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Apple-Geräte im Unternehmen

quiddjes

Danziger Kant
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Moin moin,

ich bin Freiberufler und hatte bisher eigentlich nie das Problem, zwischen "beruflich" und "privat" zu unterscheiden. Jetzt habe ich den ersten Mitarbeiter eingestellt, weitere werden folgen. Entsprechend meiner bisherigen Gewohnheit werden wir wohl komplett auf Apple setzen, was die IT angeht. Sprich: Laptops von Apple, iPhones, iPads, etc.

Nun stellt sich mir die Frage:

* Wie gehe ich als Unternehmen mit Lizenzfragen um?
* Wie gehe ich als Unternehmen mit Apple IDs um (alles unter einer ID? Jedem seine eigene?)
* Wie trennt man "privat" und "beruflich am Besten?
(Es wird Apps geben, die ich vorgebe, aber sicherlich auch welche, die die MA privat anschaffen wollen)
* Wie kann ich sicherstellen, dass ich immer die Oberhand über die Unternehmensdaten behalte?
(Stichwort Fernlöschung der Geräte bei Verlust oder Austritt des Mitarbeiters)
* Was mache ich mit meiner bisherigen ("gemischt" verwendeten) Apple ID?

Vielleicht gibts ja einen Link, der mir schonmal die meisten dieser Fragen beantwortet....



Gruß und danke


Ralf
 

Mac 2.2

Schweizer Orangenapfel
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Es gibt eine extra Hotline von Apple für Unternehmen (aber bei einem Mitarbeiter macht das nur wenig Sinn). Volumenlizenzen gibt es auch im MAS, aber bei einem 2 Mann Betrieb ist das auch nicht von Nöten. Daher würde ich eine Apple ID für deine privaten Einkäufe nehmen und die andere für geschäftliche. Deinem(n) Mitarbeiter(n) nicht das Passwort von der geschäftlichen Apple ID geben, und ihnen am besten keinen Admin-Zugang auf dem Mac geben (wobei das wieder etwas blöd ist, wenn die Mitarbeiter den Mac auch privat nutzen dürfen). Musst du letztendlich entscheiden.
Unternehmensdaten? Kritische bzw. sensible Daten liegen eben nur bei dir. Fernlöschung und Ortung: Da gibt es einige Möglichkeiten: Undercover, Prey, etc. um nur 2 zu nennen. Mit der iCloud gibt es ja auch die Möglichkeit den Mac zu orten, nur weiß ich nicht ob man den da auch Fernlöschen kann. Zudem musst du beachten, dass "Find my Mac", Prey und Co. nur funktionieren, wenn der Mac mit dem Internet verbunden ist. Daher "braucht" der Dieb Zugang zu einem Account auf dem Mac, um sich mit dem Internet zu verbinden (am besten über einen Dummy-User mit eingeschränkten Rechten). Zusätzlich solltest du noch über Setzen eines Firmware Passwort nachdenken, damit man den Mac nicht ohne weiteres neuinstallieren kann und weiterverkaufen kann. Doch da kann man natürlich immer noch den Mac ohne Festplatte verscherbeln…
Nur mal so ein paar Denkanstöße;)
 

quiddjes

Danziger Kant
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Naja, bei den Apps kann ich auch einfach so vorgehen, dass ich dem Mitarbeiter die jeweilige App schenke (wobei die Lizenz dann personenbezogen auf ihn übergeht, was doof ist - ich kann dann die Lizenz nicht an einen neuen Mitarbeiter weitergeben).

Kritische und sensible Daten liegen nur bei mir? Ein wichtiges Konzept, das der Mitarbeiter erstellt, gehört der Firma und muss natürlich bei ihm liegen - er arbietet ja damit ;)

An das Firmwarepasswort habe ich nicht gedacht, das ist ein wichtiger Anstoß...
 

Mac 2.2

Schweizer Orangenapfel
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Nein. Du kannst doch ganz legal auf bis zu 5 Macs mit nur einer Apple ID Programme installieren.
Na gut, dann wäre eben FileVault nicht schlecht. Da muss natürlich auch Vertrauen bestehen, sodass der Mitarbeiter eben nicht damit Schabernack treibt. Aber mit ner Festplattenverschlüsselung sind die Daten eben vor anderen Dieben geschützt - die nicht das Passwort kennen.
 

