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Wohnung kündigen nur einmal im Jahr?

  • Ersteller member_39348
  • Erstellt am

member_39348

Gast
Hallo,

ich habe mir meinen schon seit längerer Zeit bestehenden Mietvertrag mal genauer durchgelesen. Dort steht, das ich nur einmal im Jahr bei mir zum 31.08 kündigen kann. Galt nicht immer die Frist von 3 Monaten, oder kann der Vermieter das wie in meinen Fall auch auf nur einmal im Jahr ausweiten?
 

VisioNOIR

Holländischer Prinz
Registriert
23.08.09
Beiträge
1.871
Der Vermieter kann auch einen Vertrag mit einem Kündigungsverzicht (beider Seits) auf bestimmte Zeit, welche im Mietvertrag hinterlegt sein muss, aufsetzen. Dann verpflichtet sich der Mieter, bis zu jenem genannten Datum, das Objekt zu mieten. Danach gelten für den Mieter die dreimonatige Kündigungsfrist, für den Vermieter halt die entsprechend festgelegten Kündigungsfristen, welche nach der Dauer der bisherigen Mietzeit gelten.

Dein Mietvertrag liest sich nicht rechtskonform. Lass das auf jeden Fall im Mietvertrag ändern! Zur Not mit Hilfe einer Verbraucher-/Mieterschutzorganisation.
 

MacAlzenau

Golden Noble
Registriert
26.12.05
Beiträge
22.522
Ist das vielleicht ein Zeitmietvertrag, der auf ein Jahr gilt? Den kann man (ein- oder zweimal?) verlängern, und dann gibt es im Prinzip schon einen festen Kündigungstermin. Irgendwann geht er aber automatisch in einen unbefristeten Vertrag über. Kann natürlich sein, daß der Vertrag selbst noch vom Zeitvertrag ausgeht - da müsste man dann nichts ändern, denn das hätte sich schon per Gesetz erledigt.
 

mphilipp

Jonagold
Registriert
31.01.10
Beiträge
21
Hallo,
m.E nach sind Mietrechtliche Sachen im BGB geregelt. Falls sich der Mietvertrag mit dem BGB in manchen Punkten widerspricht, geht das BGB vor und es ist unerheblich wie es im Vertrag geregelt wurde. (nicht bei staatlichen Wohnheimen)
Schau d.h. mal im Bürgerlichem Gesetzbuch nach, was genau zur Kündigung steht.
Habe dazu leider keine Quellen, da es nur Halbwissen ist.