchscreen

Horst-78

Querina
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Hallo erstmal!

Hatte so etwas schon jemand gehabt und einen Tip für mich?
Grundsätzlich hab ich morgen Mittag einen Termin im Apple Store, aber weiß noch nicht so recht wie ich argumentieren soll.
Ich war mit meinen xs jetzt 2 Wochen im Urlaub, mittendrin ging erst Face ID nicht mehr und kurz darauf ein relativ großer Streifen des Touchscreen‘s. Kurz darauf hatte ich ein wildes Ghost-Touch auf dem Gerät so das es absolut unbrauchbar wurde. Ich war damit im feuchten (hohe Luftfeuchte, allgemein hohe Temperaturen, Wassergespritze) aber es war nicht im Pool. Der Test-Indikator ist weiß.

Wenn ich online via Apple alles eingebe kommt immer das es für dieses Gerät keinen Kostenlosen Support gibt, aber wir sind doch hier in Deutschland und wir haben 2 Jahre Garantie/ Gewährleistungspflicht, oder gilt das für Apple nicht?

Mittlerweile kann ich, das hochschieben geht wegen dem Streifen der nicht geht, das Telefon lediglich über eine Meldung auf dem Sperrbildschirm öffnen, oder über Kamera/Fotos/alleFotos mit der Code-Eingabe entsperren.
Onlinebanking, Email gehen dank Face ID gar nicht mehr. Bei den apps ist es nicht mal mehr vorgesehen diese über eine Code-Eingabe zu entriegeln.
Texteingabe geht gar nicht.
Unter Einstellungen komm ich noch nicht mal in den Punkt Face ID, da die Codeeingabe durch den defekten Streifen nicht möglich ist.
Drehen geht hier nicht.
 

Xmas24

Boskop
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Wenn ich online via Apple alles eingebe kommt immer das es für dieses Gerät keinen Kostenlosen Support gibt, aber wir sind doch hier in Deutschland und wir haben 2 Jahre Garantie/ Gewährleistungspflicht, oder gilt das für Apple nicht?
Ganz so einfach ist es leider nicht.
Hast Du das iPhone überhaupt direkt bei Apple gekauft oder über einen anderen Händler?
Für Apple gilt:
Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, dass Du nur 1 Jahr Gewährleistungsanspruch mit den entsprechenden Regelungen nach 6 Monaten hast...
 

Benutzer 239228

Gast
Woher weißt du denn, dass der Test-Indikator weiß ist?!
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, dass Du nur 1 Jahr Gewährleistungsanspruch mit den entsprechenden Regelungen nach 6 Monaten hast...

Das ist falsch. Es gibt einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch, mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten (§§ 433, 437, 477 BGB). Darüber hinaus gibt es seitens Apple, sofern nicht Apple Care o.ä. zusätzlich gekauft wird, eine beschränkte einjährige (freiwillige) Garantie ( https://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/ )
 

Horst-78

Querina
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Woher weißt du denn, dass der Test-Indikator weiß ist?!

Ähm, nachschauen???
Sim-Fach raus und dann mit der Lupe gucken ob das Fähnchen weiß oder rot ist.


@SomeUser ; hmm, dass klingt schonmal nicht schlecht.

Aber macht es jetzt einen Unterschied ob das Device von Apple stammt oder woanders her kommt?
 

Benutzer 239228

Gast
Ich war der Meinung dafür müsse man das iPhone zerlegen.
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

@SomeUser ; hmm, dass klingt schonmal nicht schlecht.

Aber macht es jetzt einen Unterschied ob das Device von Apple stammt oder woanders her kommt?

Ob das nun nicht schlecht klingt, sei mal dahin gestellt. Wenn ich unterstelle, dass das Gerät mehr als ein halbes Jahr alt ist, ist der Gewährleistungsanspruch quasi nutzlos, sofern du nicht beweisen kannst, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestand.

Ob das Gerät von Apple oder von woanders stammt, macht einen Unterschied dahingehend, wer dein Anspruchsgegner ist. Für die Gewährleistung ist dies ausschließlich der Händler bei dem du das Gerät erworben hast. Die freiwillige Herstellergarantie kommt vom Hersteller und kann deckungsgleich oder abweichend vom Gewährleistungsanspruch sein, unterliegt aber möglicherweise auch eigenen Kriterien. Hier ist dein Anspruchsgegner immer derjenige, der die Garantie anbietet (also i.d.R. der Hersteller).
Beides kann zusammenfallen, wenn du direkt beim Hersteller kaufst. In diesem Fall stehen dir neben den Gewährleistungsansprüchen zusätzlich auch die Garantieansprüche beim gleichen Anspruchsgegner zur Verfügung. Sofern die Garantieregelungen irgendwelche Einschränkungen enthalten, können diese aber nicht die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verdrängen.

Und noch ein Hinweis, weil es gerne vergessen wird: Die Gewährleistung gewährt nicht, dass das Gerät zwei Jahre ohne Defekt übersteht, sondern sichert nur den mangelfreien Zustand im Moment des Gefahrenübergangs ab. Wird ein Schaden danach selbst verursacht (Gerät fallen gelassen, mit Flüssigkeit übergossen, verbogen, ...) greift die Gewährleistung hier grundsätzlich nicht - hier kommt einem nur in den ersten sechs Monaten die Regelung des § 477 BGB zu gute, denn "so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Also ein nach drei Monaten verbogenes Gerät, dass nicht mal mehr in die OVP passt, wird auch dank der Gewährleistungsregelungen nicht durch ein neues Gerät ersetzt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Horst-78

Querina
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-Doppelpost-



Es ist das erste iPhone was ich nicht direkt von Apple bezogen hatte...
 

Mikesch Dauerhaft

Angelner Borsdorfer
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Ein verbogenes Gerät soll innerhalb der 6 monatigen Gewährleistung ausgetauscht werden?! Wie soll das denn gehen?
So einen Stuss habe ich ja noch nie gelesen.
 
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orcymmot

Russet-Nonpareil
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Solange der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass das Gerät bei der Übergabe nicht verbogen war, wird wohl in den ersten sechs Monaten davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Auch wenn ein verbogenes Gerät wenig glaubwürdig ist.

Aber Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermaßen zwei Paar Schuhe.
 

SomeUser

Ingol
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Ein verbogenes Gerät soll innerhalb der 6 monatigen Gewährleistung ausgetauscht werden?! Wie soll das denn gehen?
So einen Stuss habe ich ja noch nie gelesen.

Verdammt. Da fehlt ein NICHT. Ich kann den Beitrag leider nicht mehr editieren.
Wichtig - Wortergänzung wegen Flüchtigkeitsfehler:

Also ein nach drei Monaten verbogenes Gerät, dass nicht mal mehr in die OVP passt, wird auch dank der Gewährleistungsregelungen NICHT durch ein neues Gerät ersetzt.

Dank an @Mikesch Dauerhaft für den Hinweis.
 

Horst-78

Querina
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Kurze Rückmeldung meinerseits;
Das Display wurde letzte Woche seitens Apple getauscht,
leider geht jetzt auch nur dieses, Face ID funktioniert nach wie vor nicht.
Natürlich nicht auf Garantie.
Da ich das Phone nicht direkt bei Apple gekauft hatte.
Wasser wurde keines gefunden, aber das hatte ich ja schon vermutet.
Warum das Face ID nun, wie auch das Display ihren Dienst versagten ist unklar.
Aber auch egal - ich muß es bezahlen.
299.- für das Display oder eben die 579.- für den Austausch.
😭