• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Was gibt es Schöneres als den Mai draußen in der Natur mit allen Sinnen zu genießen? Lasst uns teilhaben an Euren Erlebnissen und macht mit beim Thema des Monats Da blüht uns was! ---> Klick

Apple-Geräte im Unternehmen

Reservist

Stahls Winterprinz
Registriert
26.10.10
Beiträge
5.133
Kann ich denn iCloud so deaktivieren, dass der User es nicht wieder einschalten kann?

Wenn der Nutzer keine Adminrechte hat. Ansonsten kann er natürlich sich unzählige Apple-IDs anlegen und die auch verknüpfen (auf dem Mac!). Auf dem Iphone könntest du natürlich z.B. ne Kindersicherung einrichten.

Wie gesagt, wenn du dem Mitarbeiter die Geräte gibst, und ihm sagst, die sind nur für die Arbeit, das und das und das ist verboten, dann dürfte das kein Problem sein, außer der MA will schnellstens ne Kündigung.

Warum sollte der Mitarbeiter die iCloud anschalten? Bringt ihm doch nichts.


(Grundsätzlich müsstest du sowieso keine Apple-ID anlegen, außer für iOs. Mac OSX läuft auch problemlos ohne)
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
Registriert
25.12.07
Beiträge
8.088
... ich muss sagen, ich würde als Mitarbeiter nie auf die Idee kommen mir irgendwelche Apps für die Arbeit zu kaufen. Ich arbeite damit, was der Arbeitgeber mir zur Verfügung stellt. Wenn es Schrott ist, ist es das Problem des AGs, nicht meines. Dein Mitarbeiter wird genauso handeln.

Es gibt durchaus Berufe, bei denen der Arbeitnehmer für geeignete Arbeitsmittel zu sorgen hat, mit denen er seine Arbeit verrichtet. Selbstverständlich hat er diese dann auch zu finanzieren.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
Registriert
26.10.10
Beiträge
5.133
Es gibt durchaus Berufe, bei denen der Arbeitnehmer für geeignete Arbeitsmittel zu sorgen hat, mit denen er seine Arbeit verrichtet. Selbstverständlich hat er diese dann auch zu finanzieren.

Wo das denn? Auf Anhieb fällt mir da nichts ein, wo ein Standardarbeitnehmer von seinem privaten Geld Dinge für die Arbeit kaufen MUSS. (Wenn man mal von ArbeitsKLEIDUNG absieht). Aber ArbeitsMITTEL?
Was wären das denn für Berufe (bin jetzt ehrlich interessiert)
 

JvW

Kaiser Alexander
Registriert
11.01.11
Beiträge
3.924
Am Bau ist das normal: Kelle, Hammer, Wasserwaage sind privat - nur die Sicherheitsschuhe, die zahlt der Chef. Und den Helm
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
Registriert
25.12.07
Beiträge
8.088
Bei Kfz-Mechanikern ist es Usus, dass der Mechaniker eigenes Werkzeug hat, genauso wie im Friseurhandwerk und im grafisch gestaltenden Gewerbe, wo der Arbeitgeber zwar Computer und Software stellt, der Arbeitnehmer jedoch Typometer, Farbkarte usw. selbst mitbringt ...
 

paul.mbp

Sternapfel
Registriert
20.06.09
Beiträge
4.968
@Reservist : man könnte meinen Du bist ein Betriebsratmitglied vom "alten Schlag" der im tagesaktuellen Umfeld mehr Probleme als Chancen sieht ...

Es gibt einen Trend der nennt sich BYOD bring your own device
Da bringt der Mitarbeiter seine eigene IT mit und erhält dafür eine Entschädigung. Und es gibt nicht wenige Mitarbeiter die lieber ein eigenes Macbook / iPhone nutzen als ein Dell Laptop oder Blackberry. Wenn man dem Mitarbeiter diese Freiheit lässt dann erzeugt das Zufriedenheit.

@quiddjes : Statt iCloud ist vielleicht auch www.teamdrive.com/de eine Möglichkeit
 

paul.mbp

Sternapfel
Registriert
20.06.09
Beiträge
4.968
Spiegelbildschirme (also iMac) beißen sich mit der Bildschirmarbeitsverordnung.

NEIN,
das wird zwar immer wieder behauptet, es wird aber lediglich folgendes vorgeschrieben:
"Der Bildschirm muß frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein."

Dieser Anforderungen kann man mit passender Positionierung/Beleuchtung durchaus gerecht werden. Dies ist so auch beschrieben:
"Die Beleuchtung muß der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepaßt sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden."
 

smoe

Roter Winterkalvill
Registriert
13.04.09
Beiträge
11.575
Das ist halt in der Praxis oft nicht so einfach... Und ich kann's auch verstehen wenn ein Arbeitgeber nicht deswegen das ganze Büro umplanen möchte...
 

ThomasN

Cripps Pink
Registriert
17.10.11
Beiträge
153
Das ist ja grundsätzlich löblich, dass du den MA ne Applevollausstattung finanzierst, trotzdem würde ich mich fragen, ob das so sinnvoll ist. Wozu brauchen Mitarbeiter ein Iphone? Da reicht doch auch n ganzes normales Handy aus.

...

