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Amtsgericht München: Gefundenes iPhone muss von Apple nicht entsperrt werden

Martin Wendel

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Amtsgericht München: Gefundenes iPhone muss von Apple nicht entsperrt werden
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Wer ein iPhone findet und dieses beim Fundbüro abgibt, wird nach sechs Monaten – sofern sich der ursprüngliche Besitzer nicht meldet – rechtmäßiger Eigentümer. Wer unser Forum etwas verfolgt wird aber schon mehrmals davon gelesen haben, dass in diesem Fall die iCloud-Aktivierungssperre einen Strich durch die Rechnung macht. Denn trotz Eigentumsnachweis führt Apple keine Entsperrung der Geräte durch. Das Amtsgericht München hat nun rechtskräftig festgestellt, dass dies auch so in Ordnung ist.
Eigentumserwerb an gesperrtem iPhone


Das Amtsgericht begründet die Entscheidung so: Der Kläger sei durch den Fund und den Ablauf der Frist zwar Eigentümer am iPhone geworden, man erwerbe das Eigentum jedoch in dem Zustand, in dem sich der Fundgegenstand nach den sechs Monaten befinde. Der Kläger habe also Eigentum an einem gesperrten iPhone erworben, ein freigeschaltetes iPhone sei zu keinem Zeitpunkt der Fundgegenstand gewesen. Das Amtsgericht hat zudem noch eine zweite Begründung, die jedoch weniger logisch klingt.
Amtsgericht nennt auch datenschutzrechtliche Gründe


Denn weiter heißt es, dass eine Entsperrung auch aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken nicht in Betracht komme. Durch eine Freischaltung erhalte man Zugriff auf sämtliche auf dem Telefon gespeicherten Daten des ursprünglichen Inhabers, die Sperre würde dies ja gerade verhindern. Das stimmt so aber nicht. Denn die iCloud-Aktivierungssperre hat nichts mit dem Zugriff auf die am iPhone gespeicherten Daten zu tun, hier geht es ausschließlich um die Aktivierung auf den Servern von Apple.
Entsperrung nur gegen Kaufnachweis


Unserem Forum ist zu entnehmen, dass Apple die iCloud-Aktivierungssperre nur in einem Fall deaktiviert: Wenn der Besitzer den Kaufbeleg vorweisen kann. Bei Fundgeräten wird das kaum der Fall sein. Der ehrliche Finder erwirbt so, sofern der Vorbesitzer "Mein iPhone suchen" aktiviert hatte und somit die iCloud-Aktivierungssperre eingeschaltet ist, letztendlich Eigentum an einen hübschen Briefbeschwerer.

Bild von Joe Gratz (flickr), bestimmte Rechte vorbehalten

Via WBS-Law.de
 
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Sauron

deaktivierter Benutzer
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Warum? Der Verlierer hatte immerhin 6 Monate zur Wiedererlangung.
 

ChrisW90

Linsenhofener Sämling
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Völlig richtig, dem Finder keinen Zugriff auf die Daten zu gewähren!

Es wär allerdings schön, wenn Apple eine Möglichkeit schaffen würde, dass Behörden oder auch Privatpersonen, einen Hinweis an die gekoppelte AppleID senden könnten, dass das iPhone gefunden wurde und wo man es abholen könnte.
 

Mitglied 105235

Gast
Soweit nachvollziehbar, aber muss man das Zeug nach 6 Monaten eigentlich dann abholen? Denn warum sollte ich mich darum kümmern ein nicht brauchbares iPhones zu entsorgen?
 

Martin Wendel

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Wenn du es nicht abholst, wird es glaube ich versteigert o.ä.
 
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Joh1

Golden Noble
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Soweit nachvollziehbar, aber muss man das Zeug nach 6 Monaten eigentlich dann abholen? Denn warum sollte ich mich darum kümmern ein nicht brauchbares iPhones zu entsorgen?
Ich denke nicht das man als ehrlicher Finder gezwungen wird etwas zu besitzen was man gar nicht haben möchte :D
 

Fresh_Prince

Kantil Sinap
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So wie ich es mir auch immer gedacht und spekuliert habe. Der Finder hat das iDevice in dem Zustand gefunden und erhält es dann auch in diesem Zustand. Dieser ist nun Eigentümer der Hardware, aber nicht des Accounts mit dem die Aktivierungssperre damals aktiviert wurde. Es wird einen Grund gehabt haben wieso diese Schutzfunktion aktiviert wurde. Der genaue Grund sollte aus meiner Sicht erst einmal egal sein. Hier gehe ich ausnahmsweise mal konform mit „aus Prinzip“.

Das mit dem Datenschutz finde ich kedoch auch nicht passend. Denn auch wenn Apple ein iDevice per gültigem Kaufbeleg entsperrt muss das iDevice via iTunes wiederhergestellt werden. Somit gehen eh alle Daten verloren.
 

EmHa

Antonowka
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Warum könnte nicht Apple das iPhone freigeben, jedoch in einem zurückgesetzten Zustand, also ohne jegliche persönliche Daten?
 
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access

Zwiebelapfel
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Also wenn Apple das iPhone im Store hat, könnten Sie es doch nach dem entsperren gleich neu Aufsetzen, so das alle Daten gelöscht sind. Ich glaube ja eher das Apple das bewusst nicht macht.
 
