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Wie kann ich Geld für kleine Aufgaben verlangen?

Kenso

Pomme au Mors
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Hallo,

endschuldigt die dumme Frage, aber ich blicke durch den ganzen Rechtsdschungel nicht so ganz durch. Ich würde gern hier und da ab und zu mal für Bekannte eine kleine Homepage basteln, ein paar Fotos machen oder vielleicht ein kleines Filmchen. Da das ganze natürlich nicht mal so nebenbei geht (wenn ich daran denke, was schon allein mein Fotoapperat gekostet hat bzw. wieviel Arbeit teilweise hinter sowas steckt!), möchte ich dafür gern Geld bekommen. - Nur, darf ich das? Bzw. was muss ich tun, damit ich das darf? Das Problem ist z.B., dass ein Bekannter von mir Musikschulleiter ist. Wenn der mir dann so einen Job gibt, braucht der eine offizielle Rechnung. Was muss ich denn tun, um sowas machen zu dürfen? Ich will ja davon nicht leben müssen, sondern einfach ein bisschen was nebenbei verdienen, also gar nix wildes eigentlich.

Muss ich dafür dann ein Gewerbe anmelden? Oder eine Firma? Oder was auch immer? Wie wird man denn "Freelancer"?
Wär cool, wenn mich da jemand mal aufklären könnte... :/

Gruß, Micha
 

Conny

Starking
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Soweit ich das weißt musst du ein Gewerbe anmelden. Kostet bei mir zum Beispiel 40 € in der Stadt, da kannst du auch gleich mehrere Branchen eintragen lassen, wenn du es eh einmal machst. Wie etwa Promotion (wenn du mal Flyerverteilen gehst, oder als Unternehmensberater). Ich weiß nicht genau was du wegen den Homepages eintragen lassen müsstest, aber das sollten sie dir sagen können. Das einzige Problem was ich an der Sache sehe, ist die lebenslange Verpflichtung eine Einkommenserklärung zu machen, aber wenn es nur ein kleiner Nebenverdienst ist, kommst du eh unter alle Grenzen und das ist dann kein großer Aufwand. Dann musst du dich nur noch wegen der MwST erkundigen, da du die dann glaube abführen müsstest. Aber ja auch was wieder bekommst...Eine Firma brauchst du dann nicht Gründen, denn es bist ja eh nur du der haftbar gemacht werden kann. Ich hoffe ich konnte dir helfen, sag mir mal was da raus kam, ich hab das in gewisser Zukunft auch vor...muss nur noch etwas lernen wie das mit den Hompages geht;)
 

maeeeth

Damasonrenette
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ein Freund von mir arbeitet nebenbei als Computer-"Notarzt". der hat nen Gewerbe angemeldet und muss nicht viel zahlen, weil er allein is. ne Ich-AG oder so...
 

Kenso

Pomme au Mors
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Danke schonmal :)
Der Link hat mich schon ein bisschen weitergebracht, ich bin nur noch etwas unsicher, weil ich ja gar nicht arbeitstätig bin zur Zeit - meine Hauptbeschäftigung besteht darin, mich auf mein Studium vorzubereiten, was dann offiziell... ja, keine Ahnung, was ich offiziell bin - am ehsten noch Arbeitslos, aber ich bin nirgends gemeldet (ist das eigentlich Pflicht, sich arbeitslos zu melden?)...

Deshalb frage ich mich halt, wie das mit der ganzen Steuergeschichte ist:
sofern es sich lediglich um einmalige oder gelegentliche Übernahme von selbstständiger Nebentätigkeiten handelt, ist sogar die [Mitteilung ans Finanzamt] entbehrlich. Dann genügt es, wenn Sie Ihre Einkünfte bei der nächsten Einkommensteuererklärung angeben.
Bisher bezahle ich keinerlei Steuern - also müsste ich dem Finanzamt mitteilen, dass ich nun Nebenberuflich tätig bin und dann müsste ich dafür Steuern bezahlen, richtig?
Kann man überhaupt nebenberuflich tätig sein, ohne Hauptberuflich tätig zu sein?
Warum Webdesign unter Paragraf 18 Einkommensteuergesetz fallen soll und damit nicht gewerbepflichtig sei soll, entzieht sich meinem Denkvermögen (denn Webdesign ist keine künstlische Tätigkeit, sondern geht mehr in die Werbeindustrie, die eigentlich gewerbepflichtig sein müsste, soweit ich das verstehe?).
An der Tatsache, dass ich noch über meinen Vater krankenversichert bin, ändert sich also nichts?

