• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
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Magazin Auch Apple darf iCloud-E-Mails mitlesen

winphobiker

Klarapfel
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Es ist ein Vertrag nach normalem Recht. Quasi Ausübung von virtuellem Hausrecht. Du kannst ja auch verlangen, dass zB Leute, die deine Wohnung betreten wollen, vorher ihre Schuhe ausziehen sollen.

Dann wühlst Du sicherlich auch in den Mänteln, Jacken und Taschen deiner Gäste, wenn sie diese an Deiner Garderobe aufgehängt haben, oder?
 

palm99

Jamba
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Warum muss immer alles was technisch möglich ist gemacht werden?
 

Apflap

Süsser Pfaffenapfel
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Vielen Dank für diesen Hinweis,
ich hatte schon häufiger das Gefühl, das ich im Bereich Mails und co viel zu naiv bzw. ignorant vorgehe, aber jetzt habe ich nochmal einen wirklich triftigen Grund zu einem freien Distributor zu wechseln, der mehr Datenschutz zugesteht!
 

Apflap

Süsser Pfaffenapfel
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Ist doch eine ganz normale Standard-Klausel! Heißt ja nicht das die mit deinen Daten machen was sie wollen, sondern nur im Rahmen der in den AGB's vorgeschriebenen Bestimmungen handeln.
Also:"wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist"
Das reicht weit über die in den AGB's vorgeschrieben Bestimmungen hinaus, das sollte man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen!
 

Bio Exorzist

Gascoynes Scharlachroter
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Also:"wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist"
Das reicht weit über die in den AGB's vorgeschrieben Bestimmungen hinaus, das sollte man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen!
Man kann natürlich Textfragmente auch aus dem Zusammenhang reißen & sie dann für sich neu interpretieren. Aber das hat dann wenig mit der eigentlichen Bedeutung zu tun! ;)
 

Foat

Bismarckapfel
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Lieber hat nur Apple meine Daten als Apple, Google und Microsoft und Co. zusammen, ich habe google bis auf die Suchmaschine komplett den rücken gekehrt und das ohne Einschränkungen!
 

Apflap

Süsser Pfaffenapfel
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Man kann natürlich Textfragmente auch aus dem Zusammenhang reißen & sie dann für sich neu interpretieren. Aber das hat dann wenig mit der eigentlichen Bedeutung zu tun! ;)

Das zitierte Textfragment steht zwischen zwei Kommata in einer Aufzählung und muss daher tatsächlich isoliert betrachtet werden, da sich die späteren Verweise lediglich auf den Teil ab: "oder wenn Apple einen hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass...", beziehen.
 

Olaf@

Jerseymac
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Na viell Spaß beim lesen von den ganzen mails,
Und Apple gehört ja sowieso zu den guten die können auch mal lesen, nur Google und Facbook nicht;)
 

TaTonka

Neuer Berner Rosenapfel
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Dann wühlst Du sicherlich auch in den Mänteln, Jacken und Taschen deiner Gäste, wenn sie diese an Deiner Garderobe aufgehängt haben, oder?
Nö. Aber es gibt durchaus Institutionen, die das so machen. Nach vorheriger Ankündigung. Discos und Gerichte zB. Da weiß das jeder, bzw man wird vor die Wahl gestellt: Taschenkontrolle oder draußen bleiben.
Nichts anderes tun die Freemailer bei ihren AGB: Wenn ihr einen Account haben wollt, durchsuchen wir ihn.
 

Tofffl

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Die Frage ist ja, ob das wirklich jedem klar ist. Bei einer Taschenkontrolle ist es jedem klar, weil man direkt erkennt bzw. mitbekommt was passiert, wenn man nicht einwilligt. Aber hier bei der icloud weiß das vermutlich kaum jemand, da es aus den Nutzungsbedingungen nicht klar hervorgeht. Eigentlich müsste dieser Abschnitt fettgedruckt genau über dem Einwilligungs-Button stehen, damit jeder klar erkennen kann, wofür er einwilligt.
 
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simmac

Melrose
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@Tofffl: Da hast du recht, ich würde das eher mit einem versteckten Nacktscanner am Eingang vergleichen, wobei ein sehr kleines Schild auf Schienbeinhöhe darauf hinweist, als mit einer offensichtlichen Taschenkontrolle.
 

iMerkopf

Holsteiner Cox
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Mich überrascht es allgemein jedes Mal wieder, dass AGBs, die den Anbietern so weitgehende Rechte einräumen, welche gleichzeitig jedoch so versteckt sind, mit deutschem Recht vereinbar sind...
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Wer sagt, dass Sie es sind?

Um es ganz kurz zu sagen:

AGB sind nichts anderes als bewusste Abweichungen vom Gesetz im Kleingedruckten und fast immer unwirksam.
 
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iMerkopf

Holsteiner Cox
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Ich muss gestehen, dass genau dies überhaupt nicht mein Gebiet ist, deshalb die womöglich dumme Frage @Balkenende:
Wenn AGBs unwirksam sind - hat das irgendwelche Konsequenzen? Darf der Verbraucher sie dann brechen? Oder ist es tatsächlich so, dass zwar jeder US-IT-Riese gegen unser Recht verstößt, dies jedoch einfach nicht geahndet wird?
 

