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[5] Wie lange Garantie?

Martin Wendel

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Die Information auf dieser Webseite stimmt nicht. Apple bietet weiterhin eine Garantie von 12 Monaten an, die über einen AppleCare Protection Plan bzw. AppleCare+ um 12 Monate erweitert werden kann.
 

MACaerer

Roter Herbstkalvill
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Ich meine der ACCP erweitert die Garantie um 24Monate, also auf insgesamt drei Jahre.

MACaerer
 

Martin Wendel

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Bei den iDevices nur um 12 Monate.
 

Schniko

Reinette Coulon
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Bei Macs ja. Bei iOS-Geräten wird es AUF 24 Monate verlängert.
 

messeb

Braeburn
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Bitte nicht Garantie und Gewährleistung durcheinander werfen.

Apple bietet weiterhin ein Jahr Garantie an. In dieser Zeit sind sie sehr kulant bzgl. Austausch/Reparatur.
Aber diese Garantie (ohne Apple Care usw.) ist nur ein Versprechen von Apple und kann jederzeit auch ohne Grund aufgehoben werden. Man halt also keinen rechtlichen Anspruch auf bestimmte Leistungen von Apple.
(Wenn man ein Apple Care (+) Paket abgeschlossen hat, hat man einen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen, an den sich Apple dann auch halten muss)

Anders ist es mit der GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG. Diese gilt 24 Monate nach Kauf eines Produktes von einem gewerblichen Händler. Und diese gesetzliche Gewährleistung gilt für alle Produkte, egal ob Wasserkocher, Fernseher oder eben ein Apple Smartphone. Es soll einfach einen Käufer davor schützen dass ein Produkt innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf ohne äußeren Einfluss kaputt geht.
Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in Beweispflicht, dass das Produkt in Ordnung war und in den anderen 18 Monaten muss bei einem etwaigen Schaden der Käufer beweisen, dass die Ursache schon beim Kauf (ansatzweise) vorhanden war.
Bei elektronischen Produkten ist es in der Regel sehr einfach für den Kunden zu beweisen: Sollten keine äußeren Schäden vorhanden sein und keine spezielle Sensoren (wie der für Feuchtigkeit) ausgelöst worden sein, so war die Ursache des Schaden schon vorher da - und eine kostenlose Reparatur muss der HÄNDLER (dies ist nicht immer Apple) organisieren. D.h. wenn man außerhalb der einjährigen Apple-Garantie ist IMMER an den Händler wenden, wo man das Gerät auch wirklich erworben hat.
Aber vor Fahrlässigkeit des Kunden, wie z.B. ein Display-Schaden schützt die gesetzliche Gewährleistung nicht

Im zweiten Jahr nach dem Erwerb des iPhones gilt also nur die GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG durch den Händler. Etwaige Display-Schäden usw. werden dann nicht mehr so kulant behandelt, wie im ersten Jahr der Garantie. Nur wenn das Gerät ein so kaputt geht, hat man Anspruch auf eine Reparatur bzw. Ersatz. Für einige Nutzer ist daher ein AppleCare(+) Paket geeignet.

Das es bei Apple häufig zu einem Missverständnis zwischen Garantie und Gewährleistung kommt, liegt an Apple selbst. Apple hat jahrelang verschwiegen, dass auch für Sie und alle Apple Händler die Gewährleistung von zwei Jahren gilt und vor kurzen wurden Sie dazu gezwungen dies zu erwähnen.
Es hat sich also eigentlich nichts geändert, bloß denken jetzt einige Leute sie hätten zwei Jahre Garantie bei Apple. Aber wenn man aus rein rechtlicher Sicht geht, hat man nur einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer, mehr ist gesetzlich nicht garantiert.
 
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Martin Wendel

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Apple bietet weiterhin ein Jahr Garantie an. In dieser Zeit sind sie sehr kulant bzgl. Austausch/Reparatur.
Aber diese Garantie (ohne Apple Care usw.) ist nur ein Versprechen von Apple und kann jederzeit auch ohne Grund aufgehoben werden. Man halt also keinen rechtlichen Anspruch auf bestimmte Leistungen von Apple.
Wenn Apple dir beim Kauf eine Garantie gibt, müssen sie sich auch an die Bedingungen halten. Du hast also sehr wohl einen rechtlichen Anspruch darauf und Apple kann den Garantieanspruch nicht "jederzeit ohne Grund" aufheben.
 
