Die führenden Musiklabels haben gemeinsam eine Klage eingereicht, die weitreichende Folgen haben könnte. Ziel ist es, eine Grundsatzentscheidung über den Umgang mit KI-Tools in der Musikindustrie zu erlangen. Laut der Recording Industry Association of America (RIAA) nutzen die Unternehmen Suno und Udio urheberrechtlich geschützte Musik, um ähnliche Werke zu erzeugen, ohne die Urheber zu entschädigen.
Die Klage, an der sich Sony Music Entertainment, Universal Music Group Recordings und Warner Records beteiligen, folgt auf eine Abmahnwelle von Sony. Diese hatte zuvor rund 700 Anbieter abgemahnt, die geschützte Musik zur Schulung ihrer KI-Modelle nutzten. Die Labels fordern nun eine Vergütung für die Nutzung ihrer Musik durch KI-basierte Komponierdienste.
Die Musikindustrie wirft den beschuldigten Firmen vor, ihre Werke zu verwenden, um vergleichbare Musikstücke kommerziell zu verwerten. Die Anklage umfasst nicht nur die Musik selbst, sondern auch Metainformationen, Songwriting und Cover-Gestaltung. Die Labels betonen, dass sie nicht generell gegen den Einsatz von KI in der Musikproduktion sind. Sie verlangen jedoch, dass die KI-Entwickler für die Nutzung ihrer Inhalte Lizenzen erwerben.
Suno hat bereits auf die Vorwürfe reagiert und den Vorwurf zurückgewiesen, Ergebnisse zu produzieren, die bekannten Künstlern ähneln. Sie behaupten, die Nutzung von Musikernamen zur Imitation von Stimmen sei untersagt. Obwohl nicht bestritten wird, dass urheberrechtlich geschützte Titel als Trainingsmaterial verwendet wurden, sieht sich Suno nicht in einem Lizenzverstoß.
Die rechtliche Debatte konzentriert sich darauf, ob die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material für KI-Training als „Anregung geistiger Produktion“ und „Fair Use“ gelten kann. Das bevorstehende Gerichtsverfahren könnte klären, inwieweit KI-Anbieter lizenzfrei auf Werke von Künstlern zugreifen dürfen. Die Musikindustrie ist klar der Meinung, dass Lizenzverträge notwendig sind. Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch offen und wird mit Spannung erwartet.
Via The Guardian
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