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Stahls Winterprinz
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Mitarbeiter bekommen keine Adminrechte, ganz einfach. Unternehmensdaten behälst du so, als dass der Mitarbeiter einfach keine Daten bei sich auf dem Laptop hat, sondern er, wenn er Daten haben will, sich über ein VPn auf den Server einloggt.

Und: Dauerhaft am Laptop arbeiten geht auch nicht, untersagen diverse Vorschriften, da Bildschirm und Tastatur nicht getrennt sind.

Wenn du einen externen Monitor kaufst (dann möglich), bitte einen entspiegelten kaufen.

Spiegelbildschirme (also iMac) beißen sich mit der Bildschirmarbeitsverordnung.


Käufe über den MAS würde ich als Unternehmen übrigens möglichst umgehen, eben wegen der Apple-ID-Problematik, die durchaus nervig ist.

Fast alle Programme kann man auch so kaufen.
 

quiddjes

Danziger Kant
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Mitarbeiter bekommen keine Adminrechte, ganz einfach. Unternehmensdaten behälst du so, als dass der Mitarbeiter einfach keine Daten bei sich auf dem Laptop hat, sondern er, wenn er Daten haben will, sich über ein VPn auf den Server einloggt.

Welcher Server? Wir haben keinen Server.

Und: Dauerhaft am Laptop arbeiten geht auch nicht, untersagen diverse Vorschriften, da Bildschirm und Tastatur nicht getrennt sind.

Das ist mir schon klar.

Käufe über den MAS würde ich als Unternehmen übrigens möglichst umgehen, eben wegen der Apple-ID-Problematik, die durchaus nervig ist.

Fast alle Programme kann man auch so kaufen.

Noch. Das wird sich aber zunehmend ändern. Und was mache ich mit den Apps auf dem iPhone? Die MUSS ich im Store kaufen.
 

ThomasN

Cripps Pink
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Du kriegst ja bei jedem Kauf über den AppStore ohnehin einen Beleg per Mail.
D.h. Die Mitarbeiter können die Apps über einen eigenen Account bezahlen und du gibst ihnen dann die Kohle.
Alternativ gibts ja noch iTunes Gutscheine. Gelten die auch im AppStore?
Dass mit den Daten ist etwas paranoid. Du kannst kaum verhindern dass sich die Mitarbeiter die Daten einverleiben.
Etwas Vertrauen gehört schon auch dazu. Ansonsten darfst ihm eh keinen Laptop geben. Außerdem gibt es für soetwas die Verschwiegenheitsregelungen.
Ich hab auch alle Daten auf meinem Mac. Stündliche Backups per TimeMachine sind Pflicht.


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Pascolo

Gelbe Schleswiger Reinette
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Als Privatkunde...

Um dem noch etwas hinzuzufügen:

NUTZUNGSREGELN

(i) Sie sind berechtigt, die iTunes Produkte nur für den privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch zu nutzen.

Quelle: apple.com

Es verwundert mich, dass man die Einkäufe nur für den privaten Gebrauch verwenden darf. So viel ich weiss, gelten diese Bedingungen für alle Stores, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:

huurst

Auralia
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Du kriegst ja bei jedem Kauf über den AppStore ohnehin einen Beleg per Mail.
D.h. Die Mitarbeiter können die Apps über einen eigenen Account bezahlen und du gibst ihnen dann die Kohle.
Alternativ gibts ja noch iTunes Gutscheine. Gelten die auch im AppStore?
Dass mit den Daten ist etwas paranoid. Du kannst kaum verhindern dass sich die Mitarbeiter die Daten einverleiben.

Eine Verschwiegenheitspflicht sollte der Arbeitsvertrag regeln. Ich habe in meinen Verträgen glaube ich 5 Jahre stehen. Arbeiten bzw. Daten die Deine MA erstellen sind selbstverständlich Eigentum der Firma und somit bei Ausscheiden für diese rein rechtlich nicht verwendbar. Schreibe selber oder lass diesbezüglich einen Passus in deine Arbeitsverträge aufnehmen.
Bezüglich der Privatnutzung der Geräte würde ich zuerst den Steuerberater befragen, Stichwort geldwerter Vorteil.
Das Du die privaten Apps deiner MA bezahlen willst ehrt Dich ja, aber Du brachst eine Rechnung auf Deine Fa., den Prüfer solltest Du bei Nachfrage eine geschäftliche Nutzung erklären können und glaub mir über kurz oder lang dankt Dir das keiner deiner MA.
 

quiddjes

Danziger Kant
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Eine Verschwiegenheitspflicht sollte der Arbeitsvertrag regeln.

