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Eine einfache Frage:
Was haltet ihr von diesem Vorgehen der Justiz?
Seht ihr diesen Sachverhalt kritisch? Sind die persönlichen Rechte dieses Herrn, mit der Veröffentlichung aus Teilen seiner Strafakte und seinem Wohnsitz, durch den Landrat beschnitten worden?
Was haltet ihr von diesem Vorgehen der Justiz?
Seht ihr diesen Sachverhalt kritisch? Sind die persönlichen Rechte dieses Herrn, mit der Veröffentlichung aus Teilen seiner Strafakte und seinem Wohnsitz, durch den Landrat beschnitten worden?
Quelle: http://www.hallodeutschland.zdf.deHeinsberg: Polizei warnt vor entlassenem Sexualstraftäter
Bürger haben Angst
Die Polizei hat die Bevölkerung vor einem aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter gewarnt, der in einem Dorf bei Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) bei Verwandten wohnt. Der 57-Jährige sei nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft rückfallgefährdet.
Um 18 Uhr standen sie vor dem Haus. 20 Menschen waren es ungefähr, überwiegend Männer. Alle aus dem Dorf. Zuerst waren sie ruhig, warteten und guckten, bis die Ersten riefen: "Kinderschänder raus aus dem Haus". Die anderen fielen ein. Die Stimmung wurde gereizt. "Gut, dass die Polizei da war. Ansonsten wäre vielleicht noch was passiert", sagte ein Augenzeuge am Mittwoch. Die Menschen in Randerath bei Heinsberg wollen sich so oft vor dem Haus treffen, bis der aus der Haft entlassene Sexualverbrecher aus ihrem Ort verschwindet.
Gutachten: Hang zu weiteren Straftaten
1984 hatte der 57-jährige Mann eine 17-jährige Schülerin vergewaltigt und dafür eine sechsjährige Haftstrafe verbüßt. 1994 nahm er zwei Schülerinnen in seinem VW-Bus mit und vergewaltigte sie an einer abgelegenen Stelle stundenlang. Vergangenes Wochenende kam er nach weiteren 14 Jahren Haft aus dem Gefängnis in Bayern frei - gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung zum Schutz der Bevölkerung. Gutachter bescheinigen dem Mann sadistische Züge und einen Hang zu weiteren schwersten Straftaten.
Der Leiter der Polizei, Landrat Stephan Pusch (CDU), ging daraufhin in die Offensive und informierte die Bevölkerung. Alles andere wäre mit seinem Gewissen nicht vereinbar gewesen, sagte er. "Die Information der Bevölkerung war für mich eine der Maßnahmen, das Risiko, das von diesem Täter ausgeht, zu minimieren und die Information der Öffentlichkeit in sachliche Bahnen zu lenken." Er habe nichts gesagt, was nicht schon vorher durch die Medien bekanntgewesen sei. Fernsehteams hätten den Mann von Bayern nach Heinsberg "begleitet" und berichtet. Eine ungewöhnliche Situation wie diese verlange Zivilcourage, auch wenn er sich damit der Kritik aussetze.
Kontroverse Diskussion
Dieser Schritt sei mit dem Recht nicht vereinbar, sagte dagegen eine Sprecherin der NRW-Datenschutzbeauftragten. Straftäter hätten nach Verbüßung ihrer Strafe ein Recht auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft und damit auf freie persönliche Entfaltung. "Man kann sie nicht, wenn das Strafverfahren beendet ist, an den Pranger stellen", sagte Sprecherin Bettina Gayk. Das Vorgehen des Landrats sei "gänzlich ungeeignet", die Bevölkerung zu schützen. Es müssten andere Maßnahmen greifen, etwa eine engmaschige Kontrolle des Entlassenen.
"Wir ziehen den Hut vor dem Landrat. Er war sich sicher bewusst, dass das Folgen haben kann", sagte dagegen Dorfbewohnerin Anja Marx. Sie hat ihre neunjährige Tochter zum Schulbus gebracht, wie alle anderen Mütter an diesem und jedem anderen Morgen seit dem Wochenende. Keine lässt ihr Kind mehr allein auf die Straße, nicht zum Bus, nicht zur Schule, nicht zur Freundin oder nicht zur Oma, die nur zehn Minuten entfernt wohnt. "Wir haben Angst", sagte Anja Marx.