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Michael Reimann

Geschäftsführung
AT Administration
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Michael Reimann
Apple sieht sich einer gerichtlichen Herausforderung gegenüber, da Vorwürfe laut werden, dass seine AirTag-Geräte das Stalking erleichtern könnten. Ein US-Bezirksrichter in San Francisco, Vince Chhabria, hat entschieden, dass eine Klage gegen das Unternehmen nicht abgewiesen wird, was die Diskussion um die Sicherheit und den Missbrauch technologischer Produkte erneut entfacht.

In einer jüngsten Entscheidung wies Richter Vince Chhabria Apples Antrag auf Abweisung einer Klage zurück, in der behauptet wird, dass die AirTag-Geräte Stalkern dabei helfen, ihre Opfer zu verfolgen. Die Klage, eingereicht von rund drei Dutzend Frauen und Männern, beruft sich auf Vorwürfe der Fahrlässigkeit und Produkthaftung. Sie argumentieren, dass Apple trotz vorheriger Warnungen über die Risiken, die mit den AirTags verbunden sind, rechtlich belangt werden könne, insbesondere wenn diese Geräte zu unerlaubten Zwecken eingesetzt werden.

Sicherheitsbedenken: Ein zentrales Thema​


Die Kläger:innen behaupten, die Sicherheitsfunktionen der AirTags seien unzureichend, was zu ihrem Missbrauch beigetragen habe. Apple verteidigte sich mit dem Argument, dass die AirTags mit branchenführenden Sicherheitsmaßnahmen entwickelt wurden, um Missbrauch zu verhindern. Die Debatte um die Sicherheit dieser Geräte ist nicht neu; bereits bei der Einführung wurden Stimmen laut, die vor einem potenziellen Missbrauch warnten.

Obwohl Apple darauf besteht, dass die bestehenden Sicherheitsfunktionen ausreichend sind, um Missbrauch zu verhindern, lässt die gerichtliche Entscheidung erkennen, dass die Diskussion über die Verantwortung von Unternehmen für den Missbrauch ihrer Produkte bei weitem nicht abgeschlossen ist. Der Fall wirft grundlegende Fragen nach der Verantwortung von Tech-Unternehmen auf, insbesondere wenn ihre Produkte auf Weisen genutzt werden, die Schaden anrichten können.

Ausblick: Die Zukunft der Produktsicherheit​


Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, die Sicherheit ihrer Produkte kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern. Die Entwicklung von Technologien, die den Nutzern Sicherheit bieten, ohne dabei die Möglichkeit des Missbrauchs zu erhöhen, bleibt eine Herausforderung. Die Entscheidung im Fall Hughes v. Apple könnte wegweisend für die Art und Weise sein, wie Tech-Unternehmen zukünftig mit der Produktsicherheit umgehen.

Die gerichtliche Überprüfung der AirTags von Apple dient als Mahnung an die Tech-Industrie, die Sicherheitsbedenken ernst zu nehmen und proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Während der Ausgang des Verfahrens noch ungewiss ist, steht fest, dass die Diskussion um die Sicherheit und Verantwortung in der Technologiewelt weitergehen wird.

Quelle: Bloomberg
Titelbild: Apple

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Sequoia

Swiss flyer
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Ich finde den Vergleich immer passend, dass man so auch Hersteller von Küchenmessern verklagen könnte.
 
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saw

Sondergleichen von Welford Park
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Ich finde den Vergleich immer passend, dass man so auch Hersteller von Küchenmessern verklagen könnte.

Puh.... kann ich noch mal einen der bei AT sonst so beliebten Autovergleiche sehen? :D

Wie schaut es eigentlich bei den anderen Herstellern aus,
unternehmen die auch etwas gegen die Problematik, weil zumindest bekomme ich nur bei Apple mit dass die es zumindest versuchen?
 

Sequoia

Swiss flyer
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Puh.... kann ich noch mal einen der bei AT sonst so beliebten Autovergleiche sehen? :D
Also der Vergleich passt nach Deiner Ansicht nicht?
Okay. Kann man natürlich so stehen lassen. Darf man auch fragen: warum?
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
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Also der Vergleich passt nach Deiner Ansicht nicht?
Der Vergleich von Küchenmessern und ihren Herstellern ist in einer Diskussion über Tracker einfach nicht zielführend,
da es sich um zwei komplett verschiedene Themen handelt.
Küchenmesser sind Gebrauchsgegenstände für den Haushalt, während Tracker elektronische Systeme sind, die weitreichende Auswirkungen auf die Freiheit und Privatsphäre der Bürger haben können.
Der Vergleich versucht einfach nur die Ernsthaftigkeit des Themas herabsetzen und die Diskussion vom eigentlichen Problem abzulenken.
Ohne jetzt darauf eingehen zu wollen, welche Möglichkeiten WMF im Gegensatz zu Apple und anderen Herstellern von Trackern zur Verfügung stehen, einen Missbrauch ihres Produktes zu verhindern.
 