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, brauch ich, sofern ich wirklich nur ab und an mal einen Auftrag annehme, tatsächlich nur dem Finanzamt bescheid sagen, die entsprechenden Gewinne versteuern und das wars? Nicht mal ein Gewerbe brauch ich, weil es sich hier ja um eine "gelegentliche Übernahme von selbstständiger Nebentätigkeiten handelt", richtig?

Irgendwie klingt das so einfach...
Achja: Wie siehts aus mit der Mwst? Ich habe gehört, wenn ich Mwst. eintreiben würde, könnte ich die auch wieder absetzen und so z.B. einen neuen Mac Pro ohne Mwst. bekommen? Stimmt das? Brauche ich dazu immernoch nur dem Finanzamt bescheid sagen oder würde ich dazu schon mehr brauchen?

Gruß, Micha
 

Skeeve

Pomme d'or
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Ich denke, wenn eine offizielle Rechnung benötigt wird, solltest Du schon die MwSt. ausweisen können und dann wirst Du wohl ums Finanzamt nicht herumkommen. Aber vielleicht ist das, was Du da machst, ja eine freiberufliche Tätigkeit! Damit kämst Du um eine Gewerbeanmeldung herum.
 

linga

Gast
es kommt darauf an, was du verdienen willst. bleibst du per definition "kleinstunternehmer", musst du keine mwst ausweisen und du hast es erheblich leichter mit der steuererklärung. ein gewerbe musst du idr. schon anmelden, wenn du selbstständig arbeitest und ja, du bist dann ein freelancer.
so wie du die sache beschreibst, kommst du nicht über den höchstsatz des kleinunternehmers (ist festgesetzt, nachschaun) und dadurch hast du noch zusätzlich den vorteil billger anbieten zu können, da du keine mwst abführen musst.
 

Klaus1966

Jonathan
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Danke schonmal :)
...
Warum Webdesign unter Paragraf 18 Einkommensteuergesetz fallen soll und damit nicht gewerbepflichtig sei soll, entzieht sich meinem Denkvermögen (denn Webdesign ist keine künstlische Tätigkeit, sondern geht mehr in die Werbeindustrie, die eigentlich gewerbepflichtig sein müsste, soweit ich das verstehe?).
...
Gruß, Micha

Gute Webseiten sind nicht künstlich aber durchaus künstlerisch gestaltet und keine Werbung.

Das der Inhalt vielleicht Werbung ist, ist was völlig anderes.
 

pixelpainter

Stechapfel
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Ich denke, wenn eine offizielle Rechnung benötigt wird, solltest Du schon die MwSt. ausweisen können und dann wirst Du wohl ums Finanzamt nicht herumkommen.

Also mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. MWSt ist ein recht sensibles Thema, vor allem, hat man einmal angefangen MWSt auszuweisen, muss man sie auch dem Finanzamt gegenüber angeben! Solange also keine Umsätze bis zur gültigen Grenze abzusehen sind, würde ich da auch erstmal gar keine MWSt ausweisen. Zumal man dann auch, falls man sie ausweist, für jedes Jahr vom Finanzamt entsprechend der "zu erwartenden Umsätze" eingestuft wird.

*Wenn* es möglich ist, würde ich vorher einfach mal mit einem Steuerberater sprechen.

Dass es keine Formvorschriften für eine Rechnung gibt, kann ich allerdings nicht nachvollziehen, die gibt es nämlich sehr wohl...

Mein "Vorredner" hat eigentlich die wesentlichen Punkte, die erstmal wichtig sind, genannt.
 

amertexos

Gloster
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Um Deine Fragen umfassend zu beantworten, würde ich Dir folgendes vorschlagen:
Lasse Dich doch beispielsweise von einem Steuerberater kurz mündlich beraten. frage aber vorab, was die Beratung kostet. Ich denke mal , dass Du dann genau weißt, welche Fehler vermieden werden können. Es wäre doch eine Schande, wenn Du durch ungeschicktes Handeln nachher Dein schwer verdientes Geld an Dritte, wie die Steuer, Sozialabgaben, trägst.
2. Möglichkeit
Es gibt in den Buchhandlungen jede Menge günstige( aktuelle !!!!! ) Literatur zur Firmengründung. Da müsste das Geeignete auch für Dich dabei sein. Der Vorteil zum meist umsonstigen net ist, dass Profis diese Bücher schreiben und die wollen natürlich ihr Wissen verkaufen, was man nicht verdenken kann.
 

streuobstwiese

Schafnase
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Es gibt auch bei deiner zuständigen IHK Broschüren und Bücher über die ersten Schritte in die Selbständigkeit. Dort gibt es auch Beratung und Kurse zu dem Thema.
 

