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EU bemängelt Apples Garantieregelung

Christian Blum

Goldrenette von Blenheim
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Und wieder steht Apple in Sachen Garantie in der Kritik: EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Staaten über Versäumnisse Apples hinsichtlich der Garantie aufgeklärt. In dem Schreiben, das der dpa in Brüssel vorliegt, schreibt sie: "Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht." Sie fordert, dass die Minister nun aktiv werden und entsprechend nationaler Bestimmungen gegen Apple vorgehen.[PRBREAK][/PRBREAK]

Das Problem bei Apple Care sei, dass beim Kunden durch die gezielte Werbung für das Produkt der Eindruck entstehe, dass nach Ablauf des ersten Jahres ohne Apple Care keinerlei Haftung seitens Apple mehr bestehe. Doch hierzulande ist es im Prinzip sehr einfach: Auf jedes Produkt muss der Hersteller zwei Jahre Gewährleistung geben. Das bedeutet, dass ein Defekt nach dem 12. Monat auf einen Fehler bei der Auslieferung zurückzuführen sein muss, oder die Reparatur zu Lasten des Kunden geht.

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Jack Beam

Tydemans Early Worcester
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Apples 1 jährige Garantie ist absolut Top. Da können sich quasi alle anderen Hersteller ne Scheibe von abschneiden. Allerdings find ich dass der ACPP ab 1000€ Einkaufswert fuer 1 extra Jahr inclusive sein sollte.
 

Samstar_11

Erdapfel
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"Doch hierzulande ist es im Prinzip sehr einfach"
Problem ist doch die
Beweislast. Ab dem 13. Monat muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon bei Auslieferung am Gerät war. Das wird meist ziemlich teuer. Deshalb ist Apple Care meist billiger und weniger Aufwendig.
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
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"Doch hierzulande ist es im Prinzip sehr einfach"
Problem ist doch die
Beweislast. Ab dem 13. Monat muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon bei Auslieferung am Gerät war. Das wird meist ziemlich teuer. Deshalb ist Apple Care meist billiger und weniger Aufwendig.
In Deutschland muß der Kunde dem Händler schon ab dem 7. Monat beweisen, daß der Mangel bereits bei Auslieferung vorlag (§476 BGB). Die Garantie ist in diesem Fall gegenüber Apple geltend zu machen.
 

DonJar

Boskoop
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"Doch hierzulande ist es im Prinzip sehr einfach"
Problem ist doch die
Beweislast. Ab dem 13. Monat muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon bei Auslieferung am Gerät war. Das wird meist ziemlich teuer. Deshalb ist Apple Care meist billiger und weniger Aufwendig.

richtig! Und das deutsche Gesetz (und das orientiert sich schließlich an den EU-Richtlinien) schreibt lediglich eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten nach Kauf vor. Also verdoppelt Apple quasi den gesetzlichen Anspruch.

und zu den "Versäumnissen" der Apple Verkäufer: auf Nachfrage habe ich bisher immer ehrliche und rechtlich korrekte Antworten zum Thema Gewährleistung und AppleCare bekommen.
 

lx88

Stina Lohmann
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Typisch Politik.
Mehr fällt mir dazu nicht ein.
 

DonJar

Boskoop
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Naja eine zweijährige Garantie wäre besser :p

Sagen wir es so: die zwei jährige Garantie ist etwas für faule, die sich nicht mit den komplizierten Gewährleistungsrechten rum schlagen wollen. Man macht es sich leicht, wenn man eine Garantie über den kompletten Gewährleistungszeitraum gibt!
 

