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Ursprüngliche Meldung vom 05.11.2011, 01:44 Uhr:
Paukenschlag im Patentkrieg: Nachdem Apple zuletzt gegen Samsung einige gerichtliche Erfolge einfahren konnte, scheint sich nun das Blatt zu wenden. Das Landgericht Mannheim verbietet Apple für Deutschland mit sofortiger Wirkung den Verkauf von Geräten, die ein Mobilfunk-Patent von Motorola verletzten.
Der deutsche Patentrechtsexperte Florian Müller veröffentlichte in der Nacht auf Samstag das angebliche Gerichtsurteil in seinem Blog. Auch wenn nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dem Schreiben um ein Fake handelt, deuten Wortwahl, Erscheinungsbild und einige weitere Faktoren darauf hin, dass das Schriftstück authentisch ist. Apple und Motorola waren für uns zu so später Stunde allerdings für keine Stellungnahme erreichbar.
[h=2]Sofortiges Verkaufsverbot für iPhones[/h]
Bei dem Urteil handelt es sich um ein Versäumnis-Urteil, also einen Schuldspruch, der zustande kam, da Apple es versäumte, auf die Anschuldigungen von Motorola zu reagieren. Laut Urteil darf Apple in Deutschland keine „mobilen Geräte“ mehr vertreiben, die gegen ein Motorola-Patent auf drahtlose Kommunikation verstoßen. Dieses Patent wurde Motorola 2003 zugesprochen und beschreibt „ein Verfahren zum Durchführen einer Rückwärtszählfunktion während eines mobiltelefoninitiierten Transfers für ein Paketfunksystem“. In welcher Form das iPhone und eventuell auch das iPad mit 3G dagegen verstoßen, ist uns derzeit noch nicht bekannt.
Da Apple jedoch verpflichtet wird, Motorola zwecks Bemessung einer Schadensersatzsumme offenzulegen, in welchem Umfang gegen das Patent verstoßen wurde, dürften schon bald weitere Informationen zu dem Schutzrecht bekannt werden. Auch wenn Apple mit Sicherheit gegen das Urteil vorgehen wird, kann das Verkaufsverbot laut Schuldspruch unabhängig von einem eventuellen Widerspruch vorläufig vollstreckt werden.
Update 02.01.2011, 09:00 Uhr:
Inzwischen liegen zu dem Urteil einige neue Informationen vor, die leider auch viele neue Fragen aufwerfen, statt etwas Licht ins Dunkel zu bringen. So verweist Apple in der Angelegenheit auf ein kurzes Statement, das zwar immerhin die Echtheit der Gerichtsdokumente bestätigt, aber datrüber hinaus wenig Aussagekraft hat: „Das ist eine verfahrenstechnische Angelegenheit und hat nichts mit dem Ausgang des eigentlichen Falles zu tun. Es betrifft derzeit weder unsere Fähigkeit in Deutschland Geschäfte zu machen, noch Produkte zu verkaufen.“
Eine mögliche Begründung für diese Selbstsicherheit könnte im Adressaten des Urteils liegen: Dort ist die Rede von „Apple Inc.“, also dem amerikanischen Mutterkonzern und nicht von „Apple GmbH“, also der deutschen Tochterfirma, die hierzulande für den Vertrieb zuständig ist. Allerdings verweist Patent-Experte Müller zu Recht darauf, dass es Apple Inc. hierzulande nicht nur verboten ist „mobile Geräte zu liefern“, sondern auch sie „anzubieten“. Und zumindest letzteres wird durch die deutsche Website apple.de, die nur eine Umleitung zu apple.com/de, auf jeden Fall getan. Da diese Website inklusive des Online-Shops Apple Inc. und nicht der Apple GmbH gehört, müsste das Urteil zumindest in diesem Fall greifen. Darüber hinaus wäre es Apple Inc. verboten, neue Geräte zur Apple GmbH nach Deutschland zu liefern, weshalb es theoretisch keinen neuen Nachschub an iPhones mehr geben dürfte.
