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Justiz - Hat sie hier richtig gehandelt?

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Eine einfache Frage:

Was haltet ihr von diesem Vorgehen der Justiz?

Seht ihr diesen Sachverhalt kritisch? Sind die persönlichen Rechte dieses Herrn, mit der Veröffentlichung aus Teilen seiner Strafakte und seinem Wohnsitz, durch den Landrat beschnitten worden?

Heinsberg: Polizei warnt vor entlassenem Sexualstraftäter

Bürger haben Angst

Die Polizei hat die Bevölkerung vor einem aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter gewarnt, der in einem Dorf bei Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) bei Verwandten wohnt. Der 57-Jährige sei nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft rückfallgefährdet.

Um 18 Uhr standen sie vor dem Haus. 20 Menschen waren es ungefähr, überwiegend Männer. Alle aus dem Dorf. Zuerst waren sie ruhig, warteten und guckten, bis die Ersten riefen: "Kinderschänder raus aus dem Haus". Die anderen fielen ein. Die Stimmung wurde gereizt. "Gut, dass die Polizei da war. Ansonsten wäre vielleicht noch was passiert", sagte ein Augenzeuge am Mittwoch. Die Menschen in Randerath bei Heinsberg wollen sich so oft vor dem Haus treffen, bis der aus der Haft entlassene Sexualverbrecher aus ihrem Ort verschwindet.

Gutachten: Hang zu weiteren Straftaten

1984 hatte der 57-jährige Mann eine 17-jährige Schülerin vergewaltigt und dafür eine sechsjährige Haftstrafe verbüßt. 1994 nahm er zwei Schülerinnen in seinem VW-Bus mit und vergewaltigte sie an einer abgelegenen Stelle stundenlang. Vergangenes Wochenende kam er nach weiteren 14 Jahren Haft aus dem Gefängnis in Bayern frei - gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung zum Schutz der Bevölkerung. Gutachter bescheinigen dem Mann sadistische Züge und einen Hang zu weiteren schwersten Straftaten.

Der Leiter der Polizei, Landrat Stephan Pusch (CDU), ging daraufhin in die Offensive und informierte die Bevölkerung. Alles andere wäre mit seinem Gewissen nicht vereinbar gewesen, sagte er. "Die Information der Bevölkerung war für mich eine der Maßnahmen, das Risiko, das von diesem Täter ausgeht, zu minimieren und die Information der Öffentlichkeit in sachliche Bahnen zu lenken." Er habe nichts gesagt, was nicht schon vorher durch die Medien bekanntgewesen sei. Fernsehteams hätten den Mann von Bayern nach Heinsberg "begleitet" und berichtet. Eine ungewöhnliche Situation wie diese verlange Zivilcourage, auch wenn er sich damit der Kritik aussetze.

Kontroverse Diskussion

Dieser Schritt sei mit dem Recht nicht vereinbar, sagte dagegen eine Sprecherin der NRW-Datenschutzbeauftragten. Straftäter hätten nach Verbüßung ihrer Strafe ein Recht auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft und damit auf freie persönliche Entfaltung. "Man kann sie nicht, wenn das Strafverfahren beendet ist, an den Pranger stellen", sagte Sprecherin Bettina Gayk. Das Vorgehen des Landrats sei "gänzlich ungeeignet", die Bevölkerung zu schützen. Es müssten andere Maßnahmen greifen, etwa eine engmaschige Kontrolle des Entlassenen.

"Wir ziehen den Hut vor dem Landrat. Er war sich sicher bewusst, dass das Folgen haben kann", sagte dagegen Dorfbewohnerin Anja Marx. Sie hat ihre neunjährige Tochter zum Schulbus gebracht, wie alle anderen Mütter an diesem und jedem anderen Morgen seit dem Wochenende. Keine lässt ihr Kind mehr allein auf die Straße, nicht zum Bus, nicht zur Schule, nicht zur Freundin oder nicht zur Oma, die nur zehn Minuten entfernt wohnt. "Wir haben Angst", sagte Anja Marx.
Quelle: http://www.hallodeutschland.zdf.de
 

