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Einschätzung zu Entschädigungsangebot von Apple

chatarra

Jonagold
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Hallo zusammen, ich hätte gerne eine Einschätzung zu einem Entschädigungsangebot von Apple.

Zunächst aber einmal die Vorgeschichte:
Habe meinen neuen iMac im Januar bestellt, das Gerät wurde nach 6 Wochen endlich geliefert. Gefreut wie ein Schneekönig und dann: Panel Fehler, das gesamte Bild war extrem gelbstichig und darüber hinaus wurden sämtliche Animationen oder scrollen ruckelnd dargestellt. Also sofort Apple Care kontaktiert. Nachdem ich mit dem netten Mitarbeiter circa zwei Stunden lang sämtliche Fehlermöglichkeiten gesucht, jedoch nichts gefunden habe, wurde ein Austausch veranlasst.

Fast zwei Wochen später kam das Gerät. Angeschlossen, Daten überspielt, alles super. Wie schön so ein Display ohne Gelbstich doch ist ;). Dann aber nach einem Arbeitstag der Schock, es bilden sich Geisterbilder (ghosting). Also noch einmal Apple Care kontaktiert. Sofort wurde mir ein neues Austauschgerät zugesichert, das erste war zum Glück schon angekommen.

So nun zwei Wochen später stand dann gestern endlich mein dritter iMac auf dem Schreibstich. Daten wieder aufgespielt, angefangen zu arbeiten und dann gemerkt: Display wieder gelbstichig (jedoch nur im unteren Drittel) und wieder keine flüssige Animation möglich. Alles ruckelt, selbst das scrollen. Also erneut bei Apple Care angerufen, Problem geschildert, Austauschgerät bestellt.

Nun ist also der vierte iMac auf dem Weg zu mir, viermal auf UPS warten, da keine Nachbarschaftsabgabe möglich, viermal System einrichten, dreimal einen halben Tag auf TNT warten für die Abholung des Retourgerätes.

Habe Apple daher darauf angesprochen, wie es mit einer Entschädigung für den doch nicht unerheblichen Aufwand aussehe. Daraufhin wurden mir lediglich 100€ Gutschrift angeboten. Ich persönlich finde dieses Angebot, bei dem vorliegenden Fall, und bei einem Gerät das ca. 2.400€ kostet, doch ein wenig zu gering. Wie seht ihr das? Was habt ihr für Erfahrungen in solchen Fällen gemacht?
 

Baergolas

Pomme Etrangle
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Da gehört schon eine Menge Pech dazu, 3 fehlerhafte iMacs bekommen zu haben. Gibt es hier im Forum denn andere, die auch über einen Gelbstich oder Geisterbilder klagen...muss ich mal suchen. Ruckler sind mir nicht bekannt....bei sowas würde ich fast auf ein Software, denn ein Hardwareproblem tippen.

Ob Dir ein Anspruch gegenüber Apple auf Ersatz des Dir entstandenen Aufwands zusteht, glaube ich kaum. Was die Zustellung angeht, kann man die auch an andere Orte - z.B. den Arbeitsplatz (wenn der Chef zustimmt) - vornehmen lassen. Das Aufspielen Deiner Daten kostet Zeit, aber einen "Schaden" hast Du wohl dadurch nicht erlitten, oder? Jedenfalls sehe ich die 100 Euro als Kulanz von Apple..nimm sie oder trete vom Kaufvertrag zurück, dann bekommst Du sie aber wohl auch nicht.
 

maz_ab

Saurer Kupferschmied
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Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber ist es nicht so, dass wenn der Verkäufer es nach 3 Versuchen nicht schafft einen Fehler zu beseitigen, man das komplette Geld zurück verlangen kann?

Aber die iMacs zeugen nicht gerade von Qualität. War aber abzusehen.
Die iMacs von 2011 hatten mit ähnlichen Problemen zu kämpfen.

Habe auch das Gefühl, dass mein iMac einen Gelbstich in der Zwischenzeit hat.

Ich würde auch nie wieder einen iMac kaufen.
Man ist einfach zu sehr dem Display ausgeliefert.
Dann lieber einen Desktop und selbst einen guten Monitor suchen.

Die 100 Euro Entschädigung sind übrigens keine Pflicht und von daher schon sehr kulant von Apple.
Aber wie gesagt, ich war der Meinung, dass man nach 3 gescheiterten Versuchen, das Geld zurück fordern kann.

Bin aber nicht sicher.
 

chatarra

Jonagold
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Ich könnte sowieso noch vom Kauf zurücktreten, das 14-tägige Widerrufsrecht erneuert sich bei jeder Ersatzlieferung. Möchte ich aber eigentlich gar nicht. Sollte jedoch der vierte iMac wieder mit einem Fehler ausgeliefert werden warte ich auf den hoffentlich bald erscheinenden neuen Mac Pro.
Ein Softwarefehler beim Ruckeln wurde von Apple ausgeschlossen. Das dieses Phänomen immer in Begleitung mit dem Gelbstich bei mir auftrat gehen sie davon aus, dass das Display einen Fehler hat. Zu dem Gelbstich und Geisterbildern findet man schon einige Einträge im Web, das ruckeln scheint jedoch recht selten aufzutreten. Hätte vielleicht Lotto spielen sollen...

