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Magazin Apple startet Rückrufprogramm für Beats Pill XL-Lautsprecher

flosa

Morgenduft
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Vermutlich weil die aktuell verkaufte Version von dem Problem überhaupt nicht betroffen ist. *duck*

Genau das habe ich mir auch gedacht.. Die EANS der Produkte stimmen ja auch gar nicht überein.. Ich denke ebenfalls, dass es sich nicht um die gleiche Version handelt.. Dadurch, dass anscheinend ziemlich viele diese "clevere" Geschäftsidee haben, bleibt abzuwarten, ob jeder innerhalb von drei Wochen bedient wird.. Weiterhin muss das Rücksendepaket ja auch erstmal ankommen, das dann wieder zurückgeschickt werden.. Dann drei Wochen Bearbeitung, ggfs. eine Absage der Erstattung und der Rückversand seitens Apple.. Das kann ja alles etwas dauern.. Und plötzlich bekommt man das Zittern, ob man noch in der Widerrufsfrist ist.. Aber was solls, wie sagt man so schön: No risk, no fun.. Und da wir ja gelesen haben, dass genug Kapital vorhanden ist, schadet der Verlust ja nicht..
 

BlackRa1n

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Klar, Du stehst über Moral und Gesetz. Und kannst Musik neu definieren. Wow. Du bist toll.

Ich breche kein Gesetz. Völlig egal wie oft du das Gegenteil behauptest.

Und das Musikthema hat hier nichts zu suchen. Du solltest das Forum weniger persönlich nehmen. Auseinandersetzungen in den verschiedenen Threads haben in anderen Threads nichts zu suchen. Das Leben besteht nun mal aus Meinungsverschiedenheiten. Willst du die jetzt alle sammeln und in jedem Thread neu aufwärmen?
 

beeker2.0

Oberdiecks Taubenapfel
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Ich breche kein Gesetz. Völlig egal wie oft du das Gegenteil behauptest.

Is klar, dass Du es nicht brichst, trotz gegenteiliger Argumente stehst Du und Dein Narzismus da drüber, stimmts?

Wenn Argumente kommen (lesen kannst Du ja), dann verkrümelst Du Dich ja regelmäßig hier und gehst nicht auf diese ein, das mag man narzisstisch nennen. Wie ein kleines Kind "ich hab nichts gemacht". Lies mal meinen Post oben, bezieh Dich drauf und argumentiere. Ich wette, Du hast nichts aber auch gar nichts zu bieten.

Zeig halt mal dass Du Eier oder Eierstöcke hast. Und streite wie ein erwachsener Mann oder eine erwachsene Frau.

Ich behaupte, sich diese Lautsprecher nach Bekanntwerden des Rückrufs zu kaufen, das zu wissen, sie an Apple zurückzugeben, ist Betrug und / oder eine Verstoß gegen die guten Sitten nach 138BGB wie oben dargelegt. und damit rechtswidrig.

Jetzt Du.
 

BlackRa1n

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Is klar, dass Du es nicht brichst, trotz gegenteiliger Argumente stehst Du und Dein Narzismus da drüber, stimmts?

Wenn Argumente kommen (lesen kannst Du ja), dann verkrümelst Du Dich ja regelmäßig hier und gehst nicht auf diese ein, das mag man narzisstisch nennen. Wie ein kleines Kind "ich hab nichts gemacht". Lies mal meinen Post oben, bezieh Dich drauf und argumentiere. Ich wette, Du hast nichts aber auch gar nichts zu bieten.

Zeig halt mal dass Du Eier oder Eierstöcke hast.

Ich behaupte, sich diese Lautsprecher nach Bekanntwerden des Rückrufs zu kaufen, das zu wissen, sie an Apple zurückzugeben, ist Betrug und / oder eine Verstoß gegen die guten Sitten nach 138BGB wie oben dargelegt.

Jetzt Du.

Wenn du einen anderen Ton anschlägst und deine respektlosen Postings überarbeitest, dann können wir weiter reden. Bis dahin leider nicht.
 

greenduck

Erdapfel
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Völlig unabhängig von der moralischen Seite... aber wenn man hier die rechtlichen Ausführungen von beeker 2.0 lesen muss, wird einem ganz anders. Wenigstens ein Mindestmaß an Verständnis von unserem Rechtssystem sollte man als Einwohner des jeweiligen Landes schon haben (oder alternativ bietet es sich an, andere nicht etwaiger Straftaten zu bezichtigen)...

