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FuAn

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Habe nun nachgefragt, die Aussagen ist tatsächlich die Marktüberwachubgsbehörde die Geräte als nicht einfuhrfähig erklärt. Somit Beschlagnahmung.

Das Problem sind immer die fehlende deutsche Anleitung, die es auch im Netz nicht gibt, falsche Ladestecker und teilweise keine CE-Kennzeichnung. Diese Funde beschränken sich nicht nur auf Berlin denn da ist mein Kontakt nicht.

Zusätzlich kommt dann die fehlende Deklaration aufgrund der Freimenge hinzu. So als Tüpfelchen auf dem i.

Quasi tausende Dollar rausgeworfen.
Welche Marktüberwachungsbehörde denn?

Unabhängig davon dass ich den deutschen Stecker für Humbug halte, da der auch dreieckig sein könnte solange nicht zb der schutzleiter fehlt wenn notwendig. Ist doch auch sogar ein CE Zeichen drauf und damit erfüllt er die Vorraussetzungen zur Einfuhr. Auch die Brille hat ein ce Zeichen, wenn auch nicht auf dem Gerät selbst was nicht zwingend notwendig ist wenn nicht mind. 5mm Größe möglich, die Brille hat keinerlei Kennzeichnungen auch kein Apple Logo. Empfänger kein in Verkehr bringer Und und und…

So wurden massig AVPs versandt, im persönlichen Reiseverkehr eingeführt, kommerziell und privat. Alleine ich weiß schon von 10+ selbst 3 versandt und es gab nicht ein Problem. Einzig vom falschen Ausgang beim Zoll und der nicht entrichteten Umsatzsteuer wurde berichtet.
 
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voyager

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Unabhängig davon dass ich den deutschen Stecker für Humbug halte, da der auch dreieckig sein könnte solange nicht zb der schutzleiter fehlt wenn notwendig. Ist doch auch sogar ein CE Zeichen drauf und damit erfüllt er die Vorraussetzungen zur Einfuhr. Auch die Brille hat ein ce Zeichen, wenn auch nicht auf dem Gerät selbst was nicht zwingend notwendig ist wenn nicht mind. 5mm Größe möglich, die Brille hat keinerlei Kennzeichnungen auch kein Apple Logo. Empfänger kein in Verkehr bringer Und und und…
Das hab ich ihm auch schon erklärt. aber da müsste man streiten gehen (oder zumindest nen gut durchdachten Widerspruch einlegen).
- Es findet kein Bereitstellen am MArkt statt (dadurch fallen schon einige Themen raus)
- CE auf der Schachtel ist ausreichend (wenn es nicht anders geht)
- Stecker ist tauschbar und auch so vorgesehen
- Deutsche Anleitung ist nur Pflicht wenn sonst das Leben oder die Gesundheit gefährdet ist
,......

Einzig vom falschen Ausgang beim Zoll und der nicht entrichteten Umsatzsteuer wurde berichtet.
Genau, da ist man durch die Höhe der Eust bei Abgabenbetrug und im Straftatbestand, und deswegen wurde sie eingezogen.
 

rhs0175

Meraner
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Ich gebe hierbei nur die Aussagen eines gehobenen Dienstes wieder, welcher auch entsprechend drin ist. Eben weil er auch noch nicht 30 Jahre das ganze macht und daher die Vorschriften vielleicht mehr speziell intus hat.

Auf nochmalige Nachfrage wurde mir das aber nochmal bestätigt und entsprechend Geräte eingezogen wurden. Natürlich ist die Frage, was bei einem Verfahren vor einem Gericht rauskommt. Aber auch dies werden wir so nicht erfahren.
Den falschen Exit zu wählen ist hier natürlich, egal bei welchem Produkt, dämlich. Ein Macbook oder selbst ein iPhone wird da sehr teuer in der Nachbesteuerung.

Im Endeffekt ist es das gleiche wie wenn dich die Kollegen der PI anhalten und dein Auto beanstanden. Nun sagst du "habe doch TÜV" und PI sagt weiterhin "nö Sache xyz ist illegal/unzulässig/Betriebserlaubnis erloschen". Das kannst du auch nicht richtig finden hast aber vor Ort keine Wahl und wirst nix machen. Erst später in einem gearteten Verfahren wird das entschieden werden können.