Die Verbraucherzentrale NRW hat Apple bezüglich der Rückgabebedingungen abgemahnt. Nun hat der Konzern eingelenkt, eine Unterlassungsklärung abgegeben und die deutschen AGB entsprechend angepasst.
Gleich mehrere Konditionen der deutschen AGB wurden kritisiert. Ware durfte nur mit Originalquittung und in der ursprünglichen Verpackung retourniert werden. Laut der Verbraucherzentrale eine Einschränkung der Kundenrechte, denn auch eine Rückgabe ohne Verpackung muss möglich sein. Zudem müssen auch Geräte mit aktivierten Sicherheitsfeatures – im konkreten Fall Geräte mit iOS – zurückgenommen werden. Auch im Kleingedruckten gibt es Änderungen. Bisher mussten Fehler “so bald wie möglich” gemeldet werden, dieser schwammige Passus wurde jetzt gestrichen.
In Deutschland dürfen online erworbene Produkte innerhalb von 14 Tagen, im Rahmen des Widerrufsrechts, zurückgegeben werden. Große Einschränkungen dieses Rechts sind nicht vorgesehen, sodass Verbraucherschützer immer wieder gegen etwaige AGB vorgehen.
Apple hat kürzlich die Gewinner der Swift Student Challenge 2024 bekannt gegeben. Diese jährliche Veranstaltung fordert Studenten weltweit heraus, innovative…
Nach einer jüngsten Entscheidung, die iPadOS als digitalen "Gatekeeper" unter das Gesetz über digitale Märkte (DMA) einstuft, hat Apple bestätigt,…
Microsoft hat angekündigt, dass die Passkey-Unterstützung nun für alle Nutzerkonten auf Plattformen wie Apple, Windows und Google verfügbar ist. (mehr …)
Nach der Veröffentlichung der Quartalszahlen für das zweite Quartal 2024 betonte Apple CEO Tim Cook in einem Conference Call die…
Apple hat die Geschäftszahlen für das zweite Quartal 2024 veröffentlicht, die von Januar bis März laufen. In diesem Beitrag möchten…
Apple hat die Finanzergebnisse für Q2/2024 bekannt gegeben. Das Unternehmen erzielte einen Umsatz von 90,75 Milliarden Dollar und einen Gewinn…
Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
Mehr lesen