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Kojak19

Hochzeitsapfel
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Kann ich so nicht ganz vollständig unterschreiben,
wenngleich auch größtenteils gut erklärt:

1.) Eine Garantie seitens des Herstellers stellt ebenfalls eine Verbindlichkeit dar, es gelten die Garantiebedingungen, mit denen der Hersteller zum Kaufzeitpunkt geworben hat. Die Bedingungen kann er größteils frei festlegen. Eine Garantie besagt, dass davon eingeschlossene Eigenschaften/Beschaffenheiten über den angegebenen Zeitraum gesichert sind.
Die Garantie kann unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. Diese sind grundsätzlich erst einmal frei regelbar.

2.) Die so genannte Gewährleistung schützt wie angesprochen den Käufer vor einer mangelhaften Lieferung.
Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Nachweispflicht, dass das Produkt frei von Mängeln an den Kunden übergeben wurde (bei technischen Produkten faktisch unmöglich).

Nach einem halben Jahr kommt es zur Beweislastumkehr, nun muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war.
Dies ist gerade bei technischem Gerät im Prinzip als unmöglich zu betrachten.

Auf Apple bezogen heißt das: Ohne ACCP bist du nach einem Jahr angeschmiert.

* Dieser Beitrag stellt keinerlei rechtlich verbindliche Aussage dar, sondern maximal einen groben Umriss der Thematik.
 

raven

Golden Noble
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Bei uns scheint dies etwas anders zu sein. Provider und Premiumreseller gewähren mittlerweile 2 Jahre Garantie. Ist relativ neu. beim Provider ist dies seit Anfangs 2013, beim Premiumreseller seit Mitte des Jahres.
 
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Martin Wendel

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Laut hier auch in der Schweiz nur ein Jahr Garantie von Apple und zwei Jahre gesetzlicher Verbraucherschutz/Gewährleistung durch den Händler.
 

messeb

Braeburn
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Wenn Apple dir beim Kauf eine Garantie gibt, müssen sie sich auch an die Bedingungen halten. Du hast also sehr wohl einen rechtlichen Anspruch darauf und Apple kann den Garantieanspruch nicht "jederzeit ohne Grund" aufheben.

Jein, natürlich müssen Sie Ihre Versprechungen einhalten. Wobei die Versprechen in Grundzügen die "Apple-Garantie" auch nicht mehr ist als den gesetzlichen Händler-Gewährleistung entsprechen. D.h. die von vielen Kunden erfahrene Kulanz eines Austauschgerätes usw. ist IMHO nirgendswo festgeschrieben. Also kann Apple schon die Praxis jederzeit ändern, z.B. mehr reparieren als austauschen, was ja auch der Fall ist.

Was ich doch in den letzten Jahren immer mehr beobachte ist, das sich Kunden bei Schäden, die auf ein fehlerhafteste Produkt schließen, immer an die Hersteller der Produkte wenden und sich von dessen Garantie hinters Licht führen lassen.
Da wird dann auf ein Mal einer kostpflichtigen Reparatur zugestimmt, weil man ja aus der Hersteller-Garantie ist, obwohl man eigentlich noch innerhalb des gesetzlichen Händlergewährleistung ist.
Irgendwie vergessen wir bei US- und asiatischen Konzernen wohl unsere Rechte als Verbraucher.
Ich hatte bspw. noch nie ein Problem ein äußerlich einwandfreies Elektro-Produkt bei einem Schäden innerhalb der zwei Jahre Gewährleistung zu reklamieren, und da kam schon einiges auf mich zu: Von Fön, über Drucker bis hin zum Fernseher.
 

messeb

Braeburn
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Nach einem halben Jahr kommt es zur Beweislastumkehr, nun muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war.
Dies ist gerade bei technischem Gerät im Prinzip als unmöglich zu betrachten.

Es ist eben nicht unmöglich. Die Gesetzeslage bzw. Urteile von Gerichten sind sehr verbraucherfreundlich.
Hast du beispielsweise bei einem Smartphone keine äußerlichen Schäden und haben bestimmte "Sensoren", wie der für Feuchtigkeit, nicht angeschlagen, bist du als Verbraucher schon fein raus.
Die Beweislast muss nämlich zumutbar umsetzbar sein, und da die Smartphones heutzutage alles fest verschraubt und verklebt haben, kann durch das äußere Erscheinungsbild schon seine Beweislast führen.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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So etwas sind im Härtefall einzelne Gerichtsurteile, die jetzige Auslegung ist Verbraucherunfreundlich bis zum Erbrechen.
 

Martin Wendel

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Wobei die Versprechen in Grundzügen die "Apple-Garantie" auch nicht mehr ist als den gesetzlichen Händler-Gewährleistung entsprechen.
Gewährleistung und Garantie sind per Definition unterschiedlich, schon alleine wegen des Zeitpunktes. Während die Garantie für den besagten Zeitraum die Funktionsfähigkeit des Gerätes verspricht, schützt die Gewährleistung vor Mängeln, die beim Kauf bestanden haben.