Sequoia

Swiss flyer
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Dass es sich um verschiedene Dinge handelt, ist ja selbstredend.
Und ich dachte, dass es sofort offensichtlich ist, dass mein Kommentar darauf nicht abzieht.

Es geht viel mehr um die Eigenverantwortung, und was Menschen mit bösen Absichten daraus machen. Und das ist sehr wohl vergleichbar, wenn man etwas zweckentfremdet mit strafbaren Absichten dahinter.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Vielleicht sollte man mit der Begründung Smartphones als solche in Frage stellen. Die kann man ja auch zum Stalken verwenden, wenn sie entsprechend voreingestellt sind. Nahezu jede Technologie lässt sich zum Schaden Dritter einsetzen.

Außerdem hat Apple ja Maßnahmen gegen das Stalken mit AirTags ergriffen. Vielleicht sollte man das Strafmaß für's Stalken erhöhen.
 
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paul.mbp

Sternapfel
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ich bin da voll bei @dtp

anstelle eines Airtags kann ein Stalker auch ein iPhone oder einen Androiden für seine Zwecke missbrauchen… mit dem Vorteil das diese nicht über die „Dich verfolgt ein Airtag“ Warnung detektiert werden.

Und dann gibts ja noch x-beliebig viele andere Tags/Tracker auf dem Markt die man zum stalken missbrauchen kann
 
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SomeUser

Ingol
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anstelle eines Airtags kann ein Stalker auch ein iPhone oder einen Androiden für seine Zwecke missbrauchen… mit dem Vorteil das diese nicht über die „Dich verfolgt ein Airtag“ Warnung detektiert werden.

Ja, kann man. Oder man könnte auch gezielt GPS-Tracker dafür nutzen. Aber was ändert das an der Frage, die AirTags zu beanstanden sind? Wenn - greifen wir den Namen einfach mal wieder auf - WMF ein langschneidiges Messer herausbringt, welches unter waffenrechtliche Regelungen fallen *könnte*, dann würdest du doch auch sagen, dass es angemessen ist, das rechtlich klären zu lassen und nicht argumentieren, dass es doch auch Handfeuerwaffen oder Sprengstoffe gibt, oder?

Und dann gibts ja noch x-beliebig viele andere Tags/Tracker auf dem Markt die man zum stalken missbrauchen kann

Und das spielt für die Klärung eines spezifischen, konkreten Sachverhaltes exakt gar keine Rolle, wie du ja auch weißt.
Es kann vollkommen dahingestellt bleiben, ob ein "ziemlich ähnlicher" Sachverhalt irgendwo gegeben ist. Das ist kein Grund, die rechtliche Einordnung des Einzelsachverhalts vornehmen zu lassen.

Generell aber, kann man zu AirTags ja auch stehen wie man will und ein pauschales Einordnen als "schwarz oder weiß" ist wohl etwas kurz gesprungen. Ich persönlich stehe da irgendwie in der Mitte: Ich sehe durchaus die praktischen Vorteile, aber ebenfalls nicht von der Hand zu weisende Risiken - die auch für andere Produkte gelten mögen, aber noch mal: Das ändert ja nichts daran, dass sie bei den AirTags nunmal vorhanden sind.
 

Sequoia

Swiss flyer
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greifen wir den Namen einfach mal wieder auf - WMF ein langschneidiges Messer herausbringt, welches unter waffenrechtliche Regelungen fallen *könnte*, dann würdest du doch auch sagen, dass es angemessen ist, das rechtlich klären zu lassen und nicht argumentieren, dass es doch auch Handfeuerwaffen oder Sprengstoffe gibt, oder?
Nein, wenn es den Zweck erfüllt, dass es z.B. speziell für ein besonderes Schneiden von besonderem Fleisch konstruiert wurde, würde ich z.B. keine Sekunde daran denken, dass Menschen mit bösen Absichten es zu schlimmeren Taten zweckentfremden könnten.

Ich plädiere noch immer an die Verantwortung der Menschen mit solchen Dingen und bin durchaus der Meinung, dass, gerade bei den AirTags, schon viel getan wurde, um das Stalking zu verhindern. Womöglich mehr, als bei anderen Trackern.
 
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paul.mbp

Sternapfel
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Und das spielt für die Klärung eines spezifischen, konkreten Sachverhaltes exakt gar keine Rolle, wie du ja auch weißt.
Es kann vollkommen dahingestellt bleiben, ob ein "ziemlich ähnlicher" Sachverhalt irgendwo gegeben ist. Das ist kein Grund, die rechtliche Einordnung des Einzelsachverhalts vornehmen zu lassen.