Amadeus

Apfel der Erkenntnis
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Hat zu dem Thema eigentlich schon einmal praktische Erfahrung gesammelt? Wie "kulant" reagiert Apple auf Mängel, die innerhalb des zweiten Jahres nach dem Kauf auftreten (gerade bei teuren Produkten, MBP etc...)? Es wäre interessant zu wissen, inwieweit Apple hier auf der Beweispflicht des Kunden besteht oder in der Regel unbürokratisch reagiert.
 

sausehuhn

Lambertine
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Nun ja. Das kommt halt darauf an, welche Probleme auftreten. Ein Schaden am Logicboard wurde bei mir außerhalb der Garantie, aber innerhalb der Gewährleistung repariert. Das ganze ging relativ einfach über die Bühne. Bei einem Laufwerksschaden kannst du aber ganz schnell selbst zahlen müssen – so passiert bei einem iMac. Das CD/DVD-Laufwerk hatte sich nach rund 1,5 Jahren einfach verabschiedet, die Kosten wollte Apple nicht tragen. Sobald der Schaden auch auf äußere Einflüsse zurückzuführen sein könnte, kann es mit der Gewährleistung mit unter ein bisschen kompliziert werden.
 

iStationär

Russet-Nonpareil
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Sagen wir es so: die zwei jährige Garantie ist etwas für faule, die sich nicht mit den komplizierten Gewährleistungsrechten rum schlagen wollen. Man macht es sich leicht, wenn man eine Garantie über den kompletten Gewährleistungszeitraum gibt!

Jeder hat das Recht auf Faulheit ;)
Apple will uns doch immer alles leicht und leichter machen :p
 

Nordapfel

Osnabrücker Reinette
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Hat die o.g. Dame folgendes:

[...]schreibt sie: "Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht."

tatsächlich so geschrieben? Mir war eine Garantie nach EU-Recht gar nicht bekannt.

Dass hier im Forum immer wieder Leute Garantie und Gewährleistung durcheinanderwerfen, ist ja nichts neues mehr. Aber eine EU-Justizkommissarin, die sich mit dem Thema befasst? Hm..


Das Problem bei Apple Care sei, dass beim Kunden durch die gezielte Werbung für das Produkt der Eindruck entstehe, dass nach Ablauf des ersten Jahres ohne Apple Care keinerlei Haftung seitens Apple mehr bestehe.

Das stimmt doch sogar. Zumindest teilweise. Wenn das Gerät nicht direkt bei Apple gekauft wurde, hat man ohne Garantieerweiterung ja nunmal auch keine Ansprüche mehr gegenüber Apple (als Hersteller). "Nur noch" gegenüber dem Händler, bei dem man das Produkt gekauft hat.
 

apple-byte

Stahls Winterprinz
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2 Jahre Garantie wären zeitgemäß. Apple verlangt Premium Preise und sollte auch Premium Service bieten. Und sie sollten damit das Vertrauen in Ihre tollen Produkte demonstrieren.
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
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Schön, dass Frau Reding nicht weiß, dass es so etwas wie eine 2-jährige Garantie nach EU-Recht gar nicht gibt...
 

funz3l

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Ich finde das Apple 2 Jahre Garantie auf die Produkte geben sollte. Apple sieht sich selbst im Premiumbereich und gestaltet auch seine Produkte und Preise so. In diesem Bereich darf ich als Kunde wohl erwarten das mein Gerät 2 Jahre ohne Probleme überstehen wird.
 

MBSoft

Oberösterreichischer Brünerling
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...Leute, ist doch im Premiumbereich nicht selten so, dass es besonders schlechte "garantierte" Garantien gibt. Bei BMW gibt es offiziell auch keinerlei über die gesetzliche Regelung hinaus gehende Zusage. Immer "Einzelentscheidung"......

Apple sieht es halt so: Wir aktualisieren alle Produkte 1x im Jahr. Wozu brauchen unsere "Stammkunden" also eine längere Garantie. Die "Zweitverwerter" sind Apple egal..... ;)
 

stonie10

Welscher Taubenapfel
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Ich stimme funz3l 100% zu. Die Preise, die Apple für seine Geräte verlangt, sind schon zum Teil ziemlich frech -- da wäre es als "Premium"-Anbieter wirklich nicht verkehrt, zwei Jahre Garantie zu geben. Das finde ich wirklich sehr sehr schade von Apple.
 