Tofffl

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Wer sagt, dass Sie es sind?

Um es ganz kurz zu sagen:

AGB sind nichts anderes als bewusste Abweichungen vom Gesetz im Kleingedruckten und fast immer unwirksam.


Das ist so nicht richtig.

AGB sind keine Abweichungen von den Gesetzen, sondern einfach nur Regeln / Vertragsbedingungen, die den gesetzlichen Spielraum ausnutzen. Sie sind Abweichungen vom gesetzlichen Normalfall, aber nicht von den Gesetzen an sich. Sie sind auch nicht fast immer unwirksam, sondern wenn überhaupt, dann lediglich einzelne Klauseln. Eine unwirksame Klausel macht aber nicht die AGB selbst unwirksam (--> Salvatorische Klausel).

@iMerkopf

Wenn bestimmte Klauseln unwirksam sind, dann gilt der gesetzliche Regelfall, wodurch der Verwender der AGB dann natürlich schlechter gestellt ist. Die restlichen AGB bleiben wirksam, wobei gegenüber Verbrauchern ohnehin kaum Einschränkungen wirksam sein können, AGB sind eher im B2B-Bereich interessant, wobei dann beide Parteien AGB verwenden, und diese sich dann im Normalfall in den relevanten Punkten widersprechen, womit wieder der gesetzliche Normalfall gilt.

Gegenüber Verbrauchern viel interessanter ist meiner Meinung nach die Frage, ob die AGB überhaupt Vertragsbestandteil sind.
 
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iMerkopf

Holsteiner Cox
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Das wirft jetzt aber die Fragen auf, ob
A) beim Übertreten des gesetzlichen Regelfalles (bei unwirksamem AGB-Bestandteil) der Anbieter in irgendeiner Weise je belangt wird und ob
B) der Verbraucher gegen dieses Übertreten (hier speziell vermutlich das Postgeheimnis) gesetzlich vorgehen kann...
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Das ist so nicht richtig.

AGB sind keine Abweichungen von den Gesetzen, sondern einfach nur Regeln / Vertragsbedingungen, die den gesetzlichen Spielraum ausnutzen. Sie sind Abweichungen vom gesetzlichen Normalfall, aber nicht von den Gesetzen an sich. Sie sind auch nicht fast immer unwirksam, sondern wenn überhaupt, dann lediglich einzelne Klauseln. Eine unwirksame Klausel macht aber nicht die AGB selbst unwirksam (--> Salvatorische Klausel).
.

Das ist falsch und Studententheorie, wenn auch vielleicht richtig gemeint.

1.Wenn die einzelne Klausel der AGB unwirksam ist, ist sie unwirksam. Ende.

2. Eine salvatorische Klausel ist der versuchte Rettungsanker, dass die unwirksame Klauseln die AGB im Übrigen nicht unwirksam werden lässt. Sie ist für sich auch eine Klausel und im Zweifel das Papier nicht wert, nicht im formfreien Vertrag, nicht in notarieller Urkunde.

3. Die Klauseln in AGB sind für den Wirschtaftsjuristen nicht mehr und nicht weniger als das, was ich beschrieben habe. Sie nutzen in den überwiegenden Fällen gerade nicht nur den Spielraum aus, sondern sind - bildlich gesprochen - der ganz bewusste Übertritt in dem Kalkül, dass der Verwender besser dasteht als der Vertragspartner.
 

Tofffl

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1. Genau das habe ich geschrieben, du dagegen hast behauptet, die AGB an sich wären fast immer unwirksam. Und das ist schlichtweg falsch. Zumal man einen solch komplexen Vorgang nie und nimmer in einem Satz abarbeiten kann, kurz gesagt funktioniert daher nicht. Als Jurist solltest du das wissen...

2. eine Salvatorische Klausel ist eigentlich nichts anderes als das, was bereits im Gesetz steht, daher unnötig. Ich habe dies lediglich erwähnt, um deutlich zu machen, dass die AGB oder der Vertrag allgemein durch eine unwirksame Klausel nicht selbst unwirksam werden.

3. natürlich soll der Verwender besser da stehen als sein Gegenüber, aber das sieht das Gesetz in vielen Fällen ja ausdrücklich vor, das ist dann aber kein Übertritt, sondern die Ausnutzung des Spielraums.
 
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Tofffl

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Das wirft jetzt aber die Fragen auf, ob
A) beim Übertreten des gesetzlichen Regelfalles (bei unwirksamem AGB-Bestandteil) der Anbieter in irgendeiner Weise je belangt wird und ob
B) der Verbraucher gegen dieses Übertreten (hier speziell vermutlich das Postgeheimnis) gesetzlich vorgehen kann...

A) Abmahnungen durch Wettbewerber sind u.a. denkbar.

B) wettbewerbsrechtlich nicht, auf andere Weise schon, so den ein Verstoß vorliegt.
 
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