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Arbeitszeit Schweiz überschritten | Firmensitz in Deutschland

Antwuan

Leipziger Reinette
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Servus Leute. Ich habe folgendes Anliegen.
Meine Firma sitzt in Deutschland. Aktuell bin ich knappe 3 Wochen beruflich in der Schweiz unterwegs und arbeite von Montag bis einschließlich Freitag.
Ich habe mich jetzt über die Arbeitszeiten in der Schweiz erkundigt.
Diese liegen bei maximal 14h pro Tag und dürfen 54h in der Woche nicht überschreiten.

Meine Firma möchte nicht, dass ich mehr als 8h am Tag arbeite und gewährt ausreichend Freizeit. Ich möchte jedoch Überstunden machen, um am Ende früher zu Hause zu sein.
Ich möchte eigentlich mir eines wissen. Welche Konsequenzen erwarten mich, wenn ich die wöchentliche Arbeitszeit von 54h überschreite?
Meine Zeiten erfasse ich im SAP.

vielen Dank.
 

Martin Wendel

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Wenn dein Arbeitgeber dich dazu anweist, keine Überstunden zu machen, darfst du das auch nicht - egal ob es jetzt in der Schweiz erlaubt wäre oder nicht.
 
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maniacintosh

Strauwalds neue Goldparmäne
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Mal von den gesetzlichen Regelungen abgesehen: Du hast von deinem Arbeitgeber die klare Anweisung nicht mehr als 8 Stunden am Tag zu arbeiten. Je nachdem, wie dein Arbeitsvertrag und ggf. zugehöriger Tarifvertrag nun aussieht, kann es durchaus sein, dass dann darüber hinausgehende Stunden nicht anerkannt und bezahlt werden.

Im Extremfall kann dies sogar zur Abmahnung führen, weil du eine ausdrückliche Arbeitsanweisung missachtest.
 

Scotch

Bittenfelder Apfel
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Welche Konsequenzen erwarten mich, wenn ich die wöchentliche Arbeitszeit von 54h überschreite?

Potentiell eine Abmahnung deines Arbeitgebers, da du gegen eine eindeutige Dienstanweisung verstößt, die insb. im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitschutzgesetz steht. In jedem Fall Verlust des Versicherungsschutzes durch AG/BG.

Ich würde dir mindestens einen Eintrag in die Personalakte verpassen, im Wiederholungsfall würde ich dich in jedem Fall abmahnen, allein schon damit aktenkundig ist, dass derartige Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetzt nicht geduldet werden. Sonst steht der AG nämlich im Schadensfall mit einem Bein im Knast und ist in jedem Fall regresspflichtig.
 

Technobilder

Carola
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Bitte Deinen Arbeitgeber einfach dass Du statt 5 Tage a 8 Stunden nur 4 Tage a 10 Stunden arbeitest.
Wenn die Arbeit nicht unbedingt 5 Tage "vor Ort" benötigt, hatDein Chef eigentlich keinen Grund das abzulehnen.
 

Antwuan

Leipziger Reinette
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In meinem Arbeitsvertrag ist selbstverständlich vermerkt, dass ich Überstunden machen darf. Ab und zu bedarf es dieser nämlich.
Ich darf auch welche in der Schweiz machen. Gar keine Frage. Nur ist das vom Arbeitgeber her nicht zwingend erforderlich, weil wir keinen Zeitdruck haben und der Kunde uns keinen druck macht. Deshalb kann ich ruhig auf entspannt machen.
Ich möchte mich einfach nur über die Konsequenzen informieren, weil ich bereits heute über 54h komme und eigentlich noch ein paar Stunden arbeiten würde. Der halbe Tag weniger würde meinen Zeitplan ziemlich durcheinanderbringen.
 

AndaleR

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Wieso will der AG nicht, dass Du länger als 8 Stunden arbeitest?

Ähnliches gibt es ja auch in AT, zumindest habe ich das jetzt schon ein paar Mal in der Firma gehabt, dass das Leute aus Österreich gesagt haben und sie „offiziell“ nicht länger als dort erlaubt, bei uns arbeiten dürfen.

