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    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung

Einschätzung zu Entschädigungsangebot von Apple

Bananenbieger

Golden Noble
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Das ist dann ein Pluspunkt für Apple. Das wäre nämlich nicht nötig. :)
Es ist aber auch gesetzliche geregelt, welche Rechtsgestaltung bei grenzübergreifenden Geschäften Anwendung findet bzw. wer das wie festlegen kann. (Paragraph habe ich aber gerade nicht zur Hand) :)
 

mausbaer

Seidenapfel
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Wenn ich bei Apple.de einkaufe, erwarte ich, dass auch deutsches Recht gilt.
Das sehe ich nicht als Pluspunkt, sondern als völlig normal an.

Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich an die hier geltenden Spielregeln halten.
 

DomInicBirgy

Grahams Jubiläumsapfel
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Ich empfinde den Betrag des Kulanzangebotes ebenfalls zu geringfügig. U.a. da mir die persönliche Erfahrung von wiederholten Mängel-Austauschexemplaren fehlt, würde ich gerne Wissen, mit welchem Du zufrieden währst!?

Worauf könnte eine Berechnung basieren (?): Fixer Betrag - in Abhängigkeit vom Wert des mangelhaften Gerätes - pro Servicefall; Höhe des Einkommens/ -Ausfälle (könnte zu Ungerechtigkeiten führen)...

Wäre gut, wenn man diese Art von Entschädigung nicht erst aushandeln müsste, was nur zu zusätzlicher Arbeit und Stress führt, sondern eine Art Pauschale ansetzt.

Als Betrag stell' ich für Dein Fallbeispiel mal gefühlte € 200.- zur Diskussion...
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Fair wäre es, den eigenen Stundensatz herzunehmen.
Bsp: Stundensatz 25 €, aufgewendete Zeit 20 Stunden, macht eine Forderung von 500 €.

Das ist allerdings ohne größere Ruckereien wohl nicht einforderbar, unter 250 € würde ich mich jedoch nicht abspeisen lassen.
 

chatarra

Jonagold
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Die Idee mit dem Stundensatz hatte ich anfangs auch verfolgt, da komme ich aber sehr schnell in Regionen, die meines Erachtens, unmöglich durchsetzbar wären. Die jetzt schon zweimal aufgeführten 200 bis 250 € halte ich auch für realistisch. In dem Bereich wäre ich auch zufrieden.
Die Mitarbeiterin erwähnte auch im Gespräch einmal, dass man sich auch Produkte aus dem Store auswählen kann. Eventuell wäre das auch eine Möglichkeit auf die höhere Entschädigungssumme zu bekommen.
Aber egal wie das Ganze ausgeht ich, auch wenn es bei den 100€ bleibt, ich hoffe einfach nur das ich nächste Woche einen funktionierenden fehlerfreien iMac hier stehen hab, das ist mir viel wichtiger. :)
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Letzteres ist die Hauptsache. Zufriedenheit ist mit Geld nicht aufzuwiegen.
 

CrackerJack

Ingol
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Also ich würde nach so vielen Enttäuschungen lieber was anderes kaufen.
 

chatarra

Jonagold
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Leider bietet aktuell sonst kein neuer Mac diese Leistung. Oder irre ich mich da?
 

JGmerek

Boskop
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Apropos BGB... Das gilt hier überhaupt nicht, da man, wenn man im Apple Online Store kauft, bei Apple Distribution International mit Sitz in Irland einkauft.

Das ist dann ein Pluspunkt für Apple. Das wäre nämlich nicht nötig.

Unabhängig vom Sitz von Apple Distribution International ist hier Deutsches Recht anzuwenden. Dieses bestimmt sich nach den Regeln des internationalen Privatrechts. Hierfür sind den Deutschen Anspruchsteller die EG-Rom-Verordnungen massgeblich. (Hier eine Broschüre des BMJ dazu.) Die Waren im Apple Store richten sich an das Deutsches Publikum. Eine Rechtswahl, die auf eine andere Rechtsordnung verweist ist nicht ersichtlich. Damit ist Deutsches Recht anwendbar und zwar zwingend. Man könnte zwar über eine Rechtswahlvereinbarung das Recht eines anderen Staates bestimmen. Es ist aber umstritten, ob in AGB überhaupt eine solche Rechtswahl möglich ist. Das OLG Stuttgart sagt eindeutig nein. (Az.: 2 U 65/10) Damit müssen beide Vertragsparteien die Wahl des Rechts eines anderen Staates aktiv aushandeln. Dies ist beim Verbrauchsgüterkauf eher unwahrscheinlich. Damit bleibt es beim Deutschen Recht.

Der Verbrauchsgüterkauf enthält aber auch noch eine andere Hürde. Ist der Käufer Verbraucher und lässt er sich auf eine Rechtswahl ein, so können dadurch aber nicht seine deutschen Verbraucherrechte beschnitten werden. Die Gewährleistungsrechte gehören zu dieses Verbraucherrechten. Der Betreiber des Applestores kommt daher nicht um die deutschen Gewährleistungsrechte herum. Dies soll auch nicht durch den Sitz in Irland erreicht werden. Apple Distribution International erkennt die deutschen Verbraucherrechte an. Der Sitz in Irland hat nur steuerliche Gründe.

Ich hoffe ich konnte alle Klarheiten beseitigen:p

Liebe Grüße
Jens
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Schade, ich kann Dir gerade kein Karma geben, aber danke auf diesem Wege für den ausführlichen und ausgezeichneten Beitrag!
 

groofy

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Die Waren im Apple Store richten sich an das Deutsches Publikum.
Ich hoffe ich konnte alle Klarheiten beseitigen:p

Liebe Grüße
Jens


Das ist der entscheidende Satz. Daher hat Jens Recht. Immerhin einer der nicht mit juristischem Halb-und Nichtwissen um sich wirft. ;)
 
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chatarra

Jonagold
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So möchte euch kurz über den Zwischenstand informieren. Gestern wurde mein vierter iMac geliefert. Habe ihn sofort ausgiebig getestet und erkannt, dass er wieder einen Gelbstich hat und sämtliche Bewegung ruckelt dargestellt werden (Das Ruckeln zeigt sich nur auf dem iMac selbst, auf einem angeschlossenen CinemaDisplay läuft alles flüssig). Diesmal wurde mir auch am Telefon von Apple bestätigt, dass dieses Problem derzeit häufig auftritt und dass sie schon zahlreiche Reklamationen deswegen hatten.
Nachdem ich nun schon zum 100-mal gehört habe, wie leid es Apple doch tut und das man sich sehr bemühe (Der Schüler hat sich stets bemüht...) habe ich mich entschlossen die iMac Bestellung zu stornieren. Das Gerät geht morgen an Apple zurück, das Geld wird mir zurücküberwiesen.
Mangels Angebot eines MacPro wird zur Überbrückung ein MBPr angeschafft. Welche Entschädigung ich bekomme steht noch aus, aber man bemüht sich. ;)