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In Sachen Zensursula wegen Internetsperren:
Das Gericht ist nach vorläufiger Rechtseinschätzung der Auffassung, dass es keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt, die Sperrlisten an Internetprovider (nichtstaatliche Institution) weiterzugeben. Die beabsichtigte Praxis sei rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Chef des Bundeskriminalamtes daher in einem gerichtlichem Eilverfahren aufgegeben, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Damit soll der ob erste BKA-Mann an Eides Statt versichern, dass bislang keine Sperrlisten an Internetprovider übermittelt wurden.
Die Sache hat zunächst einen Haken:
Gibt BKA-Chef-Ziercke die Versicherung ab, dürfte sich das einstweilige Verfügungsverfahren erledigt haben. Denn dann gebe es mangels Weitergabe keine Eilbedürftigkeit.
Kann sein, dass Zensursula auf diesem Weg sich selbst ein Bein stellte, die Sache ist durch das Gesetz noch nicht hinreichend klar geregelt. Damit wären zunächst die Internetsperren auf diesem Weg nicht zu realisieren.
Quelle
Das Gericht ist nach vorläufiger Rechtseinschätzung der Auffassung, dass es keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt, die Sperrlisten an Internetprovider (nichtstaatliche Institution) weiterzugeben. Die beabsichtigte Praxis sei rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Chef des Bundeskriminalamtes daher in einem gerichtlichem Eilverfahren aufgegeben, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Damit soll der ob erste BKA-Mann an Eides Statt versichern, dass bislang keine Sperrlisten an Internetprovider übermittelt wurden.
Die Sache hat zunächst einen Haken:
Gibt BKA-Chef-Ziercke die Versicherung ab, dürfte sich das einstweilige Verfügungsverfahren erledigt haben. Denn dann gebe es mangels Weitergabe keine Eilbedürftigkeit.
Kann sein, dass Zensursula auf diesem Weg sich selbst ein Bein stellte, die Sache ist durch das Gesetz noch nicht hinreichend klar geregelt. Damit wären zunächst die Internetsperren auf diesem Weg nicht zu realisieren.
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