Allerdings sehe ich es bei Dir problematisch bzw. kann es ein Problem sein, wenn der AG ausdrücklich sagt, dass er keine längere Arbeitszeit als 8 Stunden erlaubt. Und: es gelten ja auch weiterhin die deutschen Gesetze und Bestimmungen, wenn Du nur vorübergehend im Ausland arbeitest.
weil ich bereits heute über 54h komme und eigentlich noch ein paar Stunden arbeiten würde.
Also hälst Du Dich nicht an die Abmachungen mit Deinem AG?
 

Antwuan

Leipziger Reinette
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Leute. Statt zu nörgeln und mir eine Moralpredigt zu halten , konzentriert euch doch bitte einfach nur auf meine Frage. Muss das denn immer sein? Ich wette mit euch, dass ich mir jetzt wegen diesem Spruch meinerseits wieder irgendwas von den meisten anhören muss.
Ich habe dazugeschrieben, dass ich Überstunden machen darf, aber diese nicht vom Arbeitgeber erforderlich sind und ich deshalb entspannt machen kann. Aber dadurch muss ich länger in der Schweiz bleiben. ICH DARF ÜBERSTUNDEN MACHEN!!!!
 

AndaleR

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Ok - wo liegt dann jetzt genau das Problem??

Du darfst Überstunden machen, sagst, dass Du so das Projekt / Deine Arbeit schneller dort beenden kannst und wieder heim darfst.

Nur bin ich immer noch der Meinung: auch wenn in der Schweiz 14 Stunden / Tag erlaubt sind - zählt das für Dich nicht. Für Dich gelten auch so die deutschen Bestimmungen, da Du hier in Deutschland angestellt bist. Somit gilt deutsches Recht.
 

Antwuan

Leipziger Reinette
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Ok - wo liegt dann jetzt genau das Problem??

Du darfst Überstunden machen, sagst, dass Du so das Projekt / Deine Arbeit schneller dort beenden kannst und wieder heim darfst.

Nur bin ich immer noch der Meinung: auch wenn in der Schweiz 14 Stunden / Tag erlaubt sind - zählt das für Dich nicht. Für Dich gelten auch so die deutschen Bestimmungen, da Du hier in Deutschland angestellt bist. Somit gilt deutsches Recht.
Also mein Stundenlohn wird auch an den Schweizer Stundenlohn angepasst. Wobei es hier in der Schweiz keine eindeutige Regelung für einen festen Stundenlohn gibt. Das hat mir Meike firms mitgeteilt. Diese Information habe ich mir aber auch bereits vorher eingeholt.
Das mit der Arbeitszeit ist dann wiederum so eine Sache. Ich habe diese Informationen aber auch von meiner Firma erhalten und diese auch im Internet nachgelesen.
Das gilt nämlich dann, wenn ich offiziell in der Schweiz angemeldet bin. Und das bin ich für dieses Projekt.
Ich weiß, dieses Thema ist ein wenig schwierig.
 

maniacintosh

Strauwalds neue Goldparmäne
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Leute. Statt zu nörgeln und mir eine Moralpredigt zu halten , konzentriert euch doch bitte einfach nur auf meine Frage. Muss das denn immer sein? Ich wette mit euch, dass ich mir jetzt wegen diesem Spruch meinerseits wieder irgendwas von den meisten anhören muss.
Ich habe dazugeschrieben, dass ich Überstunden machen darf, aber diese nicht vom Arbeitgeber erforderlich sind und ich deshalb entspannt machen kann. Aber dadurch muss ich länger in der Schweiz bleiben. ICH DARF ÜBERSTUNDEN MACHEN!!!!

In deinem ersten Post stand davon nichts, da stand nur, dass dein AG nicht will, dass du mehr als 8 Stunden arbeitest. Das mit den Überstunden kam erst in deinem zweiten Post. Auch hat dir hier keiner eine Moralpredigt gehalten.
 
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Wuchtbrumme

Golden Noble
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Die gesetzlichen Regeln für den konkreten Fall kann ich nicht nennen. Der Witz ist, viel wird eben ausgelegt und das passiert erst bei Streit vor Gericht. Der Jurist liebt komplizierte Fälle :)
Statt nach gesetzlichen Regeln zu fragen - die neben deutschem Arbeitszeitgesetz wahrscheinlich auch das Schweizer umfassen und auch Fragen des Direktionsrechts aufwirft und im Zweifel eben keine Handlungsanweisung in Schritten ist und sogar problematisch werden kann wie schon geäußert, obwohl ich damit wie gesagt nicht ausdrücken möchte, dass ich überhaupt nur einen Fitzel wirklich wissen würde, dass es so ist, würde ich das direkte Gespräch suchen, am besten mit dem direkten Vorgesetzten. Vielleicht gibt es ja gute Argumente für einen kürzeren Aufenthalt?