An die halten sich aber Diebe oder Finder im Allgemeinen nicht. Daher möchte ich ein Gerät fernlöschen können, wenn es abhanden kommt. ICH, nicht der Mitarbeiter in Eigenverantwortung. Das Thema ist zu wichtig um es Mitarbeitern zu überlassen.

[/QUOTE]Das Du die privaten Apps deiner MA bezahlen willst ehrt Dich ja, aber Du brachst eine Rechnung auf Deine Fa., den Prüfer solltest Du bei Nachfrage eine geschäftliche Nutzung erklären können und glaub mir über kurz oder lang dankt Dir das keiner deiner MA.[/QUOTE]

Ich will die privaten Apps ja gerade NICHT bezahlen, sondern nur die, die ich als Arbeitgeber vorgebe. Ich will aber auf Mitarbeitergeräten keine Zahlungsdaten vom Unternehmen (sprich: von mir selbst) hinterlegen. Daher muss ich das trennen.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Das ist ja grundsätzlich löblich, dass du den MA ne Applevollausstattung finanzierst, trotzdem würde ich mich fragen, ob das so sinnvoll ist. Wozu brauchen Mitarbeiter ein Iphone? Da reicht doch auch n ganzes normales Handy aus.

Wenn das Iphone dem MA hinfällt, und dann? Wer zahlt? Das sorgt kurz oder lang für Probleme.


Gerade die Privatnutzung ist haarig.

Geräte gehören der Firma, sollen für die Arbeit genutzt werden. Fertig. Keine Privatnutzung. Wenn da zuhause irgendwer auf irgendwelchen Internetseiten surft, ist das ja egal, aber Programme installieren? Da sollen MA mal ruhig die Finger von lassen.

Abgesehen davon:
So Scherze wie "Find my Mac" würde ich tunlichst deaktiviert lassen, ich bin mir ziemlich sicher, dass das ganze hochgradig illegal ist, wenn du jederzeit den Mac deines Mitarbeiters orten kannst/könntest, wenn du ihm erlaubt hast, ihn privat zu nutzen.
 

quiddjes

Danziger Kant
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Das ist ja grundsätzlich löblich, dass du den MA ne Applevollausstattung finanzierst, trotzdem würde ich mich fragen, ob das so sinnvoll ist. Wozu brauchen Mitarbeiter ein Iphone? Da reicht doch auch n ganzes normales Handy aus.

Nein, ein Smartphone ist für unsere Prozesse dringend notwendig. Da du diese Prozesse nicht kennst, kritisiere bitte nicht meine Entscheidung.

Wenn das Iphone dem MA hinfällt, und dann? Wer zahlt? Das sorgt kurz oder lang für Probleme.

Das ist ganze einfach. Dafür gibt es Gesetze und Urteile.

Gerade die Privatnutzung ist haarig.

Steuerlich, ich weiß. Sonst nicht.

Geräte gehören der Firma, sollen für die Arbeit genutzt werden. Fertig. Keine Privatnutzung. Wenn da zuhause irgendwer auf irgendwelchen Internetseiten surft, ist das ja egal, aber Programme installieren? Da sollen MA mal ruhig die Finger von lassen.

Auf einem System, wo man selbst für wichtige Sicherheitsupdates das Adminpasswort braucht? Ich sehe meinen Mitarbeiter zu selten, um das selbst machen zu können.

So Scherze wie "Find my Mac" würde ich tunlichst deaktiviert lassen, ich bin mir ziemlich sicher, dass das ganze hochgradig illegal ist, wenn du jederzeit den Mac deines Mitarbeiters orten kannst/könntest, wenn du ihm erlaubt hast, ihn privat zu nutzen.

*lach* Lass mal sein, ich bin Datenschutzbeauftragter, ich verdiene mein Geld damit, Arbeitgebern zu erklären, was sie dürfen und was nicht. DAS (siehe oben) darf ich!
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Zum letzteren: Hast du dafür Belege?

