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Wie lange ist eine "offene" Rechnung einforderbar?

uhura

Carola
Registriert
09.03.08
Beiträge
112
Hallo,

wie lange darf ein Händler eine offene Rechnung einfordern?

Hintergrund: Ein Artikel wurde bestellt. Dann storniert aber dennoch geliefert. Der Rechnungsbertrag wurde erst dem KK abgezogen und dann wieder gutgeschrieben.

Danke für die Info`s und bitte keine moralischen Diskussionen.
 

Hallo

Gast
Soweit mir bekannt, verjährt eine Rechnung im Kaufrecht nach zwei Jahren.
 

skepsis

Westfälische Tiefblüte
Registriert
07.02.06
Beiträge
1.050
gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo

Gast
Hi uhura,

gemäß §195 BGB verjährt eine Forderung nach drei Jahren. Wichtig ist hierbei der Verjährungsbeginn! Um hier nicht weiter ins Detail zu gehen, verweise ich mal auf diesen Wikipedia Eintrag.
Wikipedia stellt natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft dar, also im Zweifelsfall lieber professionellen Rat holen!

Gruß
Skepsis

Kaufrecht wurde von 6 Monaten nach 2 Jahren angehoben (2002). Drei Jahre stimmt leider nicht, es sei denn es liegt ein arglistiges Verschweigen vor, dann sind es wieder drei Jahre - zu lesen hier:

http://www.handelskammer-bremen.ihk...ay/Versteckte_Dateien/Verjaehrungsfristen.jsp

3. Kaufrecht:
Die Verjährungsfrist im Kaufrecht für Gewährleistungsansprüche wird von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert. Für Baustoffe, die eine Mangelhaftigkeit eines Bauwerkes hervorgerufen haben, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre (s.u.). Die 30jährige Verjährungsfrist gilt für die Fälle, in denen die Kaufsache aufgrund eines (dinglichen) Rechts (z. B. Eigentum) eines Dritten von diesem herausverlangt werden kann.

Bei arglistigem Verschweigen gilt die neue Regelverjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis von Anspruch und Schuldner.

Die Aufrechnung mit einer verjährten Forderung bleibt möglich sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn der Anspruch noch nicht verjährt war zu dem Zeitpunkt, zu dem erstmals aufgerechnet oder verweigert werden konnte.

Grüße

Hallo