Apple hat angeboten, für das Einsenden eines originalen Pill XL Lautsprechers 300€ zu erstatten. Durch das Einsenden nimmt man dieses Angebot konkludent an. Weitere Bedingungen hat Apple nicht gestellt. Wann und zu welchem Preis das eingesendete Gerät erworben wurde, spielt nicht die geringste Rolle. Es kommt ein wirksamer Vertrag zwischen Apple und dem Einsendenden zustande.

Der strafrechtliche Betrug im Sinne von § 263 StGB setzt einen RECHTSWIDRIGEN Vermögensvorteil voraus! Ist hier aber nicht gegeben, da bei Einsenden eines Gerätes ein vertraglicher Anspruch gegen Apple auf Auszahlung besteht! Ganz nebenbei setzt Betrug zudem eine Täuschung über Tatsachen voraus. Eine solche ist durch das Einsenden selbstverständlich nicht vorhanden. Apple interessiert es auch gar nicht, wie viel man für das Gerät bezahlt hat. Apple will die Dinger bloß vom Markt haben, um sich den Imageschaden zu sparen, wenn da wirklich mal Schlimmeres passiert. Von den Schmerzensgeldforderungen in den USA mal ganz abgesehen.

Wahrscheinlich interessiert das hier niemanden so wirklich, aber es gibt ja auch genug andere langweilige Kommentare, also nehme ich mir hier ausnahmsweise auch einmal die Freiheit :D
Wem es nicht zu blöd ist, der kann also aus rein rechtlicher Sicht gerne versuchen, Gewinn mit der Rückrufaktion zu machen. Ich halte es zwar für Zeitverschwendung, aber wenn Apple damit Verlust macht (tun sie doch durch die Rückrufaktion eh!!), dann haben sie eben Pech. Müssen ja keinen Schrott verkaufen....
 

Ozelot

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Die EANs sind nicht gleich weil es 5 Farben gibt!
 
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beeker2.0

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Völlig unabhängig von der moralischen Seite... aber wenn man hier die rechtlichen Ausführungen von beeker 2.0 lesen muss, wird einem ganz anders. Wenigstens ein Mindestmaß an Verständnis von unserem Rechtssystem sollte man als Einwohner des jeweiligen Landes schon haben (oder alternativ bietet es sich an, andere nicht etwaiger Straftaten zu bezichtigen)...

Apple hat angeboten, für das Einsenden eines originalen Pill XL Lautsprechers 300€ zu erstatten. Durch das Einsenden nimmt man dieses Angebot konkludent an. Weitere Bedingungen hat Apple nicht gestellt. Wann und zu welchem Preis das eingesendete Gerät erworben wurde, spielt nicht die geringste Rolle. Es kommt ein wirksamer Vertrag zwischen Apple und dem Einsendenden zustande.

Der strafrechtliche Betrug im Sinne von § 263 StGB setzt einen RECHTSWIDRIGEN Vermögensvorteil voraus! Ist hier aber nicht gegeben, da bei Einsenden eines Gerätes ein vertraglicher Anspruch gegen Apple auf Auszahlung besteht! Ganz nebenbei setzt Betrug zudem eine Täuschung über Tatsachen voraus. Eine solche ist durch das Einsenden selbstverständlich nicht vorhanden. Apple interessiert es auch gar nicht, wie viel man für das Gerät bezahlt hat. Apple will die Dinger bloß vom Markt haben, um sich den Imageschaden zu sparen, wenn da wirklich mal Schlimmeres passiert. Von den Schmerzensgeldforderungen in den USA mal ganz abgesehen.

Wahrscheinlich interessiert das hier niemanden so wirklich, aber es gibt ja auch genug andere langweilige Kommentare, also nehme ich mir hier ausnahmsweise auch einmal die Freiheit :D
Wem es nicht zu blöd ist, der kann also aus rein rechtlicher Sicht gerne versuchen, Gewinn mit der Rückrufaktion zu machen. Ich halte es zwar für Zeitverschwendung, aber wenn Apple damit Verlust macht (tun sie doch durch die Rückrufaktion eh!!), dann haben sie eben Pech. Müssen ja keinen Schrott verkaufen....

Naja, aber spätestens bei 138BGB wird es dann schon eng, meinst Du nicht? Auch wenn man das in de Praxis eigentlich nie anwenden kann...

(Und natürlich nimmt Apple diese Schmarotzer billigend in Kauf, das ist alles eingepreist)
 

BlackRa1n

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Sag ichs doch. Du hast nichts zu bieten.

