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Die Online-Werbung für die kostenpflichtige Herstellergarantie, Apple Care Protection Plan führt die europäischen Verbraucher in die Irre. So lautet die Begründung einer aktuellen Abmahnung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), die in Zusammenarbeit mit zehn anderen Verbraucherorganisationen aus ganz Europa verfasst wurde. In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung kritisieren die Verbraucherschützer, dass Apple für die erweiterte Garantie wirbt, ohne die Kunden auf das gesetzlich festgelegte, zweijährige Gewährleistungsrecht hinzuweisen. [PRBREAK][/PRBREAK]
In diesem Zeitraum nach dem Kauf hat der Hersteller die Pflicht, die wesentlichen Funktionen eines Produkts zu gewährleisten. Nach der Ansicht des vzbv klärt Apple seine Kunden nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf. Diese gelten in der Europäischen Union unabhängig von der, bei Apple einjährigen, Herstellergarantie. Durch die fehlende Aufklärung könne bei den Käufern der Eindruck entstehen, dass nach einem Jahr ab Kaufdatum kein Anspruch auf Gewährleistung mehr bestehe. Damit verstoße das Unternehmen gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Neben den deutschen Verbraucherschützern sind Organisationen aus Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien an der Aktion beteiligt. Koordiniert wird das Ganze von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC. Bis zum 30. März 2012 hat Apple jetzt noch Zeit, um eine Unterlassungserklärung abzugeben.
In diesem Zeitraum nach dem Kauf hat der Hersteller die Pflicht, die wesentlichen Funktionen eines Produkts zu gewährleisten. Nach der Ansicht des vzbv klärt Apple seine Kunden nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf. Diese gelten in der Europäischen Union unabhängig von der, bei Apple einjährigen, Herstellergarantie. Durch die fehlende Aufklärung könne bei den Käufern der Eindruck entstehen, dass nach einem Jahr ab Kaufdatum kein Anspruch auf Gewährleistung mehr bestehe. Damit verstoße das Unternehmen gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Neben den deutschen Verbraucherschützern sind Organisationen aus Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien an der Aktion beteiligt. Koordiniert wird das Ganze von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC. Bis zum 30. März 2012 hat Apple jetzt noch Zeit, um eine Unterlassungserklärung abzugeben.
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