Die Lieferung zur Arbeit schicken ist leider nicht möglich. Daher bleibt immer nur das warten ;).
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
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Erstmal gilt §437 BGB, aus dem sich dann alles weitere ergibt. Eben auch vom Kauf zurücktreten. Und das nicht erst nach dem dritten gescheiterten Versuch sondern sofort!
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Klar, aber in diesem Fall hat der Käufer ja eine Nacherfüllung gewünscht. Und nein, nach §437 BGB kann man nicht einfach so vom Kauf zurücktreten (wohl aber aus §312b ff. BGB oder freiwillig gewährten Rückgaberechten).
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Erstmal gilt §437 BGB, aus dem sich dann alles weitere ergibt. Eben auch vom Kauf zurücktreten. Und das nicht erst nach dem dritten gescheiterten Versuch sondern sofort!

Nö, sofort geht in diesem Fall nicht. Der sofortige Rücktritt ist z.B. nur dann möglich, wenn der Käufer die Nacherfüllung verweigert. Das ergibt sich aus den dort angegeben Paragraphen.
 

chatarra

Jonagold
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Das erinnert mich gerade sehr an meine Grundlagenvorlesungen in Recht ;). Lang, lang ist es her.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Warum raten ihm denn alle zum Rücktritt vom Kaufvertrag? Er will das Teil so wie ich das verstehe ja behalten, nur eben dabei noch möglichst viel rausschlagen. Ich finde 100euro aus Kulanz aber total okay...
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
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Ja, gut, er hätte nach der ersten mangelhaften Lieferung eine angemessene Frist setzen müssen. Aber dieses auch nicht gegenüber AppleCare sondern dem Apple Store. Die Geschichte mit dem "dritten Versuch" ist aber dennoch falsch.

Interessant wäre mal, was er hier an Schadenersatz für die Urlaubstage, die er wohl nehmen musste, erwarten könnte. Mit 100€ würde ich mich da auch nicht wirklich abspeisen lassen!
 

chatarra

Jonagold
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..., nur eben dabei noch möglichst viel rausschlagen. Ich finde 100euro aus Kulanz aber total okay...
Ich möchte nicht möglichst viel rausschlagen, ich möchte nur angemessen für meinen Aufwand, der mir zusätzlich entstanden ist, entschädigt werden. Wie DaMikstar richtig geschlossen hat, gehören da auch meine Urlaubstage dazu.
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
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Apropos BGB... Das gilt hier überhaupt nicht, da man, wenn man im Apple Online Store kauft, bei Apple Distribution International mit Sitz in Irland einkauft.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Apropos BGB... Das gilt hier überhaupt nicht, da man, wenn man im Apple Online Store kauft, bei Apple Distribution International mit Sitz in Irland einkauft.
Das sieht selbst Apple nicht so.

[h=3]Gesetzliche Mängelrechte[/h]Die Vorteile der eingeschränkten einjährigen Apple Herstellergarantie oder der Herstellergarantie für Produkte, die nicht mit der Marke Apple gezeichnet sind, wenn zutreffend, gelten zusätzlich zu den Rechten, die Ihnen das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch im Falle der Mangelhaftigkeit Ihres Produktes gewährt,. Soweit Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Apple Store einkaufen, gilt für Rechte bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln der bei Apple gekauften Produkte und Serviceleistungen eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Einzelheiten dazu können Sie unterhttp://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty“ nachlesen.
Quelle: http://store.apple.com/de/open/salespolicies
 

Baergolas

Pomme Etrangle
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Ich könnte sowieso noch vom Kauf zurücktreten, das 14-tägige Widerrufsrecht erneuert sich bei jeder Ersatzlieferung...

Seit wann denn das?..Quelle bitte!

...und was den "sofortigen" Rücktritt angeht...da muss man zwischen "Stückkauf" und "Verbrauchsgüterkauf" unterscheiden....und so ein iMac - so ein schickes Stück er auch sein mag - ist eindeutig ein "Verbrauchsgut".
 

Baergolas

Pomme Etrangle
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Gut, wenn das Apple so sieht, gerichtsfest ist das nicht. Das wäre nur dann der Fall, wenn Apple jede "Ersatzlieferung" als Rücktritt vom "alten" Kaufvertrag mit gleichzeitigem Abschluss eines "neuen" wertet....was im übrigen mehr als Kulant wäre.

....btw. Du hast diese Aussage doch sicher schriftlich, oder?
 

chatarra

Jonagold
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Ja habe das ganze auch schriftlich. Leider gibt es hier in der Nähe keinen ordentlichen Reseller :(, ansonsten hätte ich ihn lieber da gekauft.
Aber schon einmal vielen Dank für das Feedback, werde posten wie die Geschichte weitergeht ;)