Du musst nur etwas Guten Willen zeigen. Dann werde ich mich auch mit deinen Argumenten auseinandersetzen. Du solltest Verständnis dafür haben, dass ich mich nicht erst anpöbeln lasse und dann auch noch auf die Argumente eingehe.
 

flosa

Morgenduft
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Die EANs sind nicht gleich weil es 5 Farben gibt!

Punkt für dich..

Trotzdem ist die ganze Aktion natürlich etwas riskant bei 10 Geräten.. Wobei Apple da entweder zehn Anträge akzeptiert, oder eben nicht, sodass dann ja genug Zeit bleibt.. Aber was solls.. Rechtlich würde ich das ganze nichtmal als Grauzone einstufen.. Das kann man so machen.. Das Problem ist doch eher das Anstandsgefühl und das was man von Anderen und sich selbst erwartet.. Aber gerade Letzteres muss ja jeder für sich entscheiden..
 
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Haddock

Goldparmäne
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Das erzähl mal BMW, Mercedes und Audi. Da passiert sowas ja nicht gerade selten. Solche qualitativen Mängel kommen in den besten Familien vor, da kannste rumqualitätern wie Du willst. Was es natürlich nicht besser macht.
Die von dir erwähnten Marken haben mit Premium auch nichts am Hut. Rolls Royce ist Premium. Oder Pagani.
 

Ozelot

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Punkt für dich..

Trotzdem ist die ganze Aktion natürlich etwas riskant bei 10 Geräten.. Wobei Apple da entweder zehn Anträge akzeptiert, oder eben nicht, sodass dann ja genug Zeit bleibt.. Aber was solls.. Rechtlich würde ich das ganze nichtmal als Grauzone einstufen.. Das kann man so machen.. Das Problem ist doch eher das Anstandsgefühl und das was man von Anderen und sich selbst erwartet.. Aber gerade Letzteres muss ja jeder für sich entscheiden..

64 Euro für 3 Wochen Warten, bekomme ich. Das ist doch auch Geld? Für viele ist das ein Stundensatz, andere hingegen verdienen nicht mal den Mindestlohn pro Stunde, der bei 7 Euro liegt?
Müssten dafür also einen ganzen Tag arbeiten.

Es gibt das natürlich reiche Leute, die fahren einen Porsche für 200.000 Euro und haben das nicht nötig. :)
 

greenduck

Erdapfel
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§ 138 BGB setzt voraus, dass das Rechtsgeschäft (das Rechtsgeschäft selbst also!) gegen die guten Sitten verstößt.

1. Problem hierbei: Es liegen zwei unabhängige Verträge vor. Als erstes kauft man bei einem Online Händler eine Pill XL, der diese verkauft und übereignet. Eindeutig rechtmäßig. Als nächstes schließt man durch das Einsenden den "Rückkaufvertrag" mit Apple. Ebenfalls ein eindeutiger rechtmäßiger Vertrag. Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen beiden Verträgen besteht nicht! Anders wäre dies nur, wenn man bei Apple selbst kaufen und dann zurücksenden würde (was dann wiederum wegen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen letztlich auch rechtmäßig wäre).

Das führt zu Problem 2: Ein Rückkaufvertrag zwischen Apple und dem Einsenden ist keinesfalls rechtswidrig (wie gesagt: Man muss die Verträge abstrakt betrachten!). Unvereinbar mit der Rechtsordnung sind Verträge, die eine Partei ungewöhnlich stark belasten (vgl. Palandt § 138 Rn. 5). Apple bekommt aber immer eine Pill Xl im Austausch gegen 300€. Wieviel der jeweilige Einsendende bezahlt, spielt hierfür keine Rolle, weil Apple sogar für eine Pill XL, die der Einsendende geschenkt bekommen hat, 300€ zahlen müsste.

Selbst wenn man es jetzt ganz absurd treiben würde und der Ansicht wäre, das Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (wer hätte gedacht, dass man es jemals schreibt :) ) wäre gestört, dann hat die rechtliche Werteordnung bei einer Kollision den Vorrang (vgl. Palandt § 138 BGB Rn. 6). Heißt im Endeffekt: Man muss es nicht gut finden, aber die rechtliche Zulässigkeit einfach akzeptieren.

Egal, wie sehr man sich hier auf die Hinterbeine stellt und sich daran stört: Rechtlich ist das ganze wasserdicht.
 

sternenstaub

Echter Boikenapfel
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Die von dir erwähnten Marken haben mit Premium auch nichts am Hut. Rolls Royce ist Premium. Oder Pagani.