Jack Beam

Tydemans Early Worcester
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Sehe ich genauso. Allerdings muesste solch ein aufruf auch die leute von apple erreichen. Nur wie macht man sowas?
Ein bild bezueglich apple v.S. Samsung erreicht sie ganze welt. Und wie macht man das in solch einem fall?
Mein vater hat bei conrad auf alle geraete eine 3 jaehrige garantie. Oft bekam er ein komplett neues, verschweisstes geraet. Dabei handelt es sich um geraete unter 100€. Selbst diese hersteller bekommen es hin ein komplett neues geraet an den kunde auszuhaendigen. Doch das erwartet keiner von apple. Lediglicj eine normale 2 jaehrige garantie. Gewaehrleistung braucht keiner. Gibt nur stress damit.


Ich stimme funz3l 100% zu. Die Preise, die Apple für seine Geräte verlangt, sind schon zum Teil ziemlich frech -- da wäre es als "Premium"-Anbieter wirklich nicht verkehrt, zwei Jahre Garantie zu geben. Das finde ich wirklich sehr sehr schade von Apple.
Trotzdem sind apples geraete innerhalb von 1-2 stunden weltweit ausverkauft :) den leuten ist es egal. Sie kaufen einfach :)
 

Baergolas

Pomme Etrangle
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Dass eine EU-Justizkommissarin den Unterschied zwischen "freiwilliger" Hersteller"garantie" und "gesetzlicher" Verkäufer"gewährleistung" nicht kennt - oder kennen will - spricht eigentlich für sich. Anscheinend versucht da wer mit der derzeit äußert erfolgreichen und bekannten Marke "Apple" seine politischen Ambitionen zu "behelfen"......eigentlich müsste Apple wg. "Rufschädigung" gegen diese Dame ein Verfahren anstrengen.

Dass Apple gut und gerne etwas mehr Garantie auf seine Geräte geben könnte, steht dabei auf einem anderen Blatt. Auf jeden Fall "täuscht" Apple dem Verbraucher nichts vor, was nicht da ist. Über die gesetzliche "Gewährleistung" hätte Apple den Verbraucher nur dann aufzuklären, wenn er im Apple Store kauft, ansonsten ist des Sache des "Händlers"

Apple Care ist nichts anderes als eine "Garantieversicherung", die deutlich mehr bietet, als die gesetzliche Gewährleistung und dafür auch gerne etwas kosten darf.
 

Marcel Bresink

Breuhahn
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Mir war eine Garantie nach EU-Recht gar nicht bekannt. Dass hier im Forum immer wieder Leute Garantie und Gewährleistung durcheinanderwerfen, ist ja nichts neues mehr. Aber eine EU-Justizkommissarin, die sich mit dem Thema befasst? Hm..

Schön, dass Frau Reding nicht weiß, dass es so etwas wie eine 2-jährige Garantie nach EU-Recht gar nicht gibt...

Dass eine EU-Justizkommissarin den Unterschied zwischen "freiwilliger" Hersteller"garantie" und "gesetzlicher" Verkäufer"gewährleistung" nicht kennt

Das kann man so nicht stehenlassen.

Der Begriff "Gewährleistung" war in Deutschland vor der Schuldrechtsreform und vor Inkrafttreten der EU-Richtlinien üblich. Seit 01.01.2002 gibt es diesen Begriff aber eigentlich nicht mehr.

Es ist zwar richtig, dass dieser Begriff immer noch (auch von Juristen) verwendet wird, trotzdem ist es nicht falsch, das was in § 437 BGB steht, als "gesetzliche Garantie" zu bezeichnen. In der offiziellen deutschen Übersetzung der EU-Richtlinie 1999/44/EG heißt es "Garantien für Verbrauchsgüter". Deshalb ist es aus Sicht der EU-Gesetzgebung korrekt, von einer zweijährigen Garantie zu sprechen, auch wenn sich diese Sprechweise in Deutschland nicht ganz durchsetzen konnte und immer noch von einer "Gewährleistung" die Rede ist.

Diese Besserwisserei ist also hier fehl am Platze.