JJ1308

Raisin Rouge
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Also einen verurteilten Sexualstraftäter, der noch dazu rückfällig wurde, einfach so ohne weiteres nach Ablauf seiner Haftstrafe wieder frei zu lassen halte ich ehrlich gesagt für vollkommen falsch.
Ich habe die Story heute zufällig bei Taff gesehen (beim durchzappen nicht das ich mir das ansehe *gG*) und muss sagen, dass die Eltern in diesem Ort wirklich Angst um ihre Kinder haben. Und dort wird nun sogar die Schule während dem Unterricht versperrt, dass sich niemand unerlaubt Zutritt verschaffen kan.
Und ehrlich gesagt, wäre ich auch sehr, sehr beunruhigt, wenn unmittelbar neben mir ein ehemalige Gefägnisinsasse und noch dazu wieder rückfälliger Kinderschänder wohnen würde...Also die Reaktion der Leute verstehe ich voll und ganz...
 

abi

Zabergäurenette
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oh oh, das wird wohl wieder ein interessanter thread :D
hm, ich weiss nicht... die meisten übergriffe geschehen innerhalb der familie... vielleicht müsste man dann auch väter, brüder und onkel mal präventiv wegsperren bzw. alle mal davor warnen... (ja, ich weiss, sehr überspitzt :D )
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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oh oh, das wird wohl wieder ein interessanter thread :D

Das Thema ansich birgt sehr großes Potenzial zum Diskutieren in sich.

Lassen wir den Rest deines Bietrages mal ausen vor. Den verstehe ich auch irgendwie nicht ganz. ;)
 

Condomi

Pomme Etrangle
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Ist das der selbe Kerl, den der 65-jährige Münchner Richter zu seiner Pensionierung freigelassen hat ?
War bei Akte glaube ich. Sämtliche Ex- & Noch-Mithäftlinge sagten aus :

Er ist gefährlich, er schneidet Kinderbilder aus Versandhaus-Katalogen aus & behauptet das nächste Opfer bringt er dann um, damit es keine Aussage machen kann.

Der Richter ist wie gesagt 5 Tage nach seiner Entscheidung die Sicherungsverwahrung abzulehnen in Rente gegangen, und war nicht zu einem Statement bereit.

Zur Frage des TE :

Mir persönlich tun die Menschen leid, die mit Ihm in diesem Ort wohnen, nicht nur weil er ein verurteilter Sexualstraftäter ist der evtl. Ihre Kinder bedroht, sondern weil ich befürchte das ein "fürsorglicher" Bürger sein eigenes Leben, und das seiner Familie zerstören könnte, indem er Selbstjustiz übt.
 

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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Es war falsch, den Straftäter nach Ende der Strafe einfach auf freien Fuß zu setzen, aber es war genauso falsch (und extrem gefährlich), ihn öffentlich zu denunzieren.
 

JJ1308

Raisin Rouge
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Es war falsch, den Straftäter nach Ende der Strafe einfach auf freien Fuß zu setzen, aber es war genauso falsch (und extrem gefährlich), ihn öffentlich zu denunzieren.

Stimmt...es wäre wohl besser, man hätte ihn irgendwo 300km weiter weg hingebracht um dort zu leben, da er ja dort nicht gerade bekannt ist...immerhin lebt er in dem Ort ja bei seinem Bruder und alle kennen ihn

Doch dann stellt sich mir die Frage, ob es einen Sinn machen würde, ihn 300km weiter weg anzusiedeln? Wohl kaum, weil Opfer gibt es für solche psychisch Kranke genug...
 

Thaddäus

Golden Noble
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Es war falsch, den Straftäter nach Ende der Strafe einfach auf freien Fuß zu setzen, aber es war genauso falsch (und extrem gefährlich), ihn öffentlich zu denunzieren.

Signed. Ich denke das einzig richtige Mittel wäre die Sicherheitsverwahrung gewesen.

Resozialisierung halte ich bei diesen Krankheitsbildern ehrlich gesagt für ein Gerücht.
 

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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Resozialisierung kann funktionieren, auch bei schwer gestörten Straftätern. Aber dazu muss man es überhaut erst mal versuchen und es bedarf einer langen und intensiven Therapie.

@jj1308: Die Ansiedlung an einem anderen Ort wäre auch falsch gewesen. Das Problem ist ja, dass ein rückfallgefährdeter Sexualstraftäter auf freiem Fuß ist, wo er dann, wenn er es tut, wieder zuschlägt spielt dann keine Rolle.
Sicherheitsverwahrung und Therapie wären das einzig Richtige gewesen.
 

Phlip

Kaiser Wilhelm
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Ich verfolge diese ganze Geschichte seit zum ersten Mal darüber berichtet wurde, weil ich enge familiäre Bindungen zu der Gegend habe.