Alle Höllenhunde! Da hat ja jemand so richtig, äh, Ahnung. Rolls Royce gehört übrigens seit 2000 dem BMW Konzern. Ich winke immer in deren Richtung, wenn ich bei meinem BMW Händler bin. Im her majesty style Winke Winke ;)
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Wow so viele Paragrafen und dann wird nichtmal hinterfragt ob es sich hier nicht um Steuerhinterziehung handelt. Einkaufen einzig um dann mit Gewinn zu verkaufen ist ja klar gewerbliches Handeln.
 

Ozelot

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Das Rückrufprogramm ist äußerst effektiv.

Auf Ebay gibt es keinen einzigen Pill-XL Lautsprecher mehr. 0, auch nicht gebraucht.
So bekommt man den Müll komplett aus dem Umlauf.

Dafür das Apple die 300 Euro einfach so zahlt, scheint das Problem schwerwiegend zu sein.
 

beeker2.0

Oberdiecks Taubenapfel
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§ 138 BGB setzt voraus, dass das Rechtsgeschäft (das Rechtsgeschäft selbst also!) gegen die guten Sitten verstößt.

1. Problem hierbei: Es liegen zwei unabhängige Verträge vor. Als erstes kauft man bei einem Online Händler eine Pill XL, der diese verkauft und übereignet. Eindeutig rechtmäßig. Als nächstes schließt man durch das Einsenden den "Rückkaufvertrag" mit Apple. Ebenfalls ein eindeutiger rechtmäßiger Vertrag. Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen beiden Verträgen besteht nicht! Anders wäre dies nur, wenn man bei Apple selbst kaufen und dann zurücksenden würde (was dann wiederum wegen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen letztlich auch rechtmäßig wäre).

Das führt zu Problem 2: Ein Rückkaufvertrag zwischen Apple und dem Einsenden ist keinesfalls rechtswidrig (wie gesagt: Man muss die Verträge abstrakt betrachten!). Unvereinbar mit der Rechtsordnung sind Verträge, die eine Partei ungewöhnlich stark belasten (vgl. Palandt § 138 Rn. 5). Apple bekommt aber immer eine Pill Xl im Austausch gegen 300€. Wieviel der jeweilige Einsendende bezahlt, spielt hierfür keine Rolle, weil Apple sogar für eine Pill XL, die der Einsendende geschenkt bekommen hat, 300€ zahlen müsste.

Selbst wenn man es jetzt ganz absurd treiben würde und der Ansicht wäre, das Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (wer hätte gedacht, dass man es jemals schreibt :) ) wäre gestört, dann hat die rechtliche Werteordnung bei einer Kollision den Vorrang (vgl. Palandt § 138 BGB Rn. 6). Heißt im Endeffekt: Man muss es nicht gut finden, aber die rechtliche Zulässigkeit einfach akzeptieren.

Egal, wie sehr man sich hier auf die Hinterbeine stellt und sich daran stört: Rechtlich ist das ganze wasserdicht.

Jetzt wirds interessant ;)

ad1) Der Käufer schliesst aber den Vertrag mit A in der Absicht (okok, das kann man nicht beweisen, aber mal angenommen) von B eine höhere Vergütung als den Preis zu erhalten, als er von A bekommen hat. Das kann man als betrügerische Absicht ansehen, im Sinne 263StGB sehen, nicht wahr, da B gutgläubig in der Absicht Kunden, die von der vom Gerät ausgehenden potenziellen Gefahr nichts wussten zu entschädigen, sein Angebot übehaupt nur unterbreitet hat?

ad) B wird mehr geschädigt, als von Dir dargelegt. Die Transaktionskosten solcher Vorgänge sind idR sehr hoch. Dazu kommen die Kosten, das Gerät instand zu setzen, um seinen originalen Wert wiederherzustellen. Das könnten schon unverhältnismässige Kosten sein (nochmal okok, das kann man auch nicht beweisen, was diese Schmarotzer ausnutzen - selbst wenn sie nicht belangbar sind, ist es dennoch ein Rechtsverstoß?)
 

BlackRa1n

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Wow so viele Paragrafen und dann wird nichtmal hinterfragt ob es sich hier nicht um Steuerhinterziehung handelt. Einkaufen einzig um dann mit Gewinn zu verkaufen ist ja klar gewerbliches Handeln.

Um Steuerhinterziehung handelt es sich ja wohl erst, wenn man Steuern hinterzieht. Also handelt es sich gegenwärtig zu 100% nicht um Steuerhinterziehung. Selbstverständlich werde ich nach Ablauf des Geschäftes beim Finanzamt nachfragen was zu tun ist.