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Mitglied 105235

Gast
Ich denke nicht das man als ehrlicher Finder gezwungen wird etwas zu besitzen was man gar nicht haben möchte :D
Das weiß ich ja nicht, es gehört einen nun ja auf einmal und nütze entsorgt werden, somit entstehen kosten, welche das Fundbüro sicherlich nicht haben will ;)
 

Joh1

Golden Noble
Registriert
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Beiträge
14.476
Das weiß ich ja nicht, es gehört einen nun ja auf einmal und nütze entsorgt werden, somit entstehen kosten, welche das Fundbüro sicherlich nicht haben will ;)
Nein das würde ja bedeuten das man sehr stark Abwegen sollte ob man etwas zum Fundbüro bringt oder nicht ;)

Was passiert, wenn etwas nicht abgeholt wird?

Sollte sich nach sechs Monaten immer noch kein rechtmäßiger Besitzer gefunden haben, geht die Sache automatisch in den Besitz des Finders über, vorausgesetzt dass er nicht darauf verzichtet. Davon ausgenommen sind allerdings Funde, die in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln aufgegriffen wurden. Diese gehen in den Besitz der Stadt oder Gemeinde über und werden in regelmäßigen, längeren Zeitabständen versteigert. Das Geld fließt dann in die Haushaltskasse der Stadt oder Gemeinde.
 
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Mitglied 105235

Gast
Nein das würde ja bedeuten das man sehr stark Abwegen sollte ob man etwas zum Fundbüro bringt oder nicht ;)
Sollte man eh ^^

Den vollen Geldkoffer würde ich da eh nicht hinbringen, den schon leer Geräumten Koffer dagegen schon ;) unabhängig ob ich diesen Koffer nun im Bus oder Bahn finde.


Aber danke für das zitieren wie das geregelt ist.
 

Mitglied 105235

Gast
Kurz noch zum eine Anmerkung zum Thema:

Eigentlich finde ich es schon Interessant, dass Apple nur bei Vorlage einen Kaufnachweis entsperrt aber nicht bei der Vorlage von einen Eigentumsnachweis. Denn das beinhaltet nun ja eigentlich auch das jeder Käufer der sich ein Gebrauchtes Gerät kauft (meistens ja ohne Rechnung), niemals seinen Code bzw. Passwort vergessen sollte. Denn Apple entsperrt das Gerät nicht, da kein Kaufnachweis vorliegt. Höchsten ein Chat Dialog der als Eigentumsnachweis eventuell gelten könnte.

Bzw. der Punkt von Tili ist auch gut
Mal rein spekulativ, hätte ich damit eigentlich einen "Kaufnachweis/Kaufbeleg"?
Die Stadt oder Gemeinde erstellt sicherlich eine Rechnung für das Versteigerte Gerät, vermutlich müssen es sogar wegen der Buchführung, es könnte sonst ja Schwarzgeld sein. Und somit habe ich einen Kaufnachweis oder zählt hier nur die Original Rechnung von Apple bzw. den Laden wo man das Ding gekauft hat.

Edit:
Martin hat Zeitgleich geantwortet und da schon den unteren Teil meines Post beantwortet.

Mit dieser Antwort kann ich leben auch wenn ich sie persönlich nicht akzeptieren kann. Denn ich benötige nicht mal mehr die Rechnung oder die OVP wenn ich ein neu gekauften iPhone zurückgeben will aber für ein entsperren meines eventuell 4 Jahren alten iPhones schon...

Was nun nicht heißen soll, es soll kein Nachweis geben. Das ist gut das sie da was wollen nur sollten sie hier auch andere Papiere noch akzeptieren. Eigentumsnachweis welchen man bei so etwas erhaltet oder die Rechnung die man erhaltet wenn man so ein Gerät über ein Fundbüro ersteigert.
 
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leton53

Stina Lohmann
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1.021
Ob jetzt mit iCloud oder ohne, eine Freischaltung gibt immer Daten preis.
Dass ein iPhone nach 6 Monaten nicht abgeholt wird... na ja, zurück zur Sammelstelle und recyceln, dann hat sich's.
 

Mitglied 105235

Gast
Ob jetzt mit iCloud oder ohne, eine Freischaltung gibt immer Daten preis.
In der aktuellen Form ja, da hast du recht. Apple könnte wenn sie möchten aber sicherlich auch die Freischaltungsprozess bei sich ändern, so dass das Gerät sofort auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wird und sämtliche Daten dann dabei gelöscht werden.

Ganz nach den Motto, wenn sie das Gerät bei sich Freigeschalten haben kommt auf den iPhone eine Meldung mit auf Werkseinstellungen zurücksetzten, das man mit Okay bestätigen muss und dann noch mal ein Meldung in der steht das alle Daten gelöscht werden die sich auf den Gerät befinden und diese muss man auch wieder mit okay bestätigen.

Also ähnlich wie es schon ist, wenn man in iPhone auf Zurücksetzten klickt.
 

happy-koala

Reinette de Champagne
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413
Ich finde das nur mehr als konsequent richtig. Je mehr man über Ausnahmen und Eventualitäten nachdenkt, ob und in welchem Fall man denn nun ein iPhone entsperrt oder eben nicht, um so eher finden sich windige Gesellen mit, na sagen wir, neuen "Geschäftsideen". Es beginnt mit einem Tropfen und endet mit einer Flut... man denke nur an die Möglichkeit, dass sich Behörden das Eigentum an solchen Geräten verschaffen und dann mit dem Argument des Eigentumnsachweises die Freischaltung verlangen könnten... find ich nicht so dolle
 
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