Sunto

Allington Pepping
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ohne Gewerbeschein und/oder Anmeldung beim Finanzamt, nennt man es "Schwarzarbeit".
 

iyotta

Erdapfel
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Freiberufler und Kleinunternehmer

Hallo,

endschuldigt die dumme Frage, aber ich blicke durch den ganzen Rechtsdschungel nicht so ganz durch. Ich würde gern hier und da ab und zu mal für Bekannte eine kleine Homepage basteln, ein paar Fotos machen oder vielleicht ein kleines Filmchen. Da das ganze natürlich nicht mal so nebenbei geht (wenn ich daran denke, was schon allein mein Fotoapperat gekostet hat bzw. wieviel Arbeit teilweise hinter sowas steckt!), möchte ich dafür gern Geld bekommen. - Nur, darf ich das?
Natürlich darfst du das machen. Sobald man jedoch regelmäßig Einnahmen erzielt oder die Tätigkeit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist, sind gewisse Formalitäten zu beachten.
Bzw. was muss ich tun, damit ich das darf?
An erster Stelle steht die Frage, ob mal als Freiberufler oder als gewerblicher Einzelunternehmer anzusehen ist. Die richtige Einordnung der eigenen Tätigkeit ist bedeutend für viele nachfolgende Entscheidungen, gerade im steuerrechtlichen Bereich. Viele Existenzgründer und Einsteiger bringen die unzähligen Begriffe immer wieder durcheinander und treffen daher oft falsche Entscheidungen. Wer ist also Freiberufler? Kurz gesagt: Wer nicht Freiberufler ist, ist gewerblicher Einzelunternehmer.

Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt an. Gewerbliche Unternehmer melden ihr Gewerbe zusätzlich bei der Gemeinde an (Gewerbeschein).
Das Problem ist z.B., dass ein Bekannter von mir Musikschulleiter ist. Wenn der mir dann so einen Job gibt, braucht der eine offizielle Rechnung. Was muss ich denn tun, um sowas machen zu dürfen? Ich will ja davon nicht leben müssen, sondern einfach ein bisschen was nebenbei verdienen, also gar nix wildes eigentlich.
Soweit man das aus den wenigen Worten schließen kann, müsste man hier von einem Gewerbe ausgehen, so dass eine Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich ist.
Muss ich dafür dann ein Gewerbe anmelden? Oder eine Firma? Oder was auch immer?
Also ja. Eine Firma ist wieder etwas anderes. Ein Einzelunternehmer tritt grundsätzlich unter seinem vollständigen Namen auf. Will er jedoch unter einem anderen Firmennamen, z.B. "Webdesign Müller" auftreten, ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Dann wird man eingetragener Kaufmann und kann unter seiner Firma auftreten.
Wie wird man denn "Freelancer"?
Freelancer sind frei übersetzt "Freier Mitarbeiter". Der Begriff des Freelancer hat sich vor allem in den kreativen Bereichen IT und Software, Multimedia und Werbung, Kunst und Musik durchgesetzt.Freelancer arbeiten in der Regel projektbezogen und stellen ihr Wissen und Können einem bestimmten Projekt auf bestimmte Zeit zur Verfügung. Freelancer gibt es im freiberuflichen und im gewerblichen Bereich. Entsprechende Projekte werden auf sog. Freelancer- Börsen angeboten. Freelancer wird man also, indem man sich bei bestimmten Projekten bewirbt und hierfür beauftragt wird.


Wär cool, wenn mich da jemand mal aufklären könnte... :/

Ich hoffe, die Informationen waren hilfreich. Ein umfassendes Angebot mit Informationen und Ratschlägen für Existenzgründer, Freiberufler, Künstler und Unternehmer gibt es im [von Apfeltalk entfernt].
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

groove-i.d

Rote Sternrenette
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Ich hoffe, die Informationen waren hilfreich. Ein umfassendes Angebot mit Informationen und Ratschlägen für Existenzgründer, Freiberufler, Künstler und Unternehmer gibt es im [von Apfeltalk entfernt] [/URL].

Verlinkung auf Verdacht der Werbung entfernt. Tauscht sowas via PN aus, bitte!
 

iFriese

Alkmene
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Gute Webseiten sind nicht künstlich aber durchaus künstlerisch gestaltet und keine Werbung.

Das der Inhalt vielleicht Werbung ist, ist was völlig anderes.

Wenn man "Webdesign" nur auf das "Design" der Webseite bezieht, dann kann ich dem in etwa zustimmen. Ansonsten ist das "basteln"/programmieren einer Webseite nicht wirklich ein künstlerischer Prozess. Man kann kreativ programmieren, so wie man fast alles kreativ machen kann. Aber "künstlerisch" - damit tue ich mich schwer.
 

iFriese

Alkmene
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Also mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. MWSt ist ein recht sensibles Thema, vor allem, hat man einmal angefangen MWSt auszuweisen, muss man sie auch dem Finanzamt gegenüber angeben! Solange also keine Umsätze bis zur gültigen Grenze abzusehen sind, würde ich da auch erstmal gar keine MWSt ausweisen. Zumal man dann auch, falls man sie ausweist, für jedes Jahr vom Finanzamt entsprechend der "zu erwartenden Umsätze" eingestuft wird.