Also kann Apple schon die Praxis jederzeit ändern, z.B. mehr reparieren als austauschen, was ja auch der Fall ist.
Ob nun ausgetauscht oder repariert wird, ist letztendlich doch egal. Hauptsache man hat wieder ein funktionierendes Produkt.

Ich hatte bspw. noch nie ein Problem ein äußerlich einwandfreies Elektro-Produkt bei einem Schäden innerhalb der zwei Jahre Gewährleistung zu reklamieren, und da kam schon einiges auf mich zu: Von Fön, über Drucker bis hin zum Fernseher.
Dann hattest du Glück oder bei den richtigen Händlern gekauft. Fakt ist, du musst ab 6 Monate nach dem Kauf beweisen, dass ein Mangel (im Ursprung) schon beim Kauf bestanden hat. Das ist de facto unmöglich. Falls ein Händler das Produkt trotzdem im Rahmen der Gewährleistung annimmt, ist das nicht mehr als Kulanz und Kundenservice.

Ein Gerät wie ein Smartphone kann noch auf so viele weitere Arten beschädigt sein, als durch Sturz oder Flüssigkeit. Verwendung schlecht verarbeiteter Netzteile, Verwendung außerhalb der erlaubten Betriebstemperaturen, Übertakten des Gerätes und damit Schäden an der Hardware durch Überhitzung, etc. All das siehst du dem Produkt äußerlich nicht an, trotzdem trifft dich die Schuld. Wie willst du also beweisen, dass du das Produkt so verwendet hast, wie es dir der Hersteller vorgibt? Es ist unmöglich.
 

messeb

Braeburn
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So etwas sind im Härtefall einzelne Gerichtsurteile
Darauf wird es im schlimmsten Fall aber immer drauf hinauslaufen, egal bei welchem Gesetz. Wenn zwei Parteien eine unterschiedliche Ansicht haben, egal welche Partei die Beweislast hat, muss eine dritte Instanz entscheiden.

Ein Händler kann nämlich auch innerhalb der ersten 6 Monate behaupten, dass er der Kunde Schuld an dem Schaden sei und die Gewährleistung versagen. Dann muss der Kunde wieder etwas unternehmen. So eine komplette Sicherheit, wie man sie sich die gerne immer wünscht, bekommt man eigentlich nie und nirgendwo. Selbst bei irgendwelchen teuren Zusatzversicherungen, wo man denkt man hätte alle Unwägbarkeiten ausgeschlossen, wird meist nicht mehr "garantiert" als bei der Gewährleistung.

Und wenn man sich auch nur ein Mal anschaut, was Käufer alles versuchen zu reklamieren, ist die deutsche Gewährleistung doch für beide Seiten nicht so schlecht. Und hat man mal mit einem Händler schlechte Erfahrung gemacht, dann geht man dort halt nie wieder hin.
 

messeb

Braeburn
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Gewährleistung und Garantie sind per Definition unterschiedlich, schon alleine wegen des Zeitpunktes. Während die Garantie für den besagten Zeitraum die Funktionsfähigkeit des Gerätes verspricht, schützt die Gewährleistung vor Mängeln, die beim Kauf bestanden haben.
Garantie ist meiner Ansicht nach kein Versprechen auf Funktionsfähigkeit eines Gerätes, sondern einfach nur irgendwelche Versprechen die in irgendeinem Fall eintreten.
Es gibt ja durchaus Hersteller die weniger garantieren, als der Gesetzgeber durch die Gewährleistung vorgibt.

Aber ich glaube diese Diskussion geht jetzt im Endeffekt zu weit und da sollten sich Anwälte und Gerichte drum kümmern. ;) *Ich ziehe mich wenigstens raus*
Wir haben uns ja zusammen die Frage beantwortet und darauf geeinigt, das Apple von sich aus ein Jahr freiwillig ein Garantie anbietet und in den ersten zwei Jahren für den Verbraucher eine gesetzliche Gewährleistung gilt.
 

purzel

Melrose
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...
Wir haben uns ja zusammen die Frage beantwortet und darauf geeinigt, das Apple von sich aus ein Jahr freiwillig ein Garantie anbietet und in den ersten zwei Jahren für den Verbraucher eine gesetzliche Gewährleistung gilt.

Darauf braucht sich hier niemand zu einigen, das ist so. Und eine Garantie ist ist i.d.R. ein Versprechen, das das Gerät in einem bestimmten Zeitraum so funktioniert, wie es vorgesehen ist. Obwohl ... wenn du hier im Forum quer liest, vermutet mancher, dass ihm noch ganz andere Dinge garantiert würden.
 

Pille87

Jonagold
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Nutzen bzw. haben viele von euch diesen ACPP ? Hatte schon jemand damit Erfahrungen? Lohnt es sich? Danke :)