Ich halte grundsätzlich Datenschutz und Persönlichkeitsrechte auch von Straftätern für ein außerordentlich wichtiges Gut.
Was ich hier allerdings absolut nicht nachvollziehen kann ist, warum es nicht zu einer Sicherheitsverwahrung gekommen ist. Soweit die Öffentlichkeit informiert ist, bescheinigen mehrere Gutachter dem Straftäter einen Hang zum Sadismus sowie Rückfallgefährdung. Außerdem hat er jede Therapie bislang abgelehnt oder abgebrochen.
Resozialisierung und (Wieder)Eingliederung in die Gesellschaft müssen jedoch gerade auch vom Straftäter selbst ausgehen. Deshalb habe ich vollstes Verständnis für das Unverständnis und die Sorgen der Anwohner, wenn ich auch die aktuelle Entwicklung direkt vor dem Haus des Bruders des Straftäters mit Sorge beobachte - Hysterie hat selten positive Ergebnisse gebracht.
Man sehe sich nur die teilweise faschistoid-fundamentalistischen Strukturen an, mit denen manche "Opferschutzgruppen" ganz offen arbeiten.

Sollte das Gericht auch im April entscheiden, dass der Straftäter weiterhin auf freiem Fuß bleibt, sehe ich ein Dilemma. Es besteht (s.o.) ganz offensichtlich die realistische Gefahr, dass er wiederum eine Straftat begeht. Würde ihn Volkes Wille also einfach aus Heinsberg vertreiben, so wäre das höchstens der Erfolg über ein Symptom - an anderem Ort ist der Straftäter ja nicht weniger gefährlich.

Ich kann mich also dem bisherigen Tenor des Threads anschließen: Sicherheitsverwahrung ist in diesem Fall das einzig Richtige.
 

schnaps

Roter Eiserapfel
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pranger in der stadt aufstellen, solche schweine sollen leiden!!!
 

Ephourita

Adams Parmäne
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Wer Kinder misshandelt und sie auch noch stundenlang quält, der bekommt mein Mitleid nicht.
 

Mickey12

Fießers Erstling
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Hier hätte die Sicherheitsverwahrung greifen müssen da hier aber die Justiz versagt hatte, wie so oft leider, halte ich es für absolut richtig das die Polizei die Bevölkerung vor solchen Tätern warnt.

Das hier einige meinen das den Tätern Datenschutz zusteht halte ich für ein absoluten Hohn den Opfern(Zukünftigen) gegenüber.
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Zu beginn, meiner Meinung nach gehört ein Vergewaltiger von der ersten Straftat an lange eingespert, an die 10 Jahre, aber ein Kinderschänder nun der gehört für meine Begriffe noch länger eingesperrt...

ABER

Ich würde die Ausführungen hier mit Vorsicht genießen die in dem Artikel geschildert werden.
Weil irgendwie fehlt mir da was. Wenn es beantragt ist, was ist dann mit dem Antrag passiert? Abgelehnt? Wirkungslos weil Fristen überschritten? oder was ist passiert?
Genauso die Frage gibt es gegen Gutachten?

All das wird nicht geklärt und deshalb ist der Artikel ein bisl fragwürdig, meine ich.

Was ich von dem an den Pranger stellen halten soll weiß ich net, ich würde meine Tochter vermutlich auch net allein rumlaufen lassen, trotzdem sagt irgendwas in mir das es trotzdem nicht ganz richtig ist was da gemacht wird. 14 Jahre Gefängnis ist auch nichts schönes und sollte man nicht unterschätzen.

Nichts desto trotz ich weiß nicht was die armen Mädchen die er vergewaltigt hat heute so machen, aber ich hoffe ihr Leben ist nicht zerstört.
 

Blixten

Adams Apfel
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Ist das der selbe Kerl, den der 65-jährige Münchner Richter zu seiner Pensionierung freigelassen hat ?
Der Richter ist wie gesagt 5 Tage nach seiner Entscheidung die Sicherungsverwahrung abzulehnen in Rente gegangen, und war nicht zu einem Statement bereit.
Obwohl ich den von dir beschriebenen Fall nicht kenne, wahrscheinlich nicht. Der Richter æussert sich z.B. hier.