Geräte gehören der Firma, sollen für die Arbeit genutzt werden. Fertig. Keine Privatnutzung. Wenn da zuhause irgendwer auf irgendwelchen Internetseiten surft, ist das ja egal, aber Programme installieren? Da sollen MA mal ruhig die Finger von lassen.
eine etwas kurzsichtige Sichtweise ist das schon.
Zum einen muss er als Chef selbst wissen was er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt.
Und zum Anderen, wenn mir mein Chef die Nutzung für privat untersagen würde wäre das eher kontraproduktiv und wurde kaum zur Motivation beitragen. Gott sei Dank hab ich keinen solchen Passus im Vertrag und es wurde mir auch nicht anders untersagt.


--------------------------------------------------------------------------------------
Sent from my iPad using Tapatalk. Tippfehler könnt ihr behalten
 

Reservist

Stahls Winterprinz
Registriert
26.10.10
Beiträge
5.133
Machen muss er es trotzdem. Und wenn die Einrichtung nach Bgi 650, Beleuchtung nach Bgi 856 und generell die BildSchArbV beachtet wird, dann sieht's schlecht mit spiegelbildschirmen aus. Da spiegelt nämlich auch die weiße Wand auch bei indirekter Beleuchtung.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
Registriert
25.12.07
Beiträge
8.088
Ach ja - man müsste, sollte, könnte so viel ...
 

paul.mbp

Sternapfel
Registriert
20.06.09
Beiträge
4.968
Machen muss er es trotzdem. Und wenn ... generell die BildSchArbV beachtet wird, dann sieht's schlecht mit spiegelbildschirmen aus. Da spiegelt nämlich auch die weiße Wand auch bei indirekter Beleuchtung.

http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/anhang_8.html
Keine "störendenen" Reflexionen ist die Anforderung. Wenn sich also der Mitarbeiter bei geeigneter Beleuchtung nicht gestört fühlt ist alles in Butter und die Vorschrift ist eingehalten.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
Registriert
26.10.10
Beiträge
5.133

Gokoana

Bittenfelder Apfel
Registriert
25.12.07
Beiträge
8.088
Sicherheitsfachkräfte sollen ja vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben recht verbreitet sein. ;)

Lieber Reservist, anstatt hier gebetsmühlenartig irgendwelche Verordnungen zu wiederholen, wäre es vielleicht angebracht, diese mit belegbaren Fällen und Beispielen zu untermauern, anstatt sie wieder und wieder herunterzubeten, findest Du nicht?

Gerade in Agenturen und Druckereien sind iMacs sehr verbreitet und es scheint sich tatsächlich niemand daran zu stören.

Das bringt mich zu der Annahme, dass Deine Ausführungen über Arbeitsschutz nur Deiner persönlichen Auffassung entsprechen, die Wirklichkeit aber völlig anders aussieht.
 
  • Like
Reaktionen: paul.mbp

quiddjes

Danziger Kant
Registriert
08.10.09
Beiträge
3.903
Ich war neulich im Apple Store und habe mit dem Business Team gesprochen. Das war sehr, sehr traurig. Ergebnisse:

1. MAS, iTunes-Store-Apps
Es gibt KEINE Alternative zu den personenbezogenen Lizenzen. Sprich: Ich muss für einen Mitarbeiter eine personenbezogene Lizenz kaufen, verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, kann weder er mit der Lizenz was anfangen (die Wahrscheinlichkeit, dass sein Arbeitgeber mit Macs arbeitet, ist recht gering) noch ich bzw. mein Unternehmen.

2. Fernlöschung / Fernsperrung von iOS-Geräten
Die Funktionalität wird von Apple NUR via iCloud unterstützt. Man muss separate Software kaufen, damit man auch auf anderem Wege diese (und andere unternehmenswichtige) Funktionalitäten unterstützen kann.

3. Bezahlung von Apps
Es gibt keine Möglichkeit, dass ich für meine Mitarbeiter Software kaufen kann. Einzige Möglichkeit: Dem Mitarbeiter das App schenken (dabei soll es ja gar nicht ihm gehören, es soll dem Unternehmen gehören und der Mitarbeiter nutzt es)

4. Rechnungen
Der iTunes Store kann keinerlei Rechnungen, die vom Finanzamt akzeptiert werden, erstellen.

5. Einbau einer größeren SSD in ein MB Air
"Das machen wir nicht". Keine Diskussion.


Apple scheinen Businesskunden sch**ssegal zu sein.
 

hosja

Mutterapfel
Registriert
23.03.07
Beiträge
5.252
Ich denke auf lange Sicht muss Apple das wirklich noch was tun.
Was ich bis jetzt gehört habe ist dass geschäftliche iPhone privat genutzt werden dürfen.
Die Apple ID der Mitarbeiter und nicht der Firma gehört.
Für betrieblich genutzte Apps der Kaufpreis über den Beleg erstattet wird.
Wenn der Mitarbeiter geht hat die Firma halt 5€ verloren.

Bei Mac Software habe ich keine Erkenntnisse, aber das würde ich die Apple ID des Mac App Stores auf die Firma laufen lassen, so dass du diese einfach an den nächsten MA übergeben kannst.
 

FrankR

Gascoynes Scharlachroter
Registriert
15.11.07
Beiträge
1.537
Also wir lösen das recht pragmatisch - ab und zu mal einen Gutschein für den Apple Store, den rechnen wir in der Firma ab und gut ist. Wenn das ganze pro Monat unter der EUR 44,- Sachbezugsgrenze bleibt, ist das ganze auch offiziell Steuer/Sv-Frei.