Xbox 360 SCHROT ?

MC QUEEN

Raisin Rouge
Registriert
13.10.08
Beiträge
1.191
hi

seit nem Monat macht meine Xbox 360 nur noch Zicken ! zeigt kein signal ! also eingeschickt kam repariert zurück 2 tage später KEIN SIGNAL :(
Wieder eingeschickt und wieder ging es 2 tage dann wieder KEIN signal :-c

Hattet ihr das auch schon mal ? Bin jetz ernsthaft am überlegen mir ne PS3 zuzulegen !
 

qwertz804

Welscher Taubenapfel
Registriert
31.01.09
Beiträge
771
Findest du es sinnvoll, so eine Frage in einem Appleforum zu stellen? :)
 

MC QUEEN

Raisin Rouge
Registriert
13.10.08
Beiträge
1.191
könnte hier nich so wirklich reinpassen aber hier im cafe dürfte es doch reingehören oder ? Apple hat ja leider keine eigene spielekonsole :(
 

MC QUEEN

Raisin Rouge
Registriert
13.10.08
Beiträge
1.191
supa könten wir uns jetz wieder zu meiner frage witmen ?
 

Applesauce

Tydemans Early Worcester
Registriert
11.12.08
Beiträge
397
Leg Dir ne PS3 zu, XBOX ist doch eine unholderrei!
Ich kann Dir bei dem Problemchen leider nicht helfen, sorry! :)

Musste nochmal einschicken, wenns gratis ist natürlich - setze Dich in Verbindung!

Grüße
 

Josiwebster

Damasonrenette
Registriert
21.12.07
Beiträge
493
Ich würde die Xbox nochmal einschicken, wenn sie dann nicht geht hast du das Recht auf eine neue Xbox !

Pflichten des Verkäufers / Nachbesserung
Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Wahl des Käufers

  • die Ware zu reparieren oder
  • für Ersatz zu sorgen.
Die gewählte Art der Nachbesserung muss für den Verkäufer zumutbar sein.
In aller Regel hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Gelingt ihm die Nachbesserung nicht, kann der Kunde

  • den Kaufpreis mindern. Dann braucht er nur den geminderten Kaufpreis zahlen bzw. kann einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.
  • vom Vertrag zurücktreten. Er bekommt sein Geld zurück, hat aber die Ware sowie möglicherweise gezogene Nutzungen zurückzugeben.
  • vom Händler Schadensersatz verlangen. Dies ist möglich, sofern der Händler nicht beweisen kann, dass ihn an dem Mangel kein Verschulden (Verursachen des Mangels, ihn kennen oder kennen müssen) trifft. Das Vorliegen eines konkreten Schadens muss der Kunde beweisen.