Inhalt zusammengefasst:"Wir als Richter kønnen da nichts machen. Wenn man jemanden in Sicherungsverwahrung nehmen møchte, der dazu nicht von Anfang an verurteilt worden ist, dann geht das nur, wenn es eine neue Faktenlage gibt, die gab es nicht, da muessen wir uns an das geltende Recht halten"

Der Hintergrund ist der, dass der Tæter "nur" zu 14 Jahren Haft und nicht zu 14 Jahren Haft mit anschliessender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden ist und man in einem Rechtsstaat nicht zweimal fuer das selbe Verbrechen verurteilt werden kann. Wenn ueberhaupt sind also die Richter und Gutachter in dem Prozess vor 14 Jahren zu kritisieren.

Den Wohnort des Mannes øffentlich zu machen halte ich fuer falsch. In letzter Konsequenz kann das nur darauf abziehlen, ihn dort wegzumobben. Was auf und zukommt, wenn ein solches Verhalten Schule macht, kann sich jeder selbst ausmalen. Wer will schon neben einem Kinderschænder, Vergewaltiger, Mørder, Schlæger, besoffen Autofahrer, Porno-Raubkopierer oder Drogensuechtigen wohnen um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Ein Konjunkturpacket fuer Umzugsunternehmen und Gift fuer (fast) jeden Stadtteil.
 
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Kassian

Weisser Rosenapfel
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So sehr ich auch für Datenschutz bin, aber die Warnung der Bevölkerung war hier wohl eine Gewissensentscheidung und es wurden nach wohl sorgfältiger Abwägung die Rechte der Allgemeinheit über die des Einzelnen gestellt.

Nun mag man die Frage stellen wenn man hier anfängt wo hört man dann auf?

Doch wenn eine Sicherheitsverwahrung offenbar unmöglich ist und die Gutachter bestätigen das eine Rückfallgefahr besteht dann wäre es mehr als fahrlässig wenn man die Bevölkerung nicht informiert.

Man stelle sich nur vor die Justiz hätte ihn entlassen ohne das darüber groß berichtet worden wäre und dann wird er rückfällig. Dann versetze man sich in die Lage der Opfer bzw. der Angehörigen wenn die das alles erfahren würden, denen würde es dann herzlich wenig nutzen wenn der "Datenschutz" (der in Deutschland doch ohnehin nur Makulatur ist wenn schon von jedem Bundesbürger sämtliche Daten auf Dvds rumgeistern) gewahrt geblieben wäre.

Zwar glaube ich durchaus an die Möglichkeit einer Resozialisierung, aber wenn die Prognosen auf ein Gefährdungspotential hinweisen wäre eine Nichtinformation der Anwohner zumindest fahrlässig gewesen.

Ich möchte wohlgemerkt nicht derjenige sein der so eine Entscheidung zu treffen hätte, aber Respekt das man sie so getroffen und begründet hat, die Courage hätte sicherlich nicht jeder.

Die (aktuell) zuständigen Richter konnten offenbar nicht anders handeln, wenn dann wurde der Fehler wie Blixten schon sagte damals beim Schuldspruch gemacht.

Jedem der bei diesem kontroversen Thema einer anderen Meinung ist sei diese belassen, das hier repräsentiert nur meine Sicht der Dinge zu dem speziellen Fall.
 

NeXT

Uelzener Rambour
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Ich möchte folgendes zubedenken geben.

Es handelt sich hierbei um einen rechtskräftig verurteilten Straftäter, der seine Strafe ordnungsgemäß verbüsst hat. Somit ist er schlicht und ergreifend ein freier Bürger unseres Landes. Ich möchte in keinsterweise die von ihm begangenen Straftaten verherrlichen oder für ihn Partei ergreifen, aber die Regeln, die das miteinander einer Gesellschaft regeln gelten nun mal für alle. Und somit hat die Justiz richtig gehandelt.

Falsch hingegen ist meiner Meinung nach die Momentane Gesetzeslage, die keine vernünftige Betreuung solcher Täter nach der Haftzeit vorsieht.
 

abi

Zabergäurenette
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es ist ja wie oft so: sobald es um kinder, tiere oder andere gruppen geht, schaltet der verstand aus und die biertischdiskussion beginnt. und wenn es nach einigen geht, müsste ein vergewaltiger in scheibchen geschneidet, auf 'nem marktplatz serviert werden oder was weiss ich. leute, verliert die relationen nicht aus den augen: eine vergewaltigung ist kein mord.

natürlich ist eine vergewaltigung schlimm. auch kipo ist schlimm. aber trotzdem. dem opfer ist damit nicht geholfen und potentielle täter stören sich nicht daran...