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iPhone-Drosselung: Sammelklage in Arbeit

thomas65s

Holländischer Prinz
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In Deutschland gibt es keine gesetzliche Garantie, sondern eine Gewährleistung und die dauert sogar 3 Jahre. Somit liegt Apples Garantie weit „darunter“.
Die Gewährleistung dauert 2 Jahre. Nach einem halben Jahr greift die sog. Beweislastumkehr.
Muss dir im ersten halben Jahr der Hersteller beweisen, dass du an dem Schaden schuld bist, um keine Gewährleistung geben zu müssen, musst danach du dem Hersteller beweisen, dass der Schaden ein Produktionsfehler ist. Dieses erste halbe Jahr hat Apple freiwillig(!) auf ein Jahr verlängert. Die zwei Jahre Gewährleistung gelten natürlich trotzdem, das schreibt der Gesetzgeber so vor.

Ich denke auch, dass jeder halbwegs seriöse stationäre Händler innerhalb der zwei Jahre keine Schwierigkeiten machen sollte.
Doch, wird er. Er hält sich ans Gesetz. Denn er selbst müsste dafür aufkommen, der Hersteller haftet da nicht. Und außer Amazon hat kaum jemand die Marktmacht, dem Hersteller ein Entgegenkommen aufzuzwingen.
 

Verlon

Wöbers Rambur
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Die Gewährleistung dauert 2 Jahre. Nach einem halben Jahr greift die sog. Beweislastumkehr.
Es ist andersherum. Die Beweislastumkehr gilt die ersten 6 Monate, denn normalerweise ist natürlich derjenige in der Beweisplficht, der den Mangel anzeigt.

Dieses erste halbe Jahr hat Apple freiwillig(!) auf ein Jahr verlängert.
Das ist eine Funktionsgarantie des Herstellers und hat nichts mit der Gewährleistungspflicht des Händlers zu tun, die sich aus dem Kaufvertrag ergibt. Sind zwei voneinander unabhängige Dinge. Die Gewährleistung ist auch nicht zu verwechseln mit einer Funktionsgarantie, es geht ausschließlich darum, dass das Gerät bei Gefahrenübergang zum Käufer frei von Mängeln war.
 
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