Verstehe ich nicht!

Man kann doch ganz normale Rechnungen schreiben inklusive MWSt.! Später reicht man die Rechnungen beim Finanzamt ein. Je nachdem wieviel man am Ende des Jahres verdient hat, zahlt man die MWSt. zurück oder man darf sie behalten.

Was wäre denn, wenn unerwartet ein großer Auftrag reinkommt. Plötzlich verdient man mehr als gedacht. Soviel, dass man nun doch MWSt. zahlen muss. Wie soll dann dieser "Kleinunternehmer" nachträglich die MWSt. von seinen vorherigen Kunden verlangen?
 

mdi

Carola
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115
äh, nein. mit "freier auswahl" hat das alles eher weniger zu tun.

ich hoffe, ich habe gültige zahlen im kopf. das prinzip sollte sich aber nicht geändert haben, sonst kriege ich im nächsten mai probleme... grenzwert für die kleinunternehmer-regelung sind 17.500 euro umsatz im ersten jahr der existenzgründung. bei der meldung zur steuerlichen erfassung (entscheidender teil der anmeldung zur aufnahme einer selbständigen/freiberuflichen tätigkeit) legst du selbst einmalig für 5 jahre fest, ob du in deinen rechnungen die umsatzsteuer erhebst und demzufolge im gegenzug vorsteuern abziehen kannst.

du entscheidest also einmalig im voraus, falls dein zu erwartender umsatz unter 17.500 euro liegt (ebenfalls eigene angabe/schätzung), ob du die kleinunternehmer-regelung in anspruch nimmst oder nicht.

nimmst du sie in anspruch, darfst du keine umsatzsteuer erheben und musst diese demnach auch nicht an das finanzamt abführen. im gegenzug kannst du aber auch nicht die umsatzsteuer, die du selbst bei tätigkeitsrelevanten rechnungen zahlst, zurückverlangen (vorsteuerabzug). du bist damit von der monatlichen abgabe einer umsatzsteuer-voranmeldung befreit, in der diese posten gegeneinander aufgerechnet werden.

nimmst du die regelung nicht in anspruch, musst du umsatzsteuer erheben und kannst den vorsteuerabzug geltend machen. du bist dann zur monatlichen umsatzsteuer-voranmeldung verpflichtet. die einzige umsatzabhängige "einstufung", die das finanzamt vornimmt bzw. vornehmen kann, ist der evtl. entfall der kleinunternehmer-regelung, also die verpflichtung zur umsatzsteuererhebung und -voranmeldung, falls der tatsächlich erzielte umsatz über 17.500 euro liegt. das wird in der jährlichen umsatzsteuererklärung festgestellt. rückwirkend gilt die verpflichtung natürlich nicht, man muss also keine "nachforderungen" an kunden stellen.

grundsätzlich ist die umsatzsteuer als durchlaufender posten zu verstehen, der bei einer kleineren tätigkeit uu. mehr aufwand verursacht als finanziellen sinn zu ergeben. man sollte die entscheidung einerseits davon abhängig machen, wie hoch eigene investitionen in die tätigkeit ausfallen, für die man aufgrund des vorsteuerabzuges keine "mehrwertsteuer" mehr zahlt. das geht vom radiergummi über den dsl-anschluss bis zum MacPro. andererseits sollte man aber bei so einer nebentätigkeit auf jeden fall berücksichtigen, wie der potentielle kundenkreis aussieht. sind das hauptsächlich firmen, die selbst wiederum die gezahlte umsatzsteuer als vorsteuer zurückerhalten, dürfte die entscheidung klar sein. arbeitet man aber hauptsächlich für private kunden, kann es uu. sinnvoller sein, auf die umsatzsteuer zu verzichten, denn man kann seine arbeit billiger als andere anbieten, da der kunde keine mehrwertsteuer zahlen muss. die häufig gestellte frage »brauchen sie unbedingt eine rechnung?« entfällt also. man hat zudem die möglichkeit, sich ab und zu mal (wenn's vielleicht doch mal ein geschäftskunde ist) seine eigenen ca. 10% mehrwertsteuer auf den gewünschten nettobetrag auszudenken, und liegt vermutlich noch immer locker unter den preisen der "konkurrenz"... so kann die nutzung der kleinunternehmer-regelung den aufbau einer selbständigkeit unterstützen.