Ich glaub Du hast meinen Beitrag, welchen ich im Zusammenhang mit dem Beitrag von dtp schrieb, missverstanden…

Natürlich steht es jedem frei etwas rechtlich einordnen zu lassen. Im Zusammenhang mit Airtags würde das dann allerdings auch weitere Geräte / Tracker usw. betreffen.

Ich vergleiche keine Messer mit Handfeuerwaffen sondern einen Tracker von Apple mit anderen Trackern bzw. einen Tracker von Apple mit anderen Produkten von Apple. In beiden Vergleichen finden sich gleichartige Möglichkeiten des stalkenden Missbrauchs. Sowohl mit iPhones von Apple, als auch mit anderen Trackern kann man stalken.
 

zaphodbeeblebro

Herrenhut
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Stalking ist ein großes Problem und viele Menschen leiden sehr sehr unter den Folgen dabei und auch danach. Die Strafen dafür müssen deutlich erhöht und die Eingriffsschwelle runter gesetzt werden.
Aber wie schon oft gesagt, jedes technische Device kann dafür verwendet werden, dann noch die ganzen Social Media Apps sind wahre Fundgruben für Stalker.
Apple hat schon viele Dinge bei den AirTags eingeführt um sie vor Missbrauch zu schützen, zumindest es zu erschweren. Ich liebe sie auf jeden Fall im alltäglichen Leben und fände es schade, wenn solch eine tolle Innovation dadurch nicht mehr vorhanden wäre….

Apple hat einfach das Problem, dass ihre Airtags so gut und beliebt sind und sie als große Marke mehr im Mittelpunkt der Diskussion stehen, dass es mehr aufkocht.. die anderen noch viel schlimmeren Möglichkeiten werden dabei leider oft unter den Tisch gekehrt.
 
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Benutzer 255486

Gast
hätte Apple die Prävention von Stalking wirklich im Auge gehabt, wäre der Warnton konstruktionsbedingt aber wohl lauter ausgefallen.😜
ich kann das Gefiepe ja nicht mal mehr hören, wenn so ein Airtag in meiner Jackentasche steckt!

Aber das präventive Kaputtregulieren ist auch keine Lösung! Ich kann mit einem Hammer einen Nagel in die Wand schlagen, oder einem Menschen die Birne ein. Trotzdem hängen Hammer zu hunderten in unseren Baumärkten.

Ohne die Problematik klein reden zu wollen, aber manchmal geht mir die Regelwut auf den Sack!

Btw: gerade Amerika wo der Besitz von Handfeuerwaffen kein Problem darstellt wettert nun gegen Stalking durch Tags.
Wo ist da die Logik?
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
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Btw: gerade Amerika wo der Besitz von Handfeuerwaffen kein Problem darstellt wettert nun gegen Stalking durch Tags.
Wo ist da die Logik?


Whataboutism hilft sicherlich eher weniger bei dem Thema.

Ich kann mit einem Hammer einen Nagel in die Wand schlagen, oder einem Menschen die Birne ein. Trotzdem hängen Hammer zu hunderten in unseren Baumärkten.
Und trotzdem ist das Mitführen von Hämmern in Fußballstadien oder im Handgepäck verboten,
zumindest war es zuletzt so bei der Lufthansa.
Da setzt doch auch keiner auf Eigenverantwortung?
 
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Benutzer 255486

Gast
es gibt zu jedem Thema unterschiedliche Meinungen.
Wer hat da die richtige? Du, ich oder Mister X? Will sagen, wir können gerne Argumente austauschen, aber ein richtig oder falsch sehe ich hier nicht.

Stalking ist ein straffähiger Sachverhalt.
Wir haben die Gesetze und Apple hat technische Einschränkungen dagegen integriert. Das sollte reichen! Ein aus dem Verkehr ziehen der Technologie zum Schutze einiger Betroffener halte ich persönlich daher für übertrieben.
my 5 c🤷
 

Andreas Vogel

Redakteur
AT Redaktion
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Immer schön, wenn Anwälte -vorallem in den USA- mit absehbar ergebnislosen Klagen Millionen verdienen; dann weltweit darüber berichtet wird und sich alle im Anschluss wieder schlafen legen.

Natürlich kann man mit AirTags ne Menge Mist anstellen, wie auch mit Werkzeug und vielen Gegenständen des täglichen Lebens. Zugleich war es immer schon lebensgefährlich morgens aufzustehen:
Sprich: Wer lebt setzt sich Gefahren aus und sollte sich umsichtig und kritisch verhalten. Das gilt auch für dem Umgang mit AirTags.

...GÄHN... ich leg mich wieder hin. Weckt mich, wenn ein AirTag ne Staatskrise ausgelöst hat...
 
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