Allerdings würde ich wirklich nicht 14h/Tag arbeiten wollen (obwohl in D die Rechnung im Gesetz so gestrickt ist, dass eine 6Tage-Woche nie ein Problem ist).
 

AndaleR

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@Wuchtbrumme Das Gesetz ist aber auch relativ komplex und man findet sicher immer etwas... Die 6-Tage-Woche ist i.d.R. in D möglich und kein Problem. Aber es kann ein Problem werden, wenn die tägliche Arbeitszeit überschritten wird oder die durschnittliche Wochenarbeitszeit über einen längeren Zeitraum...

Ich habe auch öfter mal >12 Stunden / Tag hier in D. Und verlasse mich noch immer auf die Aussage, Führungskräfte sind von einigen Regeln ausgenommen. Und ich denke auch nicht viel drüber nach - irgendwie gehört es auch zum Job, ich mach es gern...
 

Antwuan

Leipziger Reinette
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Wieso fragst du denn nicht einfach deinen Arbeitgeber?
Heute ist dort leider keiner mehr erreichbar. Zudem habe ich erst gestern im laufe des tages in Erfahrung bringen können, dass ich scheinbar bis zu 14h täglich und maximal 54h die Woche arbeiten darf. Deshalb habe ich hier nach Hilfe gefragt.
 

hexter

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Ich kenne das so, daß wenn man mehr arbeitet, irgendwann eine Benachrichtigung kommt, daß man innerhalb von 6 Monaten die Stunden ausgleichen muss. Sprich, du arbeitest jetzt mehr, und in ein zwei Monaten musst du dann dafür zu Hause bleiben. Hatte zuletzt auch Montag - Donnerstag 10h gearbeitet, Rest frei. Jeden Monat kam die Erinnerung, daß ein gewisser Durchschnitt nicht überschritten werden darf.
 

Rubber Duck

Dithmarscher Paradiesapfel
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Wieso gehst du nicht einfach dahin, oder rufst da an, wo du eine richtige Beratung bekommst, ich persönlich glaube kaum, dass das Internet, der richtige Ort dafür ist, oder du fragst wie schon erwähnt den Arbeitgeber.👍
 
Zuletzt bearbeitet:

Nightfall85

Adams Apfel
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Das Thema hier hätte eigentlich direkt von der Moderation geschlossen werden müssen.
Rechtsberatung in Internetforen durch User, die keine Erlaubnis dazu haben ist nicht nur vollkommen unnütz, sondern tatsächlich nicht erlaubt und kann ggfs zur Abmahnung führen.
Der Themenstarter bekommt hier sowieso keine rechtsverbindlichen Aussagen, von daher sind selbst Erfahrungswerte andere Personen im besten Fall Einzelentscheidungen, die extrem von der Firma, dem Chef und den gegebenen Umständen etc abhängen. Diese sind nicht auf die Situation des Themestarters übertragbar.

Meine Firma möchte nicht, dass ich mehr als 8h am Tag arbeite und gewährt ausreichend Freizeit. Ich möchte jedoch Überstunden machen, um am Ende früher zu Hause zu sein.
Das klärt man VOR Beginn der dreiwöchigen Zeit, denn es kann ja sein, dass die Firma dich bis zum Ende dort als Ansprechpartner etc vor Ort haben will und es gar nicht im Sinne der Firma ist, dass du eher nach Hause fährst.
Jetzt mit der Brechstange kurz vor knapp da irgendwelche rechtlichen Legalitäten zu klären ohne mit Firma/Chef Rücksprache zu halten, ob die das erlauben, ist einfach totaler Quatsch.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Meine Güte, frei nach wieviel Forenten braucht man um eine Glühbirne zu tauschen?
Der TE hat nur gefragt, was die Folgen sein könnten. Wo bitte steht da was von Rechtsberatung? Das andere ist natürlich, dass man trotzdem ein wenig einschätzen können sollte, worauf es ankommt. Und die beste Variante ist vermutlich wegen der Komplexität das Einfachste: Einfach seine eigenen Wünsche mit dem Arbeitgeber besprechen.
 
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