Wir bleiben selbstverständlich weiterhin für Sie am Ball und informieren Sie an dieser Stelle, sobald sich neue Entwicklungen in diesem komplizierten aber hochspannenden Fall ergeben. (cel)
Hab es gerade bei chip.de gefunden: Aber seht selbst
http://business.chip.de/news/Urteil-Apple-darf-iPhone-nicht-mehr-verkaufen_52633688.html
Paukenschlag im Patentkrieg: Nachdem Apple zuletzt gegen Samsung einige gerichtliche Erfolge einfahren konnte, scheint sich nun das Blatt zu wenden. Das Landgericht Mannheim verbietet Apple für Deutschland mit sofortiger Wirkung den Verkauf von Geräten, die ein Mobilfunk-Patent von Motorola verletzten.
Der deutsche Patentrechtsexperte Florian Müller veröffentlichte in der Nacht auf Samstag das angebliche Gerichtsurteil in seinem Blog. Auch wenn nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dem Schreiben um ein Fake handelt, deuten Wortwahl, Erscheinungsbild und einige weitere Faktoren darauf hin, dass das Schriftstück authentisch ist. Apple und Motorola waren für uns zu so später Stunde allerdings für keine Stellungnahme erreichbar.
[h=2]Sofortiges Verkaufsverbot für iPhones[/h]
Bei dem Urteil handelt es sich um ein Versäumnis-Urteil, also einen Schuldspruch, der zustande kam, da Apple es versäumte, auf die Anschuldigungen von Motorola zu reagieren. Laut Urteil darf Apple in Deutschland keine „mobilen Geräte“ mehr vertreiben, die gegen ein Motorola-Patent auf drahtlose Kommunikation verstoßen. Dieses Patent wurde Motorola 2003 zugesprochen und beschreibt „ein Verfahren zum Durchführen einer Rückwärtszählfunktion während eines mobiltelefoninitiierten Transfers für ein Paketfunksystem“. In welcher Form das iPhone und eventuell auch das iPad mit 3G dagegen verstoßen, ist uns derzeit noch nicht bekannt.
Da Apple jedoch verpflichtet wird, Motorola zwecks Bemessung einer Schadensersatzsumme offenzulegen, in welchem Umfang gegen das Patent verstoßen wurde, dürften schon bald weitere Informationen zu dem Schutzrecht bekannt werden. Auch wenn Apple mit Sicherheit gegen das Urteil vorgehen wird, kann das Verkaufsverbot laut Schuldspruch unabhängig von einem eventuellen Widerspruch vorläufig vollstreckt werden.
Update 02.01.2011, 09:00 Uhr:
Inzwischen liegen zu dem Urteil einige neue Informationen vor, die leider auch viele neue Fragen aufwerfen, statt etwas Licht ins Dunkel zu bringen. So verweist Apple in der Angelegenheit auf ein kurzes Statement, das zwar immerhin die Echtheit der Gerichtsdokumente bestätigt, aber datrüber hinaus wenig Aussagekraft hat: „Das ist eine verfahrenstechnische Angelegenheit und hat nichts mit dem Ausgang des eigentlichen Falles zu tun. Es betrifft derzeit weder unsere Fähigkeit in Deutschland Geschäfte zu machen, noch Produkte zu verkaufen.“
Eine mögliche Begründung für diese Selbstsicherheit könnte im Adressaten des Urteils liegen: Dort ist die Rede von „Apple Inc.“, also dem amerikanischen Mutterkonzern und nicht von „Apple GmbH“, also der deutschen Tochterfirma, die hierzulande für den Vertrieb zuständig ist. Allerdings verweist Patent-Experte Müller zu Recht darauf, dass es Apple Inc. hierzulande nicht nur verboten ist „mobile Geräte zu liefern“, sondern auch sie „anzubieten“. Und zumindest letzteres wird durch die deutsche Website apple.de, die nur eine Umleitung zu apple.com/de, auf jeden Fall getan. Da diese Website inklusive des Online-Shops Apple Inc. und nicht der Apple GmbH gehört, müsste das Urteil zumindest in diesem Fall greifen. Darüber hinaus wäre es Apple Inc. verboten, neue Geräte zur Apple GmbH nach Deutschland zu liefern, weshalb es theoretisch keinen neuen Nachschub an iPhones mehr geben dürfte.
Wir bleiben selbstverständlich weiterhin für Sie am Ball und informieren Sie an dieser Stelle, sobald sich neue Entwicklungen in diesem komplizierten aber hochspannenden Fall ergeben. (cel)
Hab es gerade bei chip.de gefunden: Aber seht selbst
http://business.chip.de/news/Urteil-Apple-darf-iPhone-nicht-mehr-verkaufen_52633688.html