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Alte Hardware in neues MBP einbauen

sakyra

Granny Smith
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Hallo,

ich habe gestern mein neues MBP erhalten.
Ich wollte jetzt von meinem 13'' von 2011 die SSD Festplatte und das Hardwrk Kit (2. interne Festplatte) ausbauen und in das neue MBP einbauen.
Auf der SSD befindet sich momentan noch das OS, ich wollte diese vorher unter Windows (USB Adapter) formatieren (auf exFAT z.b.) um wirklich eine komplette Neuinstallation zu haben, oder brauch ich das gar nicht, weil man bei der OS Mountain Lion Installation die Festplatte ebenfalls komplett formatieren kann bevor man installiert?
Ich habe mir noch 16 GB RAM bestellt, kann ich den auch hinterher einbauen, nachdem alles installiert ist oder wäre es ratsamer zu warten bis er ankommt und dann alles einzubauen und DANACH erst das OS zu installieren? (Wenn das keinen Unterschied macht, dann würde ich die ersten Sachen schonmal einbauen und alles installieren bis der RAM ankommt)

Grüße
Sakyra
 

Martin Wendel

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Häh... warum willst du die SSD unter Windows auf exFAT formatieren?

Dem Betriebssystem ist es egal, ob du danach den RAM aufstockst.
 

Peterpeterpeter

Wilstedter Apfel
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Du weißt, daß Du die Garantie verlierst, wenn Du das das Laufwerk ausbaust?
 

tomasm

Prinzenapfel
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Hi,

ohne das Du auf das neuste BS auf der SSD updatest, wird das neue MACBOOK ggf. von der Platte auch nicht starten bzw. auch keine Neuinstallation von der Recovery Partition machen... ggf. geht das dann noch über die InternetRecovery Option das dauert aber...

Ich hoffe mal, das alles passend ist...

Tomas
 

Peterpeterpeter

Wilstedter Apfel
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Wenn er das DVD-Laufwerk ausbaut verliert er die Garantie, oder nicht?
 

Snoopy181

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Er muss nur nachweisen können, dass er das fachgerecht gemacht hat/hat machen lassen.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Muss er nicht, zumindest nicht während des ersten halben Jahrs. Vielmehr muss ihm der Hersteller/Verkäufer bei einem Schaden nachweisen, dass er etwas verkehrt gemacht oder beschädigt hat (Beweislast beim Hersteller/Verkäufer).

MACaerer
 

Die Banane

Blutapfel
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Muss er nicht, zumindest nicht während des ersten halben Jahrs. Vielmehr muss ihm der Hersteller/Verkäufer bei einem Schaden nachweisen, dass er etwas verkehrt gemacht oder beschädigt hat (Beweislast beim Hersteller/Verkäufer).
Da vermischst du aber Garantie und Gewährleistung.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Tue ich nicht. Es ist hier die Rede von einem neuen MacBook. Also gilt automatisch die gesetzliche Mängelhaftung (früher Gewährleistung genannt). Bekanntlich liegt im ersten halben Jahr die Beweislast beim Hersteller/Verkäufer , dass ein Defekt vom Käufer verursacht wurde. Nach dem ersten halben Jahr muss dagegen der Käufer dagegen beweisen, dass der Schaden nicht von ihm sondern durch Fertigungs- oder Konstruktionsfehler entstanden ist.
Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers, die frühestens nach dem ersten halben Jahr greifen kann.

MACaerer
 

Martin Wendel

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Nein, die Garantie kann genauso im ersten halben Jahr greifen. Und da die Beweislastumkehr bereits nach einem halben Jahr in Kraft tritt, die Garantie aber mind. für 1 Jahr gilt: Was macht man das zweite halbe Jahr über?
 

Die Banane

Blutapfel
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Natürlich hast du mit deiner Aussage grundsätzlich Recht. Zumindest im ersten halben Jahr spielt es keine Rolle ob ein Defekt nun als Garantie- oder Gewährleistungsfall läuft.
Allerdings hatte sich Peterpeterpeter auf die Garantiebestimmungen von Apple bezogen. Um zusätzliche Verwirrung zu vermeiden wollte ich daher nur klarstellen, dass die Gewährleistung doch nicht genau das gleiche wie die Garantie ist.
 

Martin Wendel

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Zumindest im ersten halben Jahr spielt es keine Rolle ob ein Defekt nun als Garantie- oder Gewährleistungsfall läuft.
Spielt insofern eine Rolle, als dass ein Austausch im Rahmen der Garantie bei Apple meistens unkomplizierter ist, als wenn ich das Gerät zum Händler, wie etwa Media Markt & Co., bringe (solange es sich natürlich nicht um einen selbstverschuldeten Schaden handelt).
 

MACaerer

Charlamowsky
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Ihr beide habt dann recht, wenn die Garantie dem Kunden mehr Rechte einräumt als die gesetzliche Mängelhaftung. Das wird aber IMHO nur in Ausnahmefällen so sein. Im Gegensatz zur Mängelhaftung kann der Garantie-Anbieter nämlich die Rahmenbedingungen in seinen AGB festlegen bzw. einschränken. Daher ist es wohl in der Regel so, dass die Mängelhaftung dem Kunden mehr Rechte einräumt als die Garantie.

MACaerer
 

Martin Wendel

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Das stimmt wohl, aber das Recht ist eben nur für ein halbes Jahr wirklich durchsetzbar.
 

Jack Beam

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Muss er nicht, zumindest nicht während des ersten halben Jahrs. Vielmehr muss ihm der Hersteller/Verkäufer bei einem Schaden nachweisen, dass er etwas verkehrt gemacht oder beschädigt hat (Beweislast beim Hersteller/Verkäufer).

MACaerer
Da das Gerät mit großer Wahrscheinlichkeit schlappe 6 Monate Überlebt, sollte man sich darauf eher nicht verlassen :)