Wenn mich mein AG über meinen Laptop (wo mir ausdrücklich die Privatnutzung genehmigt wurde!!) jederzeit orten könnte, wüsste ich schon, wie oft ich ihn mit nach Hause nehmen würde. Gar nicht.
 

quiddjes

Danziger Kant
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Ja, das Bundesdatenschutzgesetz. Der Rechner gehört MIR und ich habe (mit Kenntnis des Mitarbeiters) das Recht, festzustellen, wo sich mein Eigentum befindet. Was ich NICHT darf, ist das Aufzeichnen dieser Daten.

Die Privatnutzung der Geräte wird ausdrücklich untersagt. Dennoch kann es Sinn machen, dass ein Mitarbeiter sich ein App zieht, von dem ER der Meinung ist, dass ER das für die Arbeit einsetzen will. Dieses App kann ER dann auf eigene Rechnung kaufen oder es lassen.
 

svaeni

Reinette Coulon
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Ich glaube du solltest mal in Ruhe überdenken was du möchtest und anschließend Rechtsrat suchen.
Einiges was du hier schreibst wirkt durcheinander geworfen. Was z.B. die Ortung von Mitarbeitern angeht, würde ich die Blicke ins Telekommunikationsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und ständige Rechtsprechung zum Thema werfen. So schreibt Goal in NZA 2007, 1139 beispielsweise
Auch wenn das Ortungsverfahren mit den Vorschriften des Telekommunikationsrecht übereinstimmt, bedeutet das noch nicht, dass der Arbeitgeber befugt ist, seine von ihm mit einem „Diensthandy” ausgerüsteten Mitarbeiter der LBS-Kontrolle zu unterziehen
. Andererseits darf unter Umständen der Arbeitsplatz Videoüberwacht und das Material aufgezeichnet werden, sofern ein entsprechendes Gesetz, das Grundrechtseingriffe rechtfertig vorliegt, und die Grenzen der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Auch dort gibt es mittlerweile wirklich viele Entscheidungen um einen Orientierungspunkt dafür zu bekommen, wie weit Überwachung erlaubt ist.

Du siehst also, dass deine Information grundsätzlich falsch ist, was nicht verwerflich sondern natürlich ist. Jedenfalls hast du dein Handeln aber zu vertreten, wenn du dich vorher nicht informierst. Das öffnet Schadensersatzansprüchen Tür und Tor.
Unter Umständen kannst du da in große Schwierigkeiten geraten, ich würde mich da beraten lassen um jemanden zu haben, der im Zweifel auch haftet.

Wenn du Daten schützen möchtest, kommst du um Server nicht drumrum. Alles was man lokal speichert ist eben nicht sicher. Wie viel Vertrauen du deinem Mitarbeiter entgegen bringst musst natürlich du wissen. Apple bietet übrigens Lösungen in diesem Bereich an. Mein Arbeitgeber, eine internationale Großkanzlei greift darauf zurück. In wieweit das allerdings für ein so kleines Unternehmen sinnvoll ist, kann ich nicht sagen.

Das nur als Anmerkungen. Du kannst mich natürlich auch ignorieren und einfach lostraten. Vermutlich wirst du durchkommen, falls es aber Komplikationen gibt stehst du da.
 

quiddjes

Danziger Kant
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Können wir uns bitte auf das Thema konzentrieren statt in Rechtsdiskussionen zu verfallen? Wie löse ich die praktischen Probleme, wie z. B. die Rechnungen ohne USt-Ausweis aus dem App Store? Wie verhindere ich das Backup der Unternehmensdaten in die private iCloud des Mitarbeiters? Beides verstößt gegen BDSG und div. NDAs denen das Unternehmen unterliegt. Etc.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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iCloud deaktivieren und privat/geschäftliche Geräte trennen. Ich sehe darin kein Problem. Warum muss das vermischt werden? Du sieht doch, das sorgt doch nur für Probleme.


Ansonsten, ich muss sagen, ich würde als Mitarbeiter nie auf die Idee kommen mir irgendwelche Apps für die Arbeit zu kaufen. Ich arbeite damit, was der Arbeitgeber mir zur Verfügung stellt. Wenn es Schrott ist, ist es das Problem des AGs, nicht meines. Dein Mitarbeiter wird genauso handeln.
 

quiddjes

Danziger Kant
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Kann ich denn iCloud so deaktivieren, dass